III. Willensbildung und Verwaltung
Artikel 13
Die Freie Republik ist ein sozialistisches Land der parlamentarischen Demokratie. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Es tut seinen Willen durch Wahlen und Abstimmungen kund und entscheidet so über alle Fragen des Lebens.
Artikel 13 b
Jeder Volksvertreter und Würdenträger der Freien Republik ist an die Verfassung und die Gesetze gebunden. Verstöße ahndet der Clan Rat.
Vor der Amtsübernahme muss folgender Eid geleistet werden (und evtl. eine beliebige religiöse Bekräftigungsformel):
Der Amtseid:
"Ich gelobe der Freien Republik Tir Na nÒg, seiner Verfassung, seinen Institutionen, dem Volk und dem Sozialismus sowie der Großen Mutter Natur Treue. Ich verspreche, sie tapfer zu verteidigen, ihren Interessen zu dienen und Schaden abzuwenden."
Es sollte eigentlich kaum Diskussionsbedarf geben. Die Frage ist nur, ob hier der Punkt "Volksabstimmungen" reingehört, den ich in die Verfassung aufnehmen will.
Ic glaube es reicht wenn hier "Willen durch Wahlen und Abstimmungen kund tun" - Die Artikel für Volksentscheide würde demach als Punkt D nach Großrat, Parlament Clan Rat und so kommen. Über dire Reihen folge der Unterpunkte wird zu reden sein.