Generalverfassung der aRpbK Kaputistan
Artikel 1 - [Grundrechte]
1. Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten.
2. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit
3. Jeder Mensch kann tun und lassen was er will, sofern dies nicht einen
anderen in seinen Rechten einschränkt, gegen die Gesetze verstößt, die
Staatssicherheit gefährdet, oder eine rechtmäßig eingegangene
Verpflichtung verletzt.
4. Jedes Lebewesen auf Kaputiser Staatsboden hat jederzeit das Recht,
sich mit Hilfe beliebiger Substanzen in einen beliebig gearteten Rausch
zu versetzen, solange dabei Dritte nicht über Gebühr gefährdet werden.
5. Jeder Mensch darf glauben, meinen, sagen, schreiben, malen und
veröffentlichen was er will solange dies nicht Menschenwürde anderer,
die Staatssicherheit oder die Christlich-Kommunistische Grundordnung
gefährdet.
6. Sklaverei und Leibeigenschaft sind verboten.
Artikel 2 - [Rechtsgleichheit]
1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
2. Jeder Mensch hat Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.
3. Diskriminierung aufgrund von Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache,
Religion, Besitz oder sexueller Orientierung ist nicht zulässig.
Artikel 3 - [Staatszweck]
1. Der Staat hat die Grundrechte zu verteidigen und auf ein
Zusammenleben in Frieden, brüderlicher Freundschaft und Kommunismus
hinzuwirken.
2. Der Staat hat die Natur als Lebensgrundlage dieser und der folgenden Generationen zu erhalten und zu schützen.
Artikel 4 - [Ehe, Familie und Bildung]
1. Die Ehe ist rein symbolisch und bringt keinerlei Privilegien mit sich.
2. Eine Ehe kann nur einvernehmlich geschlossen werden.
3. Ehescheidungen sind einseitig möglich
4. Mehrfachehen sind nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich.
5. Homosexuelle und Heterosexuelle Lebensgemeinschaften sind gleichgestellt. Alle Regelungen finden ohne Unterscheid Anwendung.
6. Die Bildung regelt ein Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift
Artikel 5 - [Komunikationsgeheimnis]
1. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
2. Absatz 1 gilt nicht bei Gefährdung der Staatssicherheit.
Artikel 6 - [Versammlungsfreiheit]
1. Alle Menschen haben das Recht sich zu gemeinschaftlichen Veranstaltungen zu versammeln.
2. Eine Veranstaltung, die die Staatssicherheit gefährdet, kann von zuständigen Behörden verboten werden.
3. Bei öffentlichen Saufgelagen müssen der Generalpräsident und die
Generalratsmitglieder mit Getränken ihrer Wahl versorgt werden.
Artikel 7 - [Eigentum]
1. Land, Bodenschätze und Produktionsmittel sind grundsätzlich Allgemein.
2. Privater Besitz ist beschränkt, näheres regelt ein Gesetz.
3. Besitz darf niemals gegen das Wohl der Allgemeinheit einsetzt werden.
Artikel 8 - [Der Generalrat]
1. Der Generalrat besteht aus maximal 5 gleichberechtigten Mitgliedern.
Die Generalräte werden alle 4 Monate vom Volk gewählt, gewählt sind die
Kandidaten, die am meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. Bei
Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Sollte ein Posten vakant
bleiben oder durch Rücktritt oder Mißtrauen frei werden kann er
jederzeit neu besetzt werden.
2. Der Generalrat stellt die Kollektivregierung dar, wobei sich die Generalräte selbst die Ressorts untereinander aufteilen.
3. Der Generalrat vertritt den Staat im Ausland.
4. Der Generalrat übt das Gnadenrecht des Staates aus.
5. Der Generalrat besitzt das Oberkommando über die Streitkräfte.
6. Dem Generalrat obliegt die Verwaltung der staatlichen Internetseite,
des Einwohnermelde- und Einwanderungswesen, des Forums der Republik,
sowie des Wahlamtes.
Artikel 9 - [Der Generalpräsident]
1. Der Generalpräsident ist der Oberste Revolutionsführer und Staatsoberhaupt der Republik.
2. Der Generalpräsident wird aus der Mitte des Generalrates mit absoluter Mehrheit gewählt.
3. Der Generalpräsident leitet den Generalrat.
Artikel 10 – [Das Generalparlament]
1. Das Generalparlament ist die Versammlung aller Bürger der aRpbK
Kaputistan, die einen Mindestalkoholgehalt von 0,6 ‰ im Blut nachweisen
können.
2. Das Generalparlament betet, arbeitet und trinkt zu jeder Tages- und
Nachtzeit an jedem Tag der Woche. Sonntage jedoch sind von Arbeit
freizuhalten, um die volle Aufmerksamkeit der Mitglieder auf das
sonntägliche kollektive Saufgelage zu richten.
3. Das Generalparlament ist das höchste Machtorgan der aRpbK Kaputistan
und kann mit absoluter Mehrheit Gesetze beschließen. Sie entscheidet in
ihren Plenarsitzungen über die Grundfragen der Staatspolitik.
4. Das Generalparlament ist das einzige verfassungs- und gesetzgebende
Organ in der aRpbK Kaputistan. Niemand kann ihre Rechte einschränken.
Das Generalparlament bestimmt durch Gesetze und Beschlüsse endgültig und
für jedermann verbindlich die Ziele der Entwicklung der aRpbK
Kaputistan.
5. Zu den Aufgaben des Generalparlamentes gehört die Wahl und Kontrolle
des Generalrates. Ihn bei seiner Arbeit nach besten Wissen und Gewissen
zu unterstützen ist selbstgestellte Aufgabe des Generalparlamentes,
welche dem Generalrat dazu alle möglichen Ressourcen, insbesondere
alkoholhaltige Getränke, zur Verfügung stellt. Der Generalrat kann
jederzeit in Teilen oder im Ganzen per Mehrheitsbeschluss abberufen
werden.
6. Das Generalparlament beschließt über den Verteidigungszustand der
aRpbK Kaputistan. In dringlichen Ausnahmesituationen ist der Generalrat
berechtigt, den Verteidigungszustand zu beschließen. Der
Verteidigungszustand wird vom Generalpräsidenten verkündet.
7. Das Generalparlament bestätigt Staatsverträge der aRpbK Kaputistan
und andere völkerrechtliche Verträge. Sie entscheidet über die Kündigung
dieser Verträge.
Artikel 11 - [Die Sowjetrepubliken]
1. Eine Sowjetrepublik ist eine Verwaltungseinheit des Staates
2. Jede Sowjetrepublik wird von einem Volksbeauftragten geleitet
3. Die Volksbeauftragten werden vom Volk gewählt, und daraufhin vom Generalpräsidenten ernannt
4. Das weitere regelt ein Gesetz.
Artikel 12 - [Religionswesen]
1. Staatskirche ist die Kaputisisch-Orthodoxe Kirche.
2. Alle anderen Religionsgemeinschaften sind Sekten.
3. Oberhaupt der Kaputisisch-Orthodoxen Kirche ist der Generalpatriarch.
4. Der Generalpatriarch wird vom Generalrat gewählt.
5. Der Generalpatriarch kann von Gott durch Blitzschlag oder vom
Generalrat in Absprache mit Gott durch einstimmigen Beschluss abgesetzt
werden.
6. Der Generalpatriarch hat einen Sitz im Generalrat inne. Dieser ist
mit keinem Stimmrecht verbunden. Kann der Generalpatriarch allerdings
eine schriftliche Einverständniserklärung Gottes vorlegen, kann er gegen
Entscheidungen des Generalrates Veto einlegen.
Artikel 13 - [Staatsgebiet]
1. Die Abspaltung von kaputisischem Staatsgebiet ist nicht zulässig.
2. Organisationen, die die Abspaltung von Staatsgebiet zum Ziel haben sind verboten.
3. Die Vereinigung Kaputistans mit einem anderen Staat ist nur durch
Beitritt des jeweiligen Staates zum kaputisischen Staatsgebiet möglich
und bedarf der einstimmigen Zustimmung des Generalrats.
4. Sonderregelungen für diplomatische Einrichtungen sind zulässig.
Artikel 14 - [Staatskennzeichen]
1. Das Staatswappen Kaputistans ist der rote Stern mit eingefaßtem
goldenem Milan, rotem Band, goldener Sichel, goldenem Ährenkranz und
einem schlauen Spruch.
2. Die Staatsflagge Kaputistans ist die dreifachblaue Alkoholfahne mit Staatswappen.
3. Die Nationalhymne Kaputistans ist "Lang lebe die Republik".
4. Das Staatstier Kaputistans ist der Rote Milan. Kaputistan trägt KP als Kurzkennzeichen.
5. Die Generalhauptstadt ist Pivograder. Der Generalpräsident und der Generalrat haben dort ihren regulären Amtssitz.
Artikel 15 - [Schlussbestimmungen]
1. Alle Amtsträger im Sinne der Generalverfassung müssen die volle
Staatsbürgerschaft Kaputistans besitzen. Mit Verlust der Kaputisischen
Staatsbürgerschaft, Tod oder Rücktritt verliert ein Amtsinhaber sein
Amt.
2. Die Generalverfassung bekommt Gültigkeit mit der Verkündung durch den Generalpräsidenten.
3. Die Generalverfassung kann vom Generalparlament mit 2/3 Mehrheit geändert werden.
Artikel 1 - [Grundrechte]
1. Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten.
2. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit
3. Jeder Mensch kann tun und lassen was er will, sofern dies nicht einen
anderen in seinen Rechten einschränkt, gegen die Gesetze verstößt, die
Staatssicherheit gefährdet, oder eine rechtmäßig eingegangene
Verpflichtung verletzt.
4. Jedes Lebewesen auf Kaputiser Staatsboden hat jederzeit das Recht,
sich mit Hilfe beliebiger Substanzen in einen beliebig gearteten Rausch
zu versetzen, solange dabei Dritte nicht über Gebühr gefährdet werden.
5. Jeder Mensch darf glauben, meinen, sagen, schreiben, malen und
veröffentlichen was er will solange dies nicht Menschenwürde anderer,
die Staatssicherheit oder die Christlich-Kommunistische Grundordnung
gefährdet.
6. Sklaverei und Leibeigenschaft sind verboten.
Artikel 2 - [Rechtsgleichheit]
1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
2. Jeder Mensch hat Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.
3. Diskriminierung aufgrund von Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache,
Religion, Besitz oder sexueller Orientierung ist nicht zulässig.
Artikel 3 - [Staatszweck]
1. Der Staat hat die Grundrechte zu verteidigen und auf ein
Zusammenleben in Frieden, brüderlicher Freundschaft und Kommunismus
hinzuwirken.
2. Der Staat hat die Natur als Lebensgrundlage dieser und der folgenden Generationen zu erhalten und zu schützen.
Artikel 4 - [Ehe, Familie und Bildung]
1. Die Ehe ist rein symbolisch und bringt keinerlei Privilegien mit sich.
2. Eine Ehe kann nur einvernehmlich geschlossen werden.
3. Ehescheidungen sind einseitig möglich
4. Mehrfachehen sind nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich.
5. Homosexuelle und Heterosexuelle Lebensgemeinschaften sind gleichgestellt. Alle Regelungen finden ohne Unterscheid Anwendung.
6. Die Bildung regelt ein Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift
Artikel 5 - [Komunikationsgeheimnis]
1. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
2. Absatz 1 gilt nicht bei Gefährdung der Staatssicherheit.
Artikel 6 - [Versammlungsfreiheit]
1. Alle Menschen haben das Recht sich zu gemeinschaftlichen Veranstaltungen zu versammeln.
2. Eine Veranstaltung, die die Staatssicherheit gefährdet, kann von zuständigen Behörden verboten werden.
3. Bei öffentlichen Saufgelagen müssen der Generalpräsident und die
Generalratsmitglieder mit Getränken ihrer Wahl versorgt werden.
Artikel 7 - [Eigentum]
1. Land, Bodenschätze und Produktionsmittel sind grundsätzlich Allgemein.
2. Privater Besitz ist beschränkt, näheres regelt ein Gesetz.
3. Besitz darf niemals gegen das Wohl der Allgemeinheit einsetzt werden.
Artikel 8 - [Der Generalrat]
1. Der Generalrat besteht aus maximal 5 gleichberechtigten Mitgliedern.
Die Generalräte werden alle 4 Monate vom Volk gewählt, gewählt sind die
Kandidaten, die am meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. Bei
Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Sollte ein Posten vakant
bleiben oder durch Rücktritt oder Mißtrauen frei werden kann er
jederzeit neu besetzt werden.
2. Der Generalrat stellt die Kollektivregierung dar, wobei sich die Generalräte selbst die Ressorts untereinander aufteilen.
3. Der Generalrat vertritt den Staat im Ausland.
4. Der Generalrat übt das Gnadenrecht des Staates aus.
5. Der Generalrat besitzt das Oberkommando über die Streitkräfte.
6. Dem Generalrat obliegt die Verwaltung der staatlichen Internetseite,
des Einwohnermelde- und Einwanderungswesen, des Forums der Republik,
sowie des Wahlamtes.
Artikel 9 - [Der Generalpräsident]
1. Der Generalpräsident ist der Oberste Revolutionsführer und Staatsoberhaupt der Republik.
2. Der Generalpräsident wird aus der Mitte des Generalrates mit absoluter Mehrheit gewählt.
3. Der Generalpräsident leitet den Generalrat.
Artikel 10 – [Das Generalparlament]
1. Das Generalparlament ist die Versammlung aller Bürger der aRpbK
Kaputistan, die einen Mindestalkoholgehalt von 0,6 ‰ im Blut nachweisen
können.
2. Das Generalparlament betet, arbeitet und trinkt zu jeder Tages- und
Nachtzeit an jedem Tag der Woche. Sonntage jedoch sind von Arbeit
freizuhalten, um die volle Aufmerksamkeit der Mitglieder auf das
sonntägliche kollektive Saufgelage zu richten.
3. Das Generalparlament ist das höchste Machtorgan der aRpbK Kaputistan
und kann mit absoluter Mehrheit Gesetze beschließen. Sie entscheidet in
ihren Plenarsitzungen über die Grundfragen der Staatspolitik.
4. Das Generalparlament ist das einzige verfassungs- und gesetzgebende
Organ in der aRpbK Kaputistan. Niemand kann ihre Rechte einschränken.
Das Generalparlament bestimmt durch Gesetze und Beschlüsse endgültig und
für jedermann verbindlich die Ziele der Entwicklung der aRpbK
Kaputistan.
5. Zu den Aufgaben des Generalparlamentes gehört die Wahl und Kontrolle
des Generalrates. Ihn bei seiner Arbeit nach besten Wissen und Gewissen
zu unterstützen ist selbstgestellte Aufgabe des Generalparlamentes,
welche dem Generalrat dazu alle möglichen Ressourcen, insbesondere
alkoholhaltige Getränke, zur Verfügung stellt. Der Generalrat kann
jederzeit in Teilen oder im Ganzen per Mehrheitsbeschluss abberufen
werden.
6. Das Generalparlament beschließt über den Verteidigungszustand der
aRpbK Kaputistan. In dringlichen Ausnahmesituationen ist der Generalrat
berechtigt, den Verteidigungszustand zu beschließen. Der
Verteidigungszustand wird vom Generalpräsidenten verkündet.
7. Das Generalparlament bestätigt Staatsverträge der aRpbK Kaputistan
und andere völkerrechtliche Verträge. Sie entscheidet über die Kündigung
dieser Verträge.
Artikel 11 - [Die Sowjetrepubliken]
1. Eine Sowjetrepublik ist eine Verwaltungseinheit des Staates
2. Jede Sowjetrepublik wird von einem Volksbeauftragten geleitet
3. Die Volksbeauftragten werden vom Volk gewählt, und daraufhin vom Generalpräsidenten ernannt
4. Das weitere regelt ein Gesetz.
Artikel 12 - [Religionswesen]
1. Staatskirche ist die Kaputisisch-Orthodoxe Kirche.
2. Alle anderen Religionsgemeinschaften sind Sekten.
3. Oberhaupt der Kaputisisch-Orthodoxen Kirche ist der Generalpatriarch.
4. Der Generalpatriarch wird vom Generalrat gewählt.
5. Der Generalpatriarch kann von Gott durch Blitzschlag oder vom
Generalrat in Absprache mit Gott durch einstimmigen Beschluss abgesetzt
werden.
6. Der Generalpatriarch hat einen Sitz im Generalrat inne. Dieser ist
mit keinem Stimmrecht verbunden. Kann der Generalpatriarch allerdings
eine schriftliche Einverständniserklärung Gottes vorlegen, kann er gegen
Entscheidungen des Generalrates Veto einlegen.
Artikel 13 - [Staatsgebiet]
1. Die Abspaltung von kaputisischem Staatsgebiet ist nicht zulässig.
2. Organisationen, die die Abspaltung von Staatsgebiet zum Ziel haben sind verboten.
3. Die Vereinigung Kaputistans mit einem anderen Staat ist nur durch
Beitritt des jeweiligen Staates zum kaputisischen Staatsgebiet möglich
und bedarf der einstimmigen Zustimmung des Generalrats.
4. Sonderregelungen für diplomatische Einrichtungen sind zulässig.
Artikel 14 - [Staatskennzeichen]
1. Das Staatswappen Kaputistans ist der rote Stern mit eingefaßtem
goldenem Milan, rotem Band, goldener Sichel, goldenem Ährenkranz und
einem schlauen Spruch.
2. Die Staatsflagge Kaputistans ist die dreifachblaue Alkoholfahne mit Staatswappen.
3. Die Nationalhymne Kaputistans ist "Lang lebe die Republik".
4. Das Staatstier Kaputistans ist der Rote Milan. Kaputistan trägt KP als Kurzkennzeichen.
5. Die Generalhauptstadt ist Pivograder. Der Generalpräsident und der Generalrat haben dort ihren regulären Amtssitz.
Artikel 15 - [Schlussbestimmungen]
1. Alle Amtsträger im Sinne der Generalverfassung müssen die volle
Staatsbürgerschaft Kaputistans besitzen. Mit Verlust der Kaputisischen
Staatsbürgerschaft, Tod oder Rücktritt verliert ein Amtsinhaber sein
Amt.
2. Die Generalverfassung bekommt Gültigkeit mit der Verkündung durch den Generalpräsidenten.
3. Die Generalverfassung kann vom Generalparlament mit 2/3 Mehrheit geändert werden.


[

[Vizegeneralpräsident]
[Generalrat für den Schutz der revolutionären Errungenschaften]
[Präsident Athletischer Fußballklub der bibeltreuen Kaputen - AFK Droch Aimsir]
"Der Sozialismus ohne Demokratie ist Aftersozialismus, wie Demokratie ohne Sozialismus Afterdemokratie." [Wilhelm Liebknecht]