Satzung des Amtes für Luftfahrt

    Satzung des Amtes für Luftfahrt

    Satzung des Amtes für Luftfahrt

    Wir, die Mitglieder des Amtes für Luftfahrt entschlossen uns die Luftfahrt zu fördern um Flugzeuge und Luftfahrttechnik für die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Weiterentwicklung aller nògel nur zu zivilen Zwecken einzusetzen. Das Amt für Luftfahrt verfolgt dabei das Ziel der wirkungsvollen Anwendung der wissenschaftlichen und technischen Betriebsmittel. Dementsprechend hat das Amt für Luftfahrt, durch die in Droch - Aimsir (County Droch) versammelten Vertreter, welche ihre gesamte Kraft aufwenden müssen um vorschriftsmäßig zu handeln, den einzelnen Artikeln der Satzung des Amtes für Luftfahrt zuzustimmen, und hiermit eine Organisation einzurichten, die den Namen "Amt für Luftfahrt" führen soll. Die Intention des Amtes für Luftfahrt besteht darin, das Wissen zu mehren, die Luftfahrt zu sichern und zu fördern um die Entfernungen auf diesen Planeten zu verkürzen, damit sich die Micronations besser verstehen und kennenlernen, und sie in Frieden miteinander leben können.

    1. Ziel:

    Verwaltung, Planung, Organisation, Ausführung und Sicherung der Luftfahrt und des Flugzeugbaus der Freien Republik Tir Na nòg.

    2. Der Vorstand:

    Der Geschäftsführer des Amtes für Luftfahrt wird vom parlamentarischen Rat der Freien Republik Tir Na nòg gewählt. Der Geschäftsführer des Amtes für Luftfahrt vertritt das Amt für Luftfahrt nach außen als gesetzlicher Vertreter des Amtes für Luftfahrt. Der Geschäftsführer regelt alle Angelegenheiten des Amtes für Luftfahrt. Der stellvertretende Geschäftsführer und der 3. Geschäftsführer werden vom Geschäftsführer ernannt. Der Vorstand entscheidet in Personalfragen und entscheidet über die Vorgehensweisen und Projekte des Amtes für Luftfahrt. Der parlamentarische Rat der Freien Republik Tir Na nòg überwacht die Einhaltung der Satzung, und kann weitere Leitlinien erstellen.

    3. Aufgaben:

    (1) Der Zweck dieser Satzung ist, das Amt für Luftfahrt zu autorisieren die Luftfahrt zu schützen, die Flughäfen zu verwalten und die Flugverbindungen durchzuführen;
    (2) Die Entwicklung, der Aufbau, die Prüfung und der Betrieb des Amtes für Luftfahrt, der Betrieb der Luftfahrtsicherung, der Flughäfen, den Flugverbindungen und der in Verbindung stehenden Ausrüstung und andere solche Tätigkeiten, die für die Luftfahrt angefordert werden können; und
    (3) der Bau von Flugzeugen, Flugkörpern, Hubschrauber und anderen Luftfahrzeugen, bemannt oder unbemannt, zusammen mit der dazugehörigen Ausrüstungen, Vorrichtungen, Elementen und Teilen.

    4. Luftfahrt:

    Neue Flugverbindungen sind im Vorstand vorzustellen, wenn die einfache Mehrheit der abstimmenden Mitglieder für die Flugverbindung sind, oder aber auf Anweisung des Geschäftsführers des Amtes für Luftfahrt wird sie gemeinsam von den Mitgliedern der Amtes für Luftfahrt durchgeführt und wird auf der Flugplanseite der Homepage des Amtes für Luftfahrt veröffentlicht.

    5. Flugzeugbau

    Ideen für neue Flugzeuge sind im Vorstand vorzustellen, wenn die einfache Mehrheit der abstimmenden Mitglieder für das neue Flugzeug sind, oder aber auf Anweisung des Geschäftsführers des Amtes für Luftfahrt wird sie gemeinsam von den Mitgliedern der Amtes für Luftfahrt durchgeführt und wenn es gebaut wurde wird es auf der entsprechenden AeroConstruct-Seite der Homepage des Amtes für Luftfahrt veröffentlicht.

    6. Schutz der Luftfahrt:

    Es ist die Pflicht eines Mitgliedes des Amtes für Luftfahrt, sich mit allen Hilfsmitteln seines Auftrages zu bemühen, um die Luftfahrt zu beschützen. Tätigkeit oder Untätigkeit, die indirekt der Luftfahrt Schaden zufügt, können zur Entlassung führen.

    7. Flughäfen:

    Ideen für den Bau von neuen Flughäfen sind im Vorstand vorzustellen, wenn die einfache Mehrheit der abstimmenden Mitglieder für den neuen Flughafen sind, oder aber auf Anweisung des Geschäftsführers des Amtes für Luftfahrt wird sie gemeinsam von den Mitgliedern des Amtes für Luftfahrt durchgeführt und wenn er gebaut wurde wird er auf der Flughäfen-Seite der Homepage des Amtes für Luftfahrt veröffentlicht.

    8. Verantwortung und Strafverfolgung:

    Ein Mitglied des Amtes für Luftfahrt ist unter den Gesetzen und Verordnungen der Freien Republik Tir Na nòg, seiner Ratsbezirke und seiner Vertreter, das Amt für Luftfahrt eingeschlossen, verantwortlich. Er ist der Bestrafung bzw. Strafverfolgung durch Außenautoritäten für jede Verletzung der besagten Gesetze und Verordnungen unterworfen.

    9. Wissenschaft:

    Bei wissenschaftlichen Experimenten ist stets auf die Sicherheit und dem entsprechenden Schutz zu achten.

    10. Satzungsänderungen:

    Satzungsänderungen können nur vom parlamentarischen Rat der Freien Republik Tir Na nòg vorgenommen werden.
    Fàilte

    Benjamin O'Hara
    Ich hatte noch keine Zeit zum Lesen, aber vielleicht schaff ich das jetzt in der Freistunde.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    ach egal ich mach es jetzt:

    • Präambel: Wie immer sehr hochtrabend, aber das ist ja nicht verkehrt
    • Sitz: Muß es immer Droch sein? Wir haben mMn auch den Auftrag andere Regionen zu fördern, zB unser HighTech Bezirk könnte und sollte auch Luft- und Raumfahrt beherbergen.
    • Ziel: Man sollte nicht alles was mit Luftfahrt zu tun hat in ein Amt eingliedern, so ist Flugzeugbau nichts was ein Amt tun kann, sondern ein wenn auch staatlicher Betrieb. Ausführung der Luftfahrt macht auch kein Amt, sondern die Tir Star Group. Verwalten ja. Planen naja irgendwie klar ja. Organisation beschränkt ja. Sicherung ja das sollte Kernpunkt sein.
    • Aufgaben (1) Flughäfen meinetwegen zur Not auch (obwohl das gut wäre man den Distrikten zu überlassen und nicht alles zentral vorzugeben, woher will Droch wissen, wohin die Rajanserer fliegen wollen? Aber die Formulierung ist okay, wenn Zulasung von Flughäfen und Kontrolle derer schon das Amt machen muß), Durchführung - also den letzten Punkt - raus nehmen.
    • (2) Betrieb der Flughäfen und Verbindungen raus
    • (3) bitte raus
    • (4) Entbürokratisieren und Zentralisieren, also mein Vorschlag: Sie genehmigen Fluglinien, die von den Flughäfen und Airlines vorgeschlagen werden. Flugplanseite ist suppi.
    • 5. wieder Bau , also raus
    • 8. ist irgendwie redundant oder? aber meinetwegen schadet ja nicht, was bedeutet der Teil mit Außenautoritäten, das ist nicht eindeutig, heißt es das sie im Ausland verknckt werden können? Also ich bin dafür das rauszunehmen, und es wenns dazu kommen sollte vom Verfassungsgericht überprüfen zu lassen, ist ein heikles Thema.
    • 9. gehört da echt nicht rein


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    So besser?

    Satzung des Amtes für Luftfahrt

    Wir, die Mitglieder des Amtes für Luftfahrt entschlossen uns die Luftfahrt zu fördern um Flugzeuge und Luftfahrttechnik für die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Weiterentwicklung aller nògel nur zu zivilen Zwecken einzusetzen. Das Amt für Luftfahrt verfolgt dabei das Ziel der wirkungsvollen Anwendung der wissenschaftlichen und technischen Betriebsmittel. Dementsprechend hat das Amt für Luftfahrt, durch die in Dia Dhuit (County Dia) versammelten Vertreter, welche ihre gesamte Kraft aufwenden müssen um vorschriftsmäßig zu handeln, den einzelnen Artikeln der Satzung des Amtes für Luftfahrt zuzustimmen, und hiermit eine Organisation einzurichten, die den Namen "Amt für Luftfahrt" führen soll. Die Intention des Amtes für Luftfahrt besteht darin, das Wissen zu mehren, die Luftfahrt zu sichern und zu fördern um die Entfernungen auf diesen Planeten zu verkürzen, damit sich die Micronations besser verstehen und kennen lernen, und sie in Frieden miteinander leben können.

    1. Ziel:

    Verwaltung, Planung, Organisation und Sicherung der Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg.

    2. Der Vorstand:

    Der Geschäftsführer des Amtes für Luftfahrt wird vom parlamentarischen Rat der Freien Republik Tir Na nòg gewählt. Der Geschäftsführer des Amtes für Luftfahrt vertritt das Amt für Luftfahrt nach außen als gesetzlicher Vertreter des Amtes für Luftfahrt. Der Geschäftsführer regelt alle Angelegenheiten des Amtes für Luftfahrt. Der stellvertretende Geschäftsführer und der 3. Geschäftsführer werden vom Geschäftsführer ernannt. Der Vorstand entscheidet in Personalfragen und entscheidet über die Vorgehensweisen und Projekte des Amtes für Luftfahrt. Der parlamentarische Rat der Freien Republik Tir Na nòg überwacht die Einhaltung der Satzung, und kann weitere Leitlinien erstellen.

    3. Aufgaben:

    (1) Der Zweck dieser Satzung ist, das Amt für Luftfahrt zu autorisieren die Luftfahrt zu schützen, die Flughäfen zu verwalten;
    (2) Die Entwicklung, der Aufbau, die Prüfung und der Betrieb des Amtes für Luftfahrt, der Betrieb der Luftfahrtsicherung, der Flughäfen und der in Verbindung stehenden Ausrüstung und andere solche Tätigkeiten, die für die Luftfahrt angefordert werden können.

    4. Luftfahrt:

    Das Amt für Luftfahrt genehmigt Fluglinien, die von Fluggesellschaften vorgeschlagen werden und wird auf der Flugplanseite der Homepage des Amtes für Luftfahrt veröffentlicht.

    5. Schutz der Luftfahrt:

    Es ist die Pflicht eines Mitgliedes des Amtes für Luftfahrt, sich mit allen Hilfsmitteln seines Auftrages zu bemühen, um die Luftfahrt zu beschützen. Tätigkeit oder Untätigkeit, die indirekt der Luftfahrt Schaden zufügt, können zur Entlassung führen.

    6. Flughäfen:

    Ideen für den Bau von neuen Flughäfen sind im Vorstand vorzustellen, wenn die einfache Mehrheit der abstimmenden Mitglieder für den neuen Flughafen sind, oder aber auf Anweisung des Geschäftsführers des Amtes für Luftfahrt wird sie gemeinsam von den Mitgliedern des Amtes für Luftfahrt durchgeführt und wenn er gebaut wurde wird er auf der Flughäfen-Seite der Homepage des Amtes für Luftfahrt veröffentlicht.
    Fàilte

    Benjamin O'Hara
    bin zu faul das nochmal zu lesen, aber meine Änderungen scheinen ja alle drin zu sein, was meinen die Kollegen?


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    hmm am besten du mails mal alle Abgeordneten an ansonsten kuschel ich noch mit dir solang *schlaf*


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust: