[font="]Anerkennungs- und Grundlagenvertrag zwischen der Unabhängigen Sozialistischen Sowjetrepublik am Tierpark und der Freien Republik Tir Na nÒg[/font]
Paragraph 1 - Diplomatische Anerkennung
Die Unabhängige Sozialistische Sowjetrepublik Am Tierpark und die Freie Republik Tir na nÒg erkennen sich – sowie alle mit Ihnen verbundenen Gebiete - mit Ratifizierung dieses Grundlagenvertrages diplomatisch an.
Paragraph 2 - Botschaften
Die Unterzeichner beschließen den Austausch von Botschaftern. Botschafter genießen die üblichen diplomatischen Rechte. Ein Gelände für eine diplomatische Vertretung wird vom jeweiligen Land zur Verfügung gestellt, dabei sind die Botschaften jeweils unverletzbares exterritoriales Territorium des jeweils anderen Vertragspartners, ebenso wie die Fahrzeuge im Dienste der Botschaften. Die als Botschaftergesandte Person genießt selbstverständlich diplomatische Immunität. Desweiteren verpflichtet man sich, mindestens einmal im halben Jahr einen wechselseitig Besuch bei einem der Vertragspartner zu absolvieren. Dies soll zur Verständigung der Völker, zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit und letztendlich zur Sicherung des Friedens in der Welt dienen.
Paragraph 3 - Neutralitätsverpflichtung
Die Unterzeichner verpflichten sich, gegenseitige kriegerische Aktionen zu unterlassen. Auch Einmischungen bei Konflikten mit Dritten sind zu unterlassen, außer es tangiert die eigene Außenpolitik oder es ist ausdrücklich erwünscht.
Paragraph 4 - Anti-Geheimdienst-Abkommen
Die Unterzeichner verpflichten sich, geheimdienstliche Aktivitäten gegen den Anderen zu unterlassen.
Paragraph 5 - Status
Die Unterzeichner setzen den diplomatischen Status des jeweils anderen mindestens auf "neutral" oder äquivalent.
Paragraph 6 Innenpolitik
Die Unterzeichner verpflichten sich, sich nicht in die Innenpolitik des Anderen einzumischen, außer es ist ausdrücklich erwünscht.
Paragraph 7 Hilfeleistung im Katastrophenfall
Die Unterzeichner verpflichten sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dem anderen Vertragspartner bei Notwendigkeit humanitäre Hilfe zu leisten.
Paragraph 8 Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Die Vertragspartner fördern den Ausbau ihrer wirtschaftlichen Beziehungen. Unternehmen beider Staaten ist eine Investition beziehungsweise Ausweitung des Geschäftsfeldes in dem Territorium des jeweils anderen Staates möglich, insofern die Regelungen des jeweiligen Staates beachtet und die dafür nötigen Genehmigungen erteilt werden. Im Rahmen der Förderung der Beziehungen sollte stets zugunsten der jeweiligen Unternehmen des Anderen entschieden werden.
Paragraph 9 Gültigkeit des Vertrages
Der Vertrag ist nach Unterzeichnung und dem Weg durch die Instanzen gültig. Er gilt zwischen den Staaten und nicht zwischen den unterzeichnenden Personen. Eine Kündigung ist mit einer zwei wöchigen Frist einseitig und mit Begründung von einem der Unterzeichner möglich.
Zusatzprotokoll zum Anerkennungs- und Grundlagenvertrag der USSRAT und der Freien Republik Tir na nÖg
§1 Union Sozialistischer Bruderstaaten
Die USSRAT versucht über die Diplomatie und im Sinne des Weltfriedens, im Sinne der Völker zum Wachsen und Gedeihen, für den Fortschritt in Natur, Umwelt und Technik, die Mitgliedschaft in der Union Sozialistischer Bruderstaaten zu erlangen. Sie wird nicht aufgeben und sich stets weiter bemühen.
§2 Zusammenarbeit in Kultur und Sport
Die USSRAT und die Freie Republik Tir na nÖg streben eine Zusammenarbeit – im Sinne der Völkerverständigung – in den Bereichen Kultur und Sport an. Sie schaffen es gemeinsam durch die Bildung der Internationalen Kultur- und Sport Föderation, ein Verband der die Kultur alle beteiligten Nationen fördern und zeigen soll, der den Sport über gemeinsame Ligen zusammen bringen möge.
§3 Reisefreiheit
Zwischen den beiden Nationen gilt die Freiheit des Bürgers zu reisen. Jeder Bürger der USSRAT und der Freien Republik Tir na nÖg darf in das jeweils andere Land reisen, es sei denn, ihm wird die Einreise aus rechtlichen Gründen verwehrt.
Ich gebe mal einen Monat Diskussionszeit.
Shanti (Frieden)
Hutukotmo Kasturbai Gyasto
La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
Hutukotmo Kasturbai Gyasto
La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus