Verfassungsvorschlag der PHP

      Mal ganz abgesehen davon, dass ich es für absolut falsch halte, in der Verfassung solche Dinge wie Kindergeld, Jahresurlaub, Mindestlöhne und andere Kleinigkeiten zu regeln - was hat denn so ein Satz:

      Der Staat muss mit einer progressiven Einkommenssteuer für eine Umverteilung sorgen, um die sozialen Ungerechtigkeiten des Kapitalismus abzumildern, oder gar auszugleichen und bei sozialen Härtefällen muss er für einen Ausgleich sorgen.


      ...in dem Vorschlag zu suchen?

      Wir machen hier ja wohl nicht Kapitalismus, auch keine "milde" Variante. :dagegen:
      Ähm, das in Klammern sind nur Vorschläge und soll per Gesetz geregelt werden.

      Wo Kapital (Geld) ist, ist immer auch Kapitalismus, den es durch strenge Regeln zu bändigen gilt. Will man keinen Kapitalismus, muss man das Geld abgeschafft lassen, dann erübrigt sich auch das dritte Buch die Finanz- und Wirtschaftsverfassung komplett. ;)
      Shanti (Frieden)

      Hutukotmo Kasturbai Gyasto
      La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
      Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
      atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
      Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
      Abgesehen von der LÖS will hier ja auch niemand Geld einführen. Der Batzen ist kein schnödes Papier- oder Buchgeld mit dem Banken und Spekulanten ihr Vermögen vermehren, sondern eine "harte Währung". Der Materialwert sichert die Wertbeständigkeit und verhindert so Inflation und wilde Spekulation.
      Dennoch ermöglicht er einen reibungsloseren Tausch, als wenn man Produkte nur miteinander austauschen kann.


      Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
      :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


      Auch eine Kurantwährung ist eine Währung und somit Geld bzw. Kapital. ;)
      Shanti (Frieden)

      Hutukotmo Kasturbai Gyasto
      La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
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      Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
      jein, ich finde es schon entscheidend, ob man mit bemalten Bäumresten bezahlt oder mit einem realen und wertstabilen Gut.
      Diesen Unterschied sollten wir betonen, um zu unterstreichen, dass wir eben keine freie Marktwirtschaft haben, sondern schon etwas eigenes und wie ich finde wesentlich besseres!

      Aber mal wegen Tauschkurs: Seit wann hat unsere "Währung" soviel an Wert verloren. Also früher hieß es mal "Brotstandard" also 1 Brot = 1 Batzen. Heute braucht man nach deinen Zahlen ja 10.000 B.
      Und was ist mit der Bindung an den Beso? (ich dacht immer 1€ = 0,5 oder 2 B aber nicht soooo sehr anders) Ich bin grad aufm Sprung in den Park... ähm zu wichtigen Großratspflichten, aber das sollten wir nochmal in aller Ruhe besprechen.


      Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
      :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


      Landesdaten

      Hieran habe ich mich dabei orientiert.
      Shanti (Frieden)

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      Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
      Teil IV: Finanzverfassung

      Kapitel XXI: Steuerrecht


      Artikel 78: Steuerbefreiung

      Arme, Rentner, Stiftungen und der Staat, sowie staatliche Unternehmen sind von der Steuer befreit.

      Artikel 79: Steuerpflicht

      (1) Steuerpflichtig sind alle in Artikel 77 nicht genannte Personen, durch Geburt oder Gründung in der Freien Republik Tir Na nÒg oder durch Annahme eines ständigen Wohnsitzes oder Betriebes in der Freien Republik Tir Na nÒg.
      (2) Gebühren- und Zollpflichtig sind alle Personen, bei denen die Gebühr bzw. der Zoll anfällt, außer der Staat, sowie staatliche Unternehmen.

      Artikel 80: Steuergrundsätze

      (1) Der Eingriff des Staates in den Eigentums- und Vermögensbestand seiner Bürger setzt zum einen die Besteuerungsgleichheit der Betroffenen und zum anderen den Gesetzesvorbehalt voraus. Das Gebot der Steuergerechtigkeit setzt voraus, dass die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgerichtet wird. (Robin-Hood-Prinzip)
      (2) Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist Ausfluss des allgemeinen Gleichheitssatzes, der sich auch aus den Grundrechten ergibt. Wird eine Geldleistung nicht allen, bei denen der Tatbestand zutrifft, auferlegt, so ist sie keine Steuer.
      (3) Der Gleichheitssatz zwingt den Gesetzgeber auch zur Beachtung des Willkürverbots, nach dem Gleiches nicht willkürlich ungleich behandelt werden darf. Dabei gilt, dass Willkür als das Fehlen zureichender sachgerechter Gründe für die ungleiche Behandlung zu verstehen ist. Letztendlich kann und muss der Gesetzgeber allerdings nicht so differenzieren, dass jeder Einzelfall individuell abgehandelt wird. Er ist vielmehr auf eine allgemeine Fassung der Steuergesetze angewiesen (Typisierung). Wenn die Allgemeinfassung im Einzelfall zu besonderen Härten führt, stehen Billigkeitsmaßnahmen zur Verfügung, die von der Finanzverwaltung ermessensfehlerfrei anzuwenden sind, da ansonsten ein gerichtlich aufzuhebender Verstoß gegen das Willkürverbot vorliegt.
      (4) Zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung gehört nicht nur ein diesen Grundsatz beachtendes materielles und formelles Steuerrecht, sondern auch und vor allem die gleichmäßige und willkürfreie Anwendung diesen Rechts durch die Verwaltung und die Gerichte. Insbesondere darf es nicht zu einem Vollzugsdefizit kommen. Es gilt jedoch zu beachten, dass nicht jede unterschiedliche Interpretation einer Vorschrift durch die Behörden oder Gerichte zur Rechtswidrigkeit und damit zur Verletzung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes führt. Allerdings sind zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung Richtlinien aufzustellen, an deren Anwendung die Finanzbehörden gebunden sind.
      (5) Steuergesetze dürfen, so wie alle Gesetze, grundsätzlich nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Im Hinblick auf das Vertrauen des Bürgers in eine bestehende Rechtslage und damit getroffene Planungen, sind rückwirkend belastende Steuergesetze bei Beachtung des Rechtsstaatsprinzips grundsätzlich unzulässig.

      Kapitel XXII: Der Staatshaushalt


      Artikel 81: Der Staatshaushalt

      (1) Der Staatshaushalt gibt alle wahrscheinlichen Einkommen und alle autorisierten Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung während der Legislaturperiode an. Die Menge der haushaltsmäßigen Aufwendungen darf die der wahrscheinlichen Einkommen nur im Krisenfall übersteigen, in Zeiten des Aufschwungs und der Hochkonjunktur müssen die Staatschulden aber wieder ausgeglichen werden, und Rücklagen gebildet werden für zukünftige Krisen. Der Staatshaushalt wird für die Dauer einer Legislaturperiode herausgegeben.
      (2) Der für Finanzen zuständige Minister bereitet den Staatshaushalt vor. Um die komplette Sozialversicherungsdeckung zu erreichen und die Zahlung der Staatsbeiträge, um den Staat als Arbeitgeber völlig zu garantieren, werden genügende Einkommen der Sozialversicherungsleitung der Freien Republik Tir Na nÒg zugeteilt, ordnungsgemäß errechnet, um die gegenwärtigen und zukünftigen Notwendigkeiten der Anstalt zu erfüllen. Wenn ein Defizit resultierend aus unzulänglichen Einkommen auftritt, nimmt der Staat diese Verpflichtung an, für die die exekutive Gewalt im folgenden Haushalt umfasst, den, die passende Menge durch besagte Anstalt wie benötigt, die Gesamtstaatszahlungen zu umfassen betrachtet. Der Taoiseach muss der Haushaltsvorlage dann seine Zustimmung geben. Diese muss dann zuerst dem Seanad zur Abstimmung und dann der Dáil Tir zur Zustimmung vorgelegt werden. Dann muss der beschlossene Staatshaushalt noch dem Uachtarán noch unterzeichnen, damit er gültig wird.
      (3) 1. Mindestens 16% des Staatshaushaltes müssen für Bildung und mindestens 4% für Wissenschaft und Forschung ausgegeben werden.
      2. Mindestens 1/3 des Staatshaushaltes muß für Soziales, mindestens 12,5% für die Rente und mindestens 9% für das Gesundheitswesen ausgegeben werden.
      3. Mindestens 5% des Staatshaushaltes müssen für Umwelt-, Klima- und Naturschutz ausgegeben werden.

      Kapitel XXIII: Der Finanzmarkt


      Artikel 82: Finanzmarktregulierungen

      (1) Spekulative und komplexe Finanzmarktprodukte sind verboten.
      (2) Kreditinstitute und Versicherungen müssen mindestens ein Eigenkapital von 16% im Verhältnis zu ihrer Bilanzsumme haben.
      (3) Bonizahlungen müssen auf 5-Jahrespläne beruhen, macht das Unternehmen Verlust muss es entsprechende Mali geben.
      (4) Der Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer muss mindestens 40% betragen.
      (5) Es müssen Regelungen für einen effektiven Verbraucherschutz getroffen werden.
      (6) Unternehmen dürfen nicht so groß werden, daß sie systemrelevant sind, ansonsten dürfen sie aufgeteilt werden.
      (7) Es muß ein Finanzmarktsicherungsfonds geben, in denen Kreditinstitute und Versicherungen 1% des Gewinns einzahlen.
      (8) Kreditinstitute und Versicherungen müssen staatlich oder genossenschaftlich organisiert sein.
      (9) Es muß eine Finanzmarkttransaktionssteuer in Höhe von 1% geben.
      (10) Es muß eine progressive Kapitalertragssteuer auf Kapitalerträge geben. (zwischen (bis 250.000 B) 15% und 40% (ab 5.000.000 B))

      Kapitel XXIV: Die Finanzpolitik


      Artikel 83: Finanzpolitik

      Die Finanzpolitik muß eine antizyklische und nachfrageorientierte Konjunktur- und Fiskalpolitik sein.
      Shanti (Frieden)

      Hutukotmo Kasturbai Gyasto
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