Grundlagenvertrag zur Zusammenarbeit zwischen dem Kaiserreich Kush und der Freien Republik Tir na nÒg

    Grundlagenvertrag zur Zusammenarbeit zwischen dem Kaiserreich Kush und der Freien Republik Tir na nÒg

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    Grundlagenvertrag zur Zusammenarbeit zwischen dem Kaiserreich Kush und der Freien Republik Tir na nÒg


    Präambel

    Dieser Vertrag ist getragen vom Wunsch und Willen zum friedlichen Miteinander unserer Völker und dient der Förderung emeinsamen Handels, kulturellen Austausches und Tourismus, im beidseitigen Interesse zwischen der Freien Republik Tir na nÒg und und dem Kaiserreich Kush soll geregelt werden.


    § 1 Das Kaiserreich Kush und die Freie Republik Tir na nÒg verpflichten sich ihre Zusammenarbeit „Freundschaftlich“ zu gestalten.

    § 2 Beide Vertragspartner bekennen sich dazu, die Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten aktiv zu fördern und voranzutreiben.

    § 3 Beide Staaten erlauben die visafreie Reisefreiheit und erheben keinen Mindestumtausch.

    § 4 Beide Staaten verpflichten sich den Warenhandel und Warenfluss sowie die den Austausch von? (die aktuelle Formulierung klingt komisch)Dienstleistungen untereinander ohne Zoll und Einfuhrgebühren gegenüber den Vertragspartner zu regeln. zu fördern. Zu diesem Zwecke soll gemeinsam ein Vertrag zur Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen geschlossen werden.

    § 5 Im Zuge der Wirtschaftlichen, Wissenschaftlichen und Kulturellen Zusammenarbeit werden regelmäßige wechselnde Konsultationen auf Regierungsebene abgehalten.

    § 6 Beide Staaten gewähren sich Start und Landerechte im Flugverkehr sowie das freie Anlegen ihrer Schiffe in den Häfen.

    § 7 Beide Staaten erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte und souveräne Staaten, sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen an.

    § 8 Die Signarstaaten verzichten auf die schädliche kommerzielle Hoch- und Tiefseefischerei in den jeweiligen Hoheitsgewässern des Vertragspartners. und die Signarstaaten erarbeiten gemeinsam ein internationales Abkommen zur Hoch- und Tiefseefischerei.

    § 9 Beide Signarstaaten erklären, dass sie gemeinsame diplomatische Beziehungen aufnehmen. Ein dauerhafter Kontakt und Austausch ist das angestrebte Ziel beider Nationen. Ein Austausch von Diplomaten und die Errichtung von Botschaften ist erwünscht, das exterritoriale Gebäude wird vom jeweiligen Gaststaat zur Verfügung gestellt.

    § 10 Der Vertrag tritt mit Zustimmung der jeweiligen Vertragspartner in Kraft. Er ist unbefristet gültig. Dieser kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat von einem der Vertragspartner gekündigt werden.




    Stimmenverteilung (Stand 26.04.2017)
    DSP Fraktion
    Fedor Susnik (DSP) 7
    Karl Hütter (DSP) 2

    SGRP Fraktion
    DalaiSidd (SGRP) 7
    Alfie Jarlath (SGRP) 3

    LÖS Fraktion
    Cécile Jonsdottir (LÖS) 5

    LA Fraktion
    Cara Collins (LA) 2
    Owen McCoy (LA) 1

    Parteilose Fraktion
    Angus McFadden 5
    Seit 13. Oktober 2015 im Parlamentarischen Rat (LP 17)

    Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin

    7 * Ja

    (Ich dachte eigentlich, dass wir zwischen den beiden Entwürfen abstimmen werden?)


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust: