Wir, Diplomaten und hohe Staatsvertreter der Staaten Tir Na nÒg und Aurora, haben uns heute hier im Außenministerium Tirs getroffen, um den von beiden Seiten erarbeiteten und angenommenen Vertrag mit einer Unterschrift rechtskräftig zu machen. Zur Unterschrift erscheinen der Außenminister Tirs und der Großrat, ebenso die Vertreter der NR Aurora.
Ich bin sehr zufrieden das wir nun zu der Unterzeichnung eines Vertrages mit Aurora kommen. Aurora hat im Bürgerkrieg vor einigen Monaten, dem tirschen Volk seine Hilfe völlig selbstlos angeboten. Ein Akt der unter anderem zu dem jetzigen Vertrag führte. Der diplomatische, freundschaftliche Kontakt zu Aurora ist uns wichtig, dies will Tir mit diesem Vertrag unterstreichen.
Ich hoffe weiterhin auf gute Gespräche und fruchtbare Kontakte. Unsere Staaten und unsere Völker sind nun auch auf dem Papier in Frieden und Freundschaft verbunden.
*Glas Sekt erheb*
Und nun stoße ich an, auf diese Freundschaft. Auf Tir und auf Aurora, auf unsere Völker und den Frieden.
*Großrat und Außenminister schreiten mit den Verantwortlichen Aurora zum Schreibtisch*
Zur Information, hier der zu unterzeichnende Vertrag:
"Vertrag zur Sicherung des Friedens und der Freundschaft
Präambel
Die freie Republik Tir Na nÒg und der unterzeichnende Staat (im Folgenden unterzeichnende Staaten genannt) sind sich einig in Zukunft freundschaftlich und in Frieden miteinander zu leben. Sie sind sich der Wichtigkeit von Frieden bewusst und wollen diplomatische Kontakte miteinander knüpfen und ausbauen.
§1 Frieden und Konfliktlösung
a.
Zwischen den beiden unterzeichnenden Staaten soll es auch in Zukunft keinen Krieg geben. Es soll Frieden zwischen unseren Völkern herrschen, dafür werden wir alles Menschenmögliche tun.
b.
Konflikte werden auf diplomatischer Ebene gelöst, oder durch beidseitig anerkannte Drittstaaten. Alternativ können auch UVNO bei der Konfliktlösung behilflich sein.
§2 Botschaften und Staatsbesuche
a.
Die Errichtung von Botschaften wird von beiden unterzeichnende Staaten ermöglicht und wird erwünscht, ist aber nicht zwingend notwendig.
b.
Eine Ankündigung für Staatsbesuche ist nicht notwendig.
§3 Kultur und Völkerverständigung
a.
Aktionen die kulturellen Austausch und die Völkerverständigung fördern, werden durch die beiden unterzeichnenden Staaten unterstützt.
b.
Zur Verbesserung der Völkerverständigung und zur Sicherung kulturellen Austausches, werden Städtepartnerschaften, Schulpartnerschaften mit gegenseitigen Besuchen und regelmäßige Staatsbesuche vorgeschlagen.
§4 Reisebestimmungen, Visum und Auslieferungsbestimmungen
a.
Für Bürger beider unterzeichnenden Staaten, die den anderen Staat besuchen wollen, besteht keinerlei Visumspflicht.
b.
Für Reisende gelten dieselben Gesetze, wie für Bürger des bereisten Landes.
c.
Falls ein, von den beiden unterzeichnenden Staaten strafrechtlich Verfolgter, in einem der Staaten aufgegriffen wird, wird dieser an den Staat, in dem er gesucht wird, ausgeliefert, falls nicht rechtliche Grundsätze des ausliefernden Staates dem zuwiderlaufen.
§5 Diplomatische Hilfe
Bürger der beiden unterzeichnenden Staaten, können in jedem anderen Land Hilfe von den Botschaften beider Staaten bekommen.
§6 Handel
Die beiden unterzeichnenden Staaten wollen miteinander handeln. Es wird hierfür ein Handelsvertrag oder ein Handelsabkommen erarbeitet.
Unterzeichnet am 27.10.2002"
*Füller zück*
*kritzel kritzel*
*in die Kameras lächel*
*den Füller weitergeb*
Ich bin sehr zufrieden das wir nun zu der Unterzeichnung eines Vertrages mit Aurora kommen. Aurora hat im Bürgerkrieg vor einigen Monaten, dem tirschen Volk seine Hilfe völlig selbstlos angeboten. Ein Akt der unter anderem zu dem jetzigen Vertrag führte. Der diplomatische, freundschaftliche Kontakt zu Aurora ist uns wichtig, dies will Tir mit diesem Vertrag unterstreichen.
Ich hoffe weiterhin auf gute Gespräche und fruchtbare Kontakte. Unsere Staaten und unsere Völker sind nun auch auf dem Papier in Frieden und Freundschaft verbunden.
*Glas Sekt erheb*
Und nun stoße ich an, auf diese Freundschaft. Auf Tir und auf Aurora, auf unsere Völker und den Frieden.
*Großrat und Außenminister schreiten mit den Verantwortlichen Aurora zum Schreibtisch*
Zur Information, hier der zu unterzeichnende Vertrag:
"Vertrag zur Sicherung des Friedens und der Freundschaft
Präambel
Die freie Republik Tir Na nÒg und der unterzeichnende Staat (im Folgenden unterzeichnende Staaten genannt) sind sich einig in Zukunft freundschaftlich und in Frieden miteinander zu leben. Sie sind sich der Wichtigkeit von Frieden bewusst und wollen diplomatische Kontakte miteinander knüpfen und ausbauen.
§1 Frieden und Konfliktlösung
a.
Zwischen den beiden unterzeichnenden Staaten soll es auch in Zukunft keinen Krieg geben. Es soll Frieden zwischen unseren Völkern herrschen, dafür werden wir alles Menschenmögliche tun.
b.
Konflikte werden auf diplomatischer Ebene gelöst, oder durch beidseitig anerkannte Drittstaaten. Alternativ können auch UVNO bei der Konfliktlösung behilflich sein.
§2 Botschaften und Staatsbesuche
a.
Die Errichtung von Botschaften wird von beiden unterzeichnende Staaten ermöglicht und wird erwünscht, ist aber nicht zwingend notwendig.
b.
Eine Ankündigung für Staatsbesuche ist nicht notwendig.
§3 Kultur und Völkerverständigung
a.
Aktionen die kulturellen Austausch und die Völkerverständigung fördern, werden durch die beiden unterzeichnenden Staaten unterstützt.
b.
Zur Verbesserung der Völkerverständigung und zur Sicherung kulturellen Austausches, werden Städtepartnerschaften, Schulpartnerschaften mit gegenseitigen Besuchen und regelmäßige Staatsbesuche vorgeschlagen.
§4 Reisebestimmungen, Visum und Auslieferungsbestimmungen
a.
Für Bürger beider unterzeichnenden Staaten, die den anderen Staat besuchen wollen, besteht keinerlei Visumspflicht.
b.
Für Reisende gelten dieselben Gesetze, wie für Bürger des bereisten Landes.
c.
Falls ein, von den beiden unterzeichnenden Staaten strafrechtlich Verfolgter, in einem der Staaten aufgegriffen wird, wird dieser an den Staat, in dem er gesucht wird, ausgeliefert, falls nicht rechtliche Grundsätze des ausliefernden Staates dem zuwiderlaufen.
§5 Diplomatische Hilfe
Bürger der beiden unterzeichnenden Staaten, können in jedem anderen Land Hilfe von den Botschaften beider Staaten bekommen.
§6 Handel
Die beiden unterzeichnenden Staaten wollen miteinander handeln. Es wird hierfür ein Handelsvertrag oder ein Handelsabkommen erarbeitet.
Unterzeichnet am 27.10.2002"
*Füller zück*
*kritzel kritzel*
*in die Kameras lächel*
*den Füller weitergeb*