Dieses Gesetz wurde im Rat vorgeschlagen:
Dabei fielen mir folgende Unannehmlichkeiten auf:
- Eine Genehmigung durch das Gericht kommt mir suspekt vor - ein Verbot: Klar, aber ansonsten ist das doch eine reine verwaltungstechnische Aufgabe, oder? Also eher Aufgabenbereich der Exekutive.
Es wird vorgeschrieben, dass die Parteien "sich zur Verfassung des Staates, seinen Bestand als solchem, dem Sozialismus, dem Pazifismus, dem Antifaschismus sowie der sozialistischen Volksdemokratie bekennen" müssen.
Bei diesen Vorgaben fällt es schwer, dass Parteien nicht mit dem gleichen Programm antreten dürfen ....
Mal ehrlich: Wer hier vom sozialistischem Mainstream abweicht verstößt doch gleich gegen Gesetze. Aber ist Freiheit nicht auch immmer die des Andersenkenden? Kann es nicht sein, dass Tir etwas mehr Pluralismus nötig hätte?
Gesetz zur Ordnung des Parteienwesens (GzOdP)
§1 Parteien als Sammlungen von Menschen ähnlicher politischer Überzeugung sind Bestandteil der parlamentarischen Demokratie und wirken an der politischen Willensbildung mit.
§2 Parteien bedürfen der Zulassung durch den Rat der Gerechtigkeit. Ihnen darf diese Zulassung nur nach Verstoß gegen die Bestimmungen in §3 dieses Gesetzes verwehrt oder entzogen werden.
§3a Parteien in der Freien Republik müssen sich zur Verfassung des Staates, seinen Bestand als solchem, dem Sozialismus, dem Pazifismus, dem Antifaschismus sowie der sozialistischen Volksdemokratie bekennen.
§3b Jede Partei muss sich ein Statut und ein Programm geben, diese müssen den Bürgern einfach zugänglich gemacht werden.
§3c Parteien müssen sich demokratisch organisieren und allen Mitgliedern ein gleiches Mitsprache- und Gestaltungsrecht geben.
§3c Jede/r Bürger/in der Freien Republik darf in maximal einer Partei Mitglied sein.
§3d Es darf keine 2 Parteien mit ähnlichem Namen oder gleichem Programm geben geben.
§4 Jede Partei hat eine Person oder ein Gremium zu bestimmen, welche/s die Partei gegenüber den staatlichen Autoritäten und der Öffentlichkeit nach Außen vertritt und für sie spricht.
§5a Parteien als Fundament der parlamentarischen Demokratie haben Anspruch auf die Unterstützung des Staates, um ihnen in gleicher Form die öffentliche Arbeit zu ermöglichen. Dies zeigt sich insbesondere durch die kostenlose zur Verfügungsstellung von Foren.
§5b Damit sich die BürgerInnen ein Bild von den Parteien machen und die Tätigkeiten besser vergleichen können, hat das Parteiforum offen zugänglich zu sein. Den Parteien steht jedoch das Hausrecht in ihren Foren sowie auf Wunsch ein geheimes Unterforum zu.
§6a Den Parteien obliegt es als einzige zu den Wahlen der Parlamente, die Listen der Wahlvorschläge nach internen demokratischen Methoden aufzustellen und dem Bürger als Listenvorschlag zur Wahl zu stellen.
§6b Die Parteien dürfen untereinander Listenverbindungen eingehen und ihre Liste für Nicht-Parteimitglieder öffnen.
§7 Tritt eine Partei zu 2 aufeinanderfolgenden Wahlen zum Parlamentarischen Rat nicht an, so gilt sie als aufgelöst. Eine Wiedergründung bedarf der Kandidatur von mindestens einem Parteimitglied zu einer folgenden Ratswahl.
Dabei fielen mir folgende Unannehmlichkeiten auf:
- Eine Genehmigung durch das Gericht kommt mir suspekt vor - ein Verbot: Klar, aber ansonsten ist das doch eine reine verwaltungstechnische Aufgabe, oder? Also eher Aufgabenbereich der Exekutive.
Es wird vorgeschrieben, dass die Parteien "sich zur Verfassung des Staates, seinen Bestand als solchem, dem Sozialismus, dem Pazifismus, dem Antifaschismus sowie der sozialistischen Volksdemokratie bekennen" müssen.
Bei diesen Vorgaben fällt es schwer, dass Parteien nicht mit dem gleichen Programm antreten dürfen ....
Mal ehrlich: Wer hier vom sozialistischem Mainstream abweicht verstößt doch gleich gegen Gesetze. Aber ist Freiheit nicht auch immmer die des Andersenkenden? Kann es nicht sein, dass Tir etwas mehr Pluralismus nötig hätte?
Comatose, almost
You've got me dreaming
Slipping in
And sliding out
Life has no meaning
You've got me dreaming
Slipping in
And sliding out
Life has no meaning