B. der Clanrat
Artikel 23
Der Clanrat wacht über die Einhaltung der Verfassung und der Gesetze der Freien Republik.
Er setzt sich aus den Clan Vätern, oder von den Clans ernannten Vertretern, zusammen.
Artikel 24
Der Clan-Rat wählt aus seiner Mitte den Großdruiden.
Er ist der oberste Richter der Freien Republik und trägt dafür Sorge, dass die Werte und die Grundordnung der Freien Republik erhalten bleiben. Er leitet die Sitzungen des Clanrates.
Zum Großdruiden kann jeder gewählt werden, der seit mindestens einem Jahr aktiver Bürger und Clanvater, bzw. Clanmutter der Freien Republik ist. Die Wahl erfolgt auf 6 Monate. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen des Clanrates auf sich vereinigen kann, wobei beim ersten Wahlgang alle Clanväter, bzw. Clanmütter abgestimmt haben müssen. Erreicht niemand die erforderliche Mehrheit, so findet eine zweite Abstimmung statt, in der gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann.
Artikel 25
Der Clanrat kann alle in der Freien Republik beschlossenen Entscheidungen rückgängig machen, so sie gegen die Verfassung oder gültiges Recht verstossen. Auch kann er alle Würdenträger entlassen, wenn sie gegen die Verfassung verstossen. Er hat das Recht die Bürgerrechte bei schweren Verstössen abzuerkennen.
Artikel 26
Der Clanrat kann dem Großdruiden jederzeit das Vertrauen entziehen, in dem es einen neuen Großdruiden wählt.
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Artikel 23
Der Clanrat wacht über die Einhaltung der Verfassung und der Gesetze der Freien Republik.
Er setzt sich aus den Clan Vätern, oder je einem von den Clans ernanntem Vertreter, zusammen.
Artikel 24
Der Clanrat wählt aus seiner Mitte den Großdruiden.
Er ist der oberste Richter der Freien Republik und trägt dafür Sorge, dass die Werte und die Grundordnung der Freien Republik erhalten bleiben. Er leitet die Sitzungen des Clanrates.
Zum Großdruiden kann jeder gewählt werden, der seit mindestens einem Jahr aktiver Bürger und Clanvater, bzw. Clanmutter ist. Die Wahl erfolgt auf 6 Monate. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen des Clanrates auf sich vereinigen kann, wobei beim ersten Wahlgang alle Clanväter, bzw. Clanmütter abgestimmt haben müssen. Erreicht im ersten Wahlgang kein Kandidat die erforderliche Mehrheit, so findet eine zweite Abstimmung statt, in der maximal die 3 bestplatzierten Kandidaten antreten dürfen. Erreicht auch dann kein Kandidat die absolute Mehrheit findet eine Stichwahl zwischen den 2 bestplatzierten Kandidaten statt.
Artikel 25
Der Clanrat kann alle in der Freien Republik beschlossenen Entscheidungen rückgängig machen, so sie gegen die Verfassung oder gültiges Recht verstossen. Auch kann er alle Würdenträger entlassen, wenn sie gegen die Verfassung verstossen. Er hat das Recht die Bürgerrechte bei schweren Verstössen abzuerkennen.
Artikel 26
Der Clanrat kann dem Großdruiden jederzeit das Vertrauen entziehen, in dem es einen neuen Großdruiden wählt.
=> Frage 1: Soll hier noch rein, was der Clanrat in Bezug auf die Clans zu sagen hat?
=> Frage 2: Paßt der Name Großdruide? Er ist der einzige Titel in Tir der kein Rat enthält *g* - Besonders kritisch ist es in Bezug zu unserer Vergangenheit, denn vor nicht mal 100 Jahren haben wir ja (also Väterchen Abraham) alle Druiden zum Teufel gejagt. Also Clanoberrat oder sowas wäre denkbar, auch wenn Großdruide schon geil klingt

=> Frage 3: (Die Gretchen Frage in Tir) Soll der Clanrat national nichts zu sagen habebn und nur deren Chef Oberster Richter sein [Variante A], oder soll der Clanrat als Ganzes die Judikative darstellen und der Großdruide lediglich deren Vorsitz haben und bei Unstimmigkeit entscheiden dürfen[Variante B]?

Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.

