Luftfahrtgesetzbuch

    Luftfahrtgesetzbuch

    Satzung des Amtes für Luftfahrt



    Wir, die Mitglieder des Amtes für Luftfahrt entschlossen uns die Luftfahrt zu fördern um Flugzeuge und Luftfahrttechnik für die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Weiterentwicklung aller nògel nur zu zivilen Zwecken einzusetzen. Das Amt für Luftfahrt verfolgt dabei das Ziel der wirkungsvollen Anwendung der wissenschaftlichen und technischen Betriebsmittel. Dementsprechend hat das Amt für Luftfahrt, durch die in Droch - Aimsir (County Droch) versammelten Vertreter, welche ihre gesamte Kraft aufwenden müssen um vorschriftsmäßig zu handeln, den einzelnen Artikeln der Satzung des Amtes für Luftfahrt zuzustimmen, und hiermit eine Organisation einzurichten, die den Namen "Amt für Luftfahrt" führen soll. Die Intention des Amtes für Luftfahrt besteht darin, das Wissen zu mehren, die Luftfahrt zu sichern und zu fördern um die Entfernungen auf diesen Planeten zu verkürzen, damit sich die Micronations besser verstehen und kennenlernen, und sie in Frieden miteinander leben können.

    1. Ziel:

    Verwaltung, Planung, Organisation, Ausführung und Sicherung der Luftfahrt und des Flugzeugbaus der Freien Republik Tir Na nòg.

    2. Der Vorstand:

    Der Geschäftsführer des Amtes für Luftfahrt wird vom parlamentarischen Rat der Freien Republik Tir Na nòg gewählt. Der Geschäftsführer des Amtes für Luftfahrt vertritt das Amt für Luftfahrt nach außen als gesetzlicher Vertreter des Amtes für Luftfahrt. Der Geschäftsführer regelt alle Angelegenheiten des Amtes für Luftfahrt. Der stellvertretende Geschäftsführer und der 3. Geschäftsführer werden vom Geschäftsführer ernannt. Der Vorstand entscheidet in Personalfragen und entscheidet über die Vorgehensweisen und Projekte des Amtes für Luftfahrt. Der parlamentarische Rat der Freien Republik Tir Na nòg überwacht die Einhaltung der Satzung, und kann weitere Leitlinien erstellen.

    3. Aufgaben:

    (1) Der Zweck dieser Satzung ist, das Amt für Luftfahrt zu autorisieren die Luftfahrt zu schützen, die Flughäfen zu verwalten und die Flugverbindungen durchzuführen;
    (2) Die Entwicklung, der Aufbau, die Prüfung und der Betrieb des Amtes für Luftfahrt, der Betrieb der Luftfahrtsicherung, der Flughäfen, den Flugverbindungen und der in Verbindung stehenden Ausrüstung und andere solche Tätigkeiten, die für die Luftfahrt angefordert werden können; und
    (3) der Bau von Flugzeugen, Flugkörpern, Hubschrauber und anderen Luftfahrzeugen, bemannt oder unbemannt, zusammen mit der dazugehörigen Ausrüstungen, Vorrichtungen, Elementen und Teilen.

    4. Luftfahrt:

    Neue Flugverbindungen sind im Vorstand vorzustellen, wenn die einfache Mehrheit der abstimmenden Mitglieder für die Flugverbindung sind, oder aber auf Anweisung des Geschäftsführers des Amtes für Luftfahrt wird sie gemeinsam von den Mitgliedern der Amtes für Luftfahrt durchgeführt und wird auf der Flugplanseite der Homepage des Amtes für Luftfahrt veröffentlicht.

    5. Flugzeugbau

    Ideen für neue Flugzeuge sind im Vorstand vorzustellen, wenn die einfache Mehrheit der abstimmenden Mitglieder für das neue Flugzeug sind, oder aber auf Anweisung des Geschäftsführers des Amtes für Luftfahrt wird sie gemeinsam von den Mitgliedern der Amtes für Luftfahrt durchgeführt und wenn es gebaut wurde wird es auf der entsprechenden AeroConstruct-Seite der Homepage des Amtes für Luftfahrt veröffentlicht.

    6. Schutz der Luftfahrt:

    Es ist die Pflicht eines Mitgliedes des Amtes für Luftfahrt, sich mit allen Hilfsmitteln seines Auftrages zu bemühen, um die Luftfahrt zu beschützen. Tätigkeit oder Untätigkeit, die indirekt der Luftfahrt Schaden zufügt, können zur Entlassung führen.

    7. Flughäfen:

    Ideen für den Bau von neuen Flughäfen sind im Vorstand vorzustellen, wenn die einfache Mehrheit der abstimmenden Mitglieder für den neuen Flughafen sind, oder aber auf Anweisung des Geschäftsführers des Amtes für Luftfahrt wird sie gemeinsam von den Mitgliedern des Amtes für Luftfahrt durchgeführt und wenn er gebaut wurde wird er auf der Flughäfen-Seite der Homepage des Amtes für Luftfahrt veröffentlicht.

    8. Verantwortung und Strafverfolgung:

    Ein Mitglied des Amtes für Luftfahrt ist unter den Gesetzen und Verordnungen der Freien Republik Tir Na nòg, seiner Ratsbezirke und seiner Vertreter, das Amt für Luftfahrt eingeschlossen, verantwortlich. Er ist der Bestrafung bzw. Strafverfolgung durch Außenautoritäten für jede Verletzung der besagten Gesetze und Verordnungen unterworfen.

    9. Wissenschaft:

    Bei wissenschaftlichen Experimenten ist stets auf die Sicherheit und dem entsprechenden Schutz zu achten.

    10. Satzungsänderungen:

    Satzungsänderungen können nur vom parlamentarischen Rat der Freien Republik Tir Na nòg vorgenommen werden.

    Gesetz zum Überfliegen des Luftraumes der Freien Republik Tir Na nòg

    §1 Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.), die nicht in der Freien Republik Tir Na nòg eingetragen sind, dürfen nur mit einer Überfluglizenz des Amtes für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg einfliegen oder auf andere Weise nach Tir Na nòg verbracht werden, wenn Sie über eine entsprechende Landerechtlizenz verfügen.

    Gesetz über das Landerecht der Freien Republik Tir Na nòg

    §1 Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.), die nicht in der Freien Republik Tir Na nòg eingetragen sind, dürfen nur mit einer Landerechtlizenz des Amtes für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg in den Luftraum der Freien Republik Tir Na nòg einfliegen und auf dem Hoheitsgebiet der Freien Republik Tir Na nòg auf einem geeignetem Ort (Flughafen, Flugplatz usw.) landen oder auf andere Weise nach Tir Na nòg verbracht werden.

    Gesetz über die Zulassung von Luftfahrzeugen (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.)

    §1 Ausländische Zulassungslizenzen für Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.) werden unmittelbar als gültig anerkannt.

    §2 Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.), die in der Freien Republik Tir Na nòg hergestellt wurden, bedürfen einer Zulassung durch das Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg, gleiches gilt für ausländische Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.) die noch nirgendwo eine Zulassungslizenz haben. Sie dürfen erst nach dem Erhalt dieser Lizenz in Betrieb genommen werden.

    Gesetz zur Zulassung von Piloten, Flugnavigatoren und Flugingenieuren in der Freien Republik Tir Na nòg

    §1 Durch die Zulassung von Piloten, Flugnavigatoren und Flugingenieuren soll sichergestellt werden, dass mit der Bescheinigung der Zulassung die Ausbildungsstandards durch den Piloten, den Flugnavigator und den Flugingenieur erreicht und auf höchstem Niveau aufrecht erhalten werden. Zunächst einmal benötigen die Piloten, Flugnavigatoren und Flugingenieure eine Ausbildung und Übungsstunden an Flugsimulator an einer vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg anerkannten Flugschule, dort müssen sie dann alle theoretischen und praktischen Prüfungen für ihren Beruf erfolgreich bestehen, sowie die Prüfung im Bereich der Flugmedizin. Dann erhalten Sie den Zulassungsschein vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg.

    §2 Die zivilen Zulassungsscheine von ausländischen Staaten werden anerkannt, benötigen aber eine Umschreibung vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg. Militärische Zulassungsscheine von ausländischen Staaten werden jedoch nicht anerkannt, hier muss die gesamte Ausbildung und die gesamten Prüfungen erneut an einer vom Amt für Luftfahrt anerkannten Flugschule gemacht werden, damit sie einen Zulassungsschein vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg bekommen.

    Gesetz zur Prüfung der Verkehrssicherheit von Luftfahrzeugen (Flugzeugen, Hubschrauber, usw.) der Freien Republik Tir Na nòg

    §1 Alle in der Freien Republik Tir Na nòg lizenzierten Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.) müssen sich vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg alle 6 Monate auf Verkehrssicherheit und Lufttüchtigkeit überprüft werden. Tun sie dies nicht, gelten sie als nicht mehr zugelassen, bestehen sie diese Prüfung nicht, sind sie nicht mehr zugelassen.

    §2 Betroffene Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.) dürfen die angegebenen Termine nicht versäumen, und erst dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.

    Gesetz zur Prüfung der Sicherheit in Fluggesellschaften der Freien Republik Tir Na nòg

    §1 Oberstes Ziel und Aufgabe des Amtes für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg ist die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Luftfahrt sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Deswegen buchen sich Mitarbeiter des Amtes für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg unter falschen Namen und völlig unerkannt einen Flug mit einer in der Freien Republik Tir Na nòg, um deren Sicherheit zu überprüfen. Außerdem werden angemeldet die technische und betriebliche Sicherheit der Fluggesellschaften überprüft. Übersteht eine Fluggesellschaft die Sicherheitsüberprüfungen nicht, wird diese die Überflugs- und Landerechtlizenzen entzogen.

    Gesetz zur Prüfung der Lehrfähigkeit von Flugschulen in der Freien Republik Tir Na nòg

    §1 Um die Lehrfähigkeit von Flugschulen zu überprüfen melden sich Mitarbeiter des Amtes für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg unter falschen Namen und völlig unerkannt an einer Flugschule in der Freien Republik Tir Na nòg, um deren Lehrfähigkeit zu überprüfen. Außerdem werden angemeldet die technischen und betrieblichen Geräte der Flugschulen überprüft. Übersteht eine Flugschule die Lehrfähigkeitsprüfungen nicht, wird diese nicht mehr vom Amt von Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg anerkannt.
    Fàilte

    Benjamin O'Hara
    sorry aber das kann ich nicht lesen, frühestens am WE.
    das du immer alles so ausführlich und umfassend machen musst, kannst du nicht ein bisschen fauler sein ;)


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Original von Benjamin O Hara
    Der Geschäftsführer des Amtes für Luftfahrt wird vom parlamentarischen Rat der Freien Republik Tir Na nòg gewählt.


    Finde ich nicht gut, da die Aufgaben im Endeffekt nichts mit dem Parlamentaeischen Rat zutun haben und der Geschäftsführer deshalb auch nicht vom Parlamentarischen Rat gewählt werden muss, sondern, wenn er schon gewählt werden soll, dann vom Volke! *tir* *rotfront*
    können wir bitte nicht 5 Gesetze in einem Thread diskutieren? Ich seh schon jetzt nich durch.

    Bin übrigens für ne Wahl durch das Parlament, unsre Bürger steigen mir aufs Dach, wenn wir noch öfters zur Urne rufen, besonders Personalentscheidungen müssen schnell gefällt werden können.
    So kann man als Parlament den Geschäftsführer zu sich rufen und nen Bericht fordern und ihn notfalls raus werfen.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Luftfahrtgesetz geht ja, aber die Verquickung mit der Satzng ging nicht.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Gesetz über das Landerecht und das Überfliegen der Freien Republik Tir Na nÒg

    §1 Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.) dürfen nur mit einer Landerechtlizenz des Amtes für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg in den Luftraum der Freien Republik Tir Na nÒg einfliegen und auf dem Hoheitsgebiet der Freien Republik Tir Na nÒg auf einem geeignetem Ort (Flughafen, Flugplatz usw.) landen oder auf andere Weise nach Tir Na nÒg verbracht werden.

    §2 Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.), die den Luftraum der Freien Republik Tir Na nÒg überfliegen wollen, dürfen nur mit einer Überfluglizenz des Amtes für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nÒg den Luftraum der Freien Republik Tir Na nÒg durchfliegen.

    Gesetz über die Zulassung und Prüfung der Verkehrssicherheit von Luftfahrzeugen (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.)

    §1 Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.)bedürfen einer Zulassung durch das Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg. Sie dürfen erst nach dem Erhalt dieser Lizenz in Betrieb genommen werden.

    §2 Alle in der Freien Republik Tir Na nòg lizenzierten Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.) müssen sich vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg alle 6 Monate auf Verkehrssicherheit und Lufttüchtigkeit überprüft werden. Tun sie dies nicht, gelten sie als nicht mehr zugelassen, bestehen sie diese Prüfung nicht, sind sie nicht mehr zugelassen.

    §3 Betroffene Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.) dürfen die angegebenen Termine nicht versäumen, und erst dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.

    Gesetz zur Zulassung von Piloten, Flugnavigatoren und Flugingenieuren in der Freien Republik Tir Na nòg

    Durch die Zulassung von Piloten, Flugnavigatoren und Flugingenieuren soll sichergestellt werden, dass mit der Bescheinigung der Zulassung die Ausbildungsstandards durch den Piloten, den Flugnavigator und den Flugingenieur erreicht und auf höchstem Niveau aufrecht erhalten werden. Zunächst einmal benötigen die Piloten, Flugnavigatoren und Flugingenieure eine Ausbildung und Übungsstunden an Flugsimulator an einer vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg anerkannten Flugschule, dort müssen sie dann alle theoretischen und praktischen Prüfungen für ihren Beruf erfolgreich bestehen, sowie die Prüfung im Bereich der Flugmedizin. Dann erhalten Sie den Zulassungsschein vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg.

    Gesetz zur Prüfung der Sicherheit in Fluggesellschaften der Freien Republik Tir Na nòg

    Oberstes Ziel und Aufgabe des Amtes für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg ist die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Luftfahrt sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Deswegen müssen Stewardessen einmal in einem halben Jahr einen Sicherheitslehrgang an einer Flugschule absolvieren. Außerdem werden angemeldet alle 100.000 km die technische Sicherheit eines Flugzeuges überprüft. Die Fluggesellschaften haben selbstständig vor jedem Flug ihre Flugzeuge gründlich durchzuchecken. Außerdem werden unregelmäßig unangemeldet die technische und betriebliche Sicherheit der Fluggesellschaften überprüft. Übersteht eine Fluggesellschaft die Sicherheitsüberprüfungen nicht, wird diese die Überflugs- und Landerechtlizenzen entzogen.

    Gesetz zur Prüfung der Lehrfähigkeit von Flugschulen in der Freien Republik Tir Na nòg

    Um die Lehrfähigkeit von Flugschulen zu überprüfen müssen die Fluglehrer an einer Flugschule in der Freien Republik Tir Na nòg einmal in einem halben Jahr einen Lehrtaugligkeitstest absolvieren, um deren Lehrfähigkeit zu überprüfen. Außerdem werden angemeldet die technischen und betrieblichen Geräte der Flugschulen überprüft. Übersteht eine Flugschule die Lehrfähigkeitsprüfungen nicht, wird diese nicht mehr vom Amt von Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg anerkannt.
    Fàilte

    Benjamin O'Hara
    Mir gefällt die Form nicht, also nenn dat Teil "Luftfahrtgesetzbücher" und dann

    [Art. 1 Luftsicherheit]

    und nicht

    Gesetz zur A
    ..
    Gesetz zu B

    verstehst du mich?

    Ansonsten bin ich dann für Anstimmung, auch wenn ich es blöd finde, wenn hier nur 2 Meinungen eingeflossen sind, naja wenns den anderen egal ist okay, aber man kann sie ja nochmal fragen :)


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Luftfahrtgesetz

    Besser?

    [Art. 1: Landerecht und Überflug]

    §1 Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.) dürfen nur mit einer Landerechtlizenz des Amtes für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg in den Luftraum der Freien Republik Tir Na nÒg einfliegen und auf dem Hoheitsgebiet der Freien Republik Tir Na nÒg auf einem geeignetem Ort (Flughafen, Flugplatz usw.) landen oder auf andere Weise nach Tir Na nÒg verbracht werden.

    §2 Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.), die den Luftraum der Freien Republik Tir Na nÒg überfliegen wollen, dürfen nur mit einer Überfluglizenz des Amtes für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nÒg den Luftraum der Freien Republik Tir Na nÒg durchfliegen.

    [Art. 2: Zulassung von Luftfahrzeugen und Flugsicherheit]

    §1 Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.)bedürfen einer Zulassung durch das Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg. Sie dürfen erst nach dem Erhalt dieser Lizenz in Betrieb genommen werden.

    §2 Alle in der Freien Republik Tir Na nòg lizenzierten Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.) müssen sich vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg alle 6 Monate auf Verkehrssicherheit und Lufttüchtigkeit überprüft werden. Tun sie dies nicht, gelten sie als nicht mehr zugelassen, bestehen sie diese Prüfung nicht, sind sie nicht mehr zugelassen.

    §3 Betroffene Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.) dürfen die angegebenen Termine nicht versäumen, und erst dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.

    [Art. 3: Zulassung von Piloten, Flugnavigatoren und Flugingenieuren]

    Durch die Zulassung von Piloten, Flugnavigatoren und Flugingenieuren soll sichergestellt werden, dass mit der Bescheinigung der Zulassung die Ausbildungsstandards durch den Piloten, den Flugnavigator und den Flugingenieur erreicht und auf höchstem Niveau aufrecht erhalten werden. Zunächst einmal benötigen die Piloten, Flugnavigatoren und Flugingenieure eine Ausbildung und Übungsstunden an Flugsimulator an einer vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg anerkannten Flugschule, dort müssen sie dann alle theoretischen und praktischen Prüfungen für ihren Beruf erfolgreich bestehen, sowie die Prüfung im Bereich der Flugmedizin. Dann erhalten Sie den Zulassungsschein vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg.

    [Art. 4: Sicherheit in Fluggesellschaften]

    Oberstes Ziel und Aufgabe des Amtes für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg ist die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Luftfahrt sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Deswegen müssen Stewardessen einmal in einem halben Jahr einen Sicherheitslehrgang an einer Flugschule absolvieren. Außerdem werden angemeldet alle 100.000 km die technische Sicherheit eines Flugzeuges überprüft. Die Fluggesellschaften haben selbstständig vor jedem Flug ihre Flugzeuge gründlich durchzuchecken. Außerdem werden unregelmäßig unangemeldet die technische und betriebliche Sicherheit der Fluggesellschaften überprüft. Übersteht eine Fluggesellschaft die Sicherheitsüberprüfungen nicht, wird diese die Überflugs- und Landerechtlizenzen entzogen.

    [Art. 5: Lehrfähigkeit von Flugschulen]

    Um die Lehrfähigkeit von Flugschulen zu überprüfen müssen die Fluglehrer an einer Flugschule in der Freien Republik Tir Na nòg einmal in einem halben Jahr einen Lehrtaugligkeitstest absolvieren, um deren Lehrfähigkeit zu überprüfen. Außerdem werden angemeldet die technischen und betrieblichen Geräte der Flugschulen überprüft. Übersteht eine Flugschule die Lehrfähigkeitsprüfungen nicht, wird diese nicht mehr vom Amt von Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg anerkannt.
    Fàilte

    Benjamin O'Hara
    Absätze statt Artikel und eine durgehene Paragaphierung wären übersichtlicher.


    Obervolksrat a.D.; Volksrat für Soziales und Inneres a.D.; Volksvertreter a.D.
    Gründer und ehem. Generalleiter der KP
    Hauptdarsteller in The Tir Reloaded (2004) gemeinsam mit Großrat Sidd



    „Magie ist Physik durch wollen!“
    Stella Axel, nÒgelische Naturwissenschaftlerin
    Besser?

    Absatz 1: Landerecht und Überflug

    §1 Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.) dürfen nur mit einer Landerechtlizenz des Amtes für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg in den Luftraum der Freien Republik Tir Na nÒg einfliegen und auf dem Hoheitsgebiet der Freien Republik Tir Na nÒg auf einem geeignetem Ort (Flughafen, Flugplatz usw.) landen oder auf andere Weise nach Tir Na nÒg verbracht werden.

    §2 Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.), die den Luftraum der Freien Republik Tir Na nÒg überfliegen wollen, dürfen nur mit einer Überfluglizenz des Amtes für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nÒg den Luftraum der Freien Republik Tir Na nÒg durchfliegen.

    Absatz 2: Zulassung von Luftfahrzeugen und Flugsicherheit

    §3 Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.)bedürfen einer Zulassung durch das Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg. Sie dürfen erst nach dem Erhalt dieser Lizenz in Betrieb genommen werden.

    §4 Alle in der Freien Republik Tir Na nòg lizenzierten Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.) müssen sich vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg alle 6 Monate auf Verkehrssicherheit und Lufttüchtigkeit überprüft werden. Tun sie dies nicht, gelten sie als nicht mehr zugelassen, bestehen sie diese Prüfung nicht, sind sie nicht mehr zugelassen.

    §5 Betroffene Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.) dürfen die angegebenen Termine nicht versäumen, und erst dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.

    Absatz 3: Zulassung von Piloten, Flugnavigatoren und Flugingenieuren

    §6 Durch die Zulassung von Piloten, Flugnavigatoren und Flugingenieuren soll sichergestellt werden, dass mit der Bescheinigung der Zulassung die Ausbildungsstandards durch den Piloten, den Flugnavigator und den Flugingenieur erreicht und auf höchstem Niveau aufrecht erhalten werden. Zunächst einmal benötigen die Piloten, Flugnavigatoren und Flugingenieure eine Ausbildung und Übungsstunden an Flugsimulator an einer vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg anerkannten Flugschule, dort müssen sie dann alle theoretischen und praktischen Prüfungen für ihren Beruf erfolgreich bestehen, sowie die Prüfung im Bereich der Flugmedizin. Dann erhalten Sie den Zulassungsschein vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg.

    Absatz 4: Sicherheit in Fluggesellschaften

    §7 Oberstes Ziel und Aufgabe des Amtes für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg ist die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Luftfahrt sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Deswegen müssen Stewardessen einmal in einem halben Jahr einen Sicherheitslehrgang an einer Flugschule absolvieren. Außerdem werden angemeldet alle 100.000 km die technische Sicherheit eines Flugzeuges überprüft. Die Fluggesellschaften haben selbstständig vor jedem Flug ihre Flugzeuge gründlich durchzuchecken. Außerdem werden unregelmäßig unangemeldet die technische und betriebliche Sicherheit der Fluggesellschaften überprüft. Übersteht eine Fluggesellschaft die Sicherheitsüberprüfungen nicht, wird diese die Überflugs- und Landerechtlizenzen entzogen.

    Absatz 5: Lehrfähigkeit von Flugschulen

    §8 Um die Lehrfähigkeit von Flugschulen zu überprüfen müssen die Fluglehrer an einer Flugschule in der Freien Republik Tir Na nòg einmal in einem halben Jahr einen Lehrtaugligkeitstest absolvieren, um deren Lehrfähigkeit zu überprüfen. Außerdem werden angemeldet die technischen und betrieblichen Geräte der Flugschulen überprüft. Übersteht eine Flugschule die Lehrfähigkeitsprüfungen nicht, wird diese nicht mehr vom Amt von Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg anerkannt.
    Fàilte

    Benjamin O'Hara
    passt


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    dito


    Obervolksrat a.D.; Volksrat für Soziales und Inneres a.D.; Volksvertreter a.D.
    Gründer und ehem. Generalleiter der KP
    Hauptdarsteller in The Tir Reloaded (2004) gemeinsam mit Großrat Sidd



    „Magie ist Physik durch wollen!“
    Stella Axel, nÒgelische Naturwissenschaftlerin