Arbeitsunwillige werden hart abgestraft
Künftig komplette Streichung von Hartz IV möglich
Berlin - Union und SPD haben sich im Hartz-IV-Streit auf verschärfe Sanktionen gegen arbeitsunwillige Langzeitarbeitslose geeinigt. Langzeitarbeitslosen, die in einem Jahr dreimal hintereinander ein Jobangebot ablehnen, kann die staatliche Unterstützung künftig auch komplett gestrichen werden. Das beschlossen Union und SPD am Mittwoch im Sozialausschuss des Bundestages.
Die Koalition erwartet von der Korrektur, die an diesem Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll, Kosteneinsparungen von 1,5 Milliarden Euro im Jahr. Dies soll vor allem durch Einschränkung von Leistungsmissbrauch erreicht werden. Vorgesehen sind Sofortangebote an ALG-II-Bezieher zur Überprüfung der Arbeitswilligkeit, Kontrollen durch Außendienstmitarbeiter sowie besserer Datenabgleich zur Aufspürung verheimlichten Vermögens. Unverheiratet zusammenlebende ALG-II-Empfänger müssen beweisen, dass sie keine eheähnliche Gemeinschaft bilden. Diese Beweislast lag bisher bei den Behörden.
Dafür werden Regelsätze und Zuschläge für Hartz-IV-Empfänger in diesem Jahr nicht weiter gekürzt. Auf diesen Kompromiss hatten sich Union und SPD am Dienstag trotz kräftig steigender Ausgaben beim Arbeitslosengeld II geeinigt. Für den Herbst ist eine weitere Überarbeitung der Arbeitsmarktreform Hartz IV vorgesehen.
"Putsch gegen Arbeitslose"
Die Vertreter der Linksfraktion verließen aus Protest gegen die Verschärfung der Hartz-IV-Bestimmungen die Ausschuss-Sitzung.Der Fraktionsvize der Linksfraktion im Bundestag, Klaus Ernst, warf der Koalition einen "Putsch gegen Arbeitslose" vor. ALG-II- Empfänger, die sich unbotmäßig verhielten, würden in die Obdachlosigkeit gedrängt, sagte Ernst dem Blatt.
Der DGB warnte ebenfalls davor, die Arbeitsmarktreform zu Lasten der Erwerbslosen zu ändern. DGB-Vorstandsmitglied und Sozialexpertin Annelie Buntenbach sagte der "Berliner Zeitung": "Das Grundproblem ist und bleibt, dass nicht ausreichend Arbeitsplätze da sind. Dafür dürfen Arbeitslose nicht auch noch bestraft werden."
Buntenbach forderte die Bundesregierung auf, das Kompetenzchaos schnellstens zu beenden. Auch die Zielrichtung der Arbeitsförderung müsse dringend reformiert werden: "Die Bundesregierung kann nicht den Abbau von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung beklagen und gleichzeitig tatenlos zusehen, wie die boomenden Ein-Euro- und Mini-Jobs reguläre Arbeitsplätze vernichten." (ha/dpa)
Grundgesetz Artikel 1 (2)
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Menschenrechte Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Menschenrechte Artikel 25 1.
Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Menschenrechte Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Künftig komplette Streichung von Hartz IV möglich
Berlin - Union und SPD haben sich im Hartz-IV-Streit auf verschärfe Sanktionen gegen arbeitsunwillige Langzeitarbeitslose geeinigt. Langzeitarbeitslosen, die in einem Jahr dreimal hintereinander ein Jobangebot ablehnen, kann die staatliche Unterstützung künftig auch komplett gestrichen werden. Das beschlossen Union und SPD am Mittwoch im Sozialausschuss des Bundestages.
Die Koalition erwartet von der Korrektur, die an diesem Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll, Kosteneinsparungen von 1,5 Milliarden Euro im Jahr. Dies soll vor allem durch Einschränkung von Leistungsmissbrauch erreicht werden. Vorgesehen sind Sofortangebote an ALG-II-Bezieher zur Überprüfung der Arbeitswilligkeit, Kontrollen durch Außendienstmitarbeiter sowie besserer Datenabgleich zur Aufspürung verheimlichten Vermögens. Unverheiratet zusammenlebende ALG-II-Empfänger müssen beweisen, dass sie keine eheähnliche Gemeinschaft bilden. Diese Beweislast lag bisher bei den Behörden.
Dafür werden Regelsätze und Zuschläge für Hartz-IV-Empfänger in diesem Jahr nicht weiter gekürzt. Auf diesen Kompromiss hatten sich Union und SPD am Dienstag trotz kräftig steigender Ausgaben beim Arbeitslosengeld II geeinigt. Für den Herbst ist eine weitere Überarbeitung der Arbeitsmarktreform Hartz IV vorgesehen.
"Putsch gegen Arbeitslose"
Die Vertreter der Linksfraktion verließen aus Protest gegen die Verschärfung der Hartz-IV-Bestimmungen die Ausschuss-Sitzung.Der Fraktionsvize der Linksfraktion im Bundestag, Klaus Ernst, warf der Koalition einen "Putsch gegen Arbeitslose" vor. ALG-II- Empfänger, die sich unbotmäßig verhielten, würden in die Obdachlosigkeit gedrängt, sagte Ernst dem Blatt.
Der DGB warnte ebenfalls davor, die Arbeitsmarktreform zu Lasten der Erwerbslosen zu ändern. DGB-Vorstandsmitglied und Sozialexpertin Annelie Buntenbach sagte der "Berliner Zeitung": "Das Grundproblem ist und bleibt, dass nicht ausreichend Arbeitsplätze da sind. Dafür dürfen Arbeitslose nicht auch noch bestraft werden."
Buntenbach forderte die Bundesregierung auf, das Kompetenzchaos schnellstens zu beenden. Auch die Zielrichtung der Arbeitsförderung müsse dringend reformiert werden: "Die Bundesregierung kann nicht den Abbau von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung beklagen und gleichzeitig tatenlos zusehen, wie die boomenden Ein-Euro- und Mini-Jobs reguläre Arbeitsplätze vernichten." (ha/dpa)
Grundgesetz Artikel 1 (2)
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Menschenrechte Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Menschenrechte Artikel 25 1.
Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Menschenrechte Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Uxlanem achi'lik! (Friede sei mit Euch!)
José Maria Tioxalaj
El Ministro de Trueque (Tausch & Handelsminister) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
José Maria Tioxalaj
El Ministro de Trueque (Tausch & Handelsminister) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)