Tir na nÒg beschließt ein liberaleres Parteienrecht

In der Freien Republik ist der Sozialismus tir’scher Prägung in der Verfassung verankert, so wollten die Mütter und Väter der Revolution sicherstellen, dass keine Konterrevolution wieder eine druidische oder auch eine kapitalistische Diktatur errichten. Doch was genau schützt die Verfassung? Bedeutet dies gar, dass am Ende nur die eine, die Partei der Revolution, die Sozialistische Großratspartei (SGRP) zugelassen werden darf?
Einig waren sich alle Abgeordneten des 20. Parlamentarischen Rates, das dies natürlich nicht gemeint sein kann, sondern allein der Bestand als demokratischer Sozialstaat von einer Ewigkeitsklausel geschützt ist. In der konkreten Ausgestaltung dieses Parteienrechts waren es neben den Impulsgebern der LÖS auch die SGRP und die DSP, die eigene Gesetze einbrachten. Am Ende war es die Oppositionspartei LÖS, die sich durchsetzen konnte und damit der liberalste und am stärksten offene der 3 vorliegenden Entwürfe. Demnach genügt es von heute an, wenn sich eine Partei zur Verfassung bekennt.
Auch wenn einige Stimmen nun einen Bruch mit einer pazifistischen und sozialistischen Politik befürchten, sehe andere lediglich eine Verrechtlichung der ohnehin gelebten Lebenswirklichkeit, in der es schon in den 90er Jahren durchaus liberale Parteien konstruktiv und gewinnbringend am politischen Wettbewerb teil nahmen.

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