Gesetz über die Zulassung von Luftfahrzeugen (Flugzeuge, Hubschrauber,

    Gesetz über die Zulassung von Luftfahrzeugen (Flugzeuge, Hubschrauber,

    Gesetz über die Zulassung von Luftfahrzeugen (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.)

    §1 Ausländische Zulassungslizenzen für Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.) werden unmittelbar als gültig anerkannt.

    §2 Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.), die in der Freien Republik Tir Na nòg hergestellt wurden, bedürfen einer Zulassung durch das Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg, gleiches gilt für ausländische Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.) die noch nirgendwo eine Zulassungslizenz haben. Sie dürfen erst nach dem Erhalt dieser Lizenz in Betrieb genommen werden.
    Fàilte

    Benjamin O'Hara
    Ich würde aber bitten, dass wir nicht 20 Gesetze zum Thema machen, sondern diese bündeln? Zur Debatte und Abstimmung isses ja gut das getrennt zu machen, aber ich fertige keine 20 Gesetze aus.

    nun zum Thema:

    §1 blos nicht, sonst isses wie inner EU wenn da ausländische Tanker sinken, weil die keine Sicherheitsbestimmungen haben. Also da es Typen von Flugzeugen gibt kann man das daran festmachen und vor dem erneuten Start muß die Technik und Sicherheit kontrolliert werden.

    §2 ist ansich okay, aber wie immer bin ich gegen eine Unterscheidung von Freund und Feind: Stattdessen: Jedes Flugzeig bedarf einer Zulassung durch die Freie Republik.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    So besser?

    Gesetz über die Zulassung und Prüfung der Verkehrssicherheit von Luftfahrzeugen (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.)

    §1 Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.)bedürfen einer Zulassung durch das Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg. Sie dürfen erst nach dem Erhalt dieser Lizenz in Betrieb genommen werden.

    §2 Alle in der Freien Republik Tir Na nòg lizenzierten Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.) müssen sich vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg alle 6 Monate auf Verkehrssicherheit und Lufttüchtigkeit überprüft werden. Tun sie dies nicht, gelten sie als nicht mehr zugelassen, bestehen sie diese Prüfung nicht, sind sie nicht mehr zugelassen.

    §3 Betroffene Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.) dürfen die angegebenen Termine nicht versäumen, und erst dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.

    Nachdem abgestimmt worden ist, kann ich sie ja wieder zu einem Luftfahrtgesetzbuch bündeln, so wie ich es ursprünglich hatte.
    Fàilte

    Benjamin O'Hara