Satzung des Fußballverbandes Tir und Bananaworld (kurz FTB)
Präambel
Im festen Willen unsere Freundschaft zu vertiefen haben sich die Völker Bananaworlds und Tirs entschlossen einen gemeinsamen Fußballbund zu initiieren. Im fairen Wettbewerb wollen wir unsere Kräfte messen und den Besseren ermitteln. Aber nicht der verbissene Kampf um jeden Ball soll unsere Liga kennzeichnen, sondern die gemeinsame Freude über schöne Tore sowie die gemeinsamen Siegesfeiern sollen alle Mitglieder erfreuen.
Allgemeines
§1 Der Name des Verbandes ist Fußballverband Tir und Bananaworld, abgekürzt FTB.
§2 Der Verband ist offen für Vereine der Nationen Bananaworld und Tir, sofern sie die Auflagen der Satzung erfüllen.
§3 Sitz des Verbandes ist Droch Aimsir, Freie Republik Tir Na nÒg.
Mitglieder
§1 Jeder Verein, der diese Satzung anerkennt kann Mitglied des FTB werden.
§2 Über die Aufnahme entscheidet die Vollversammlung, es muss mindestens eine qualifizierte Mehrheit für den Antrag zustande kommen.
§3 Ausschlussanträge kann jedes Verbandsmitglied stellen, sofern der begründete Verdacht des Verstoßes gegen diese Satzung vorliegt. Stimmt die Vollversammlung mit Zweidrittelmehrheit für den Ausschluss, dann ist der betreffende Verein ausgeschlossen.
Vollversammlung
§1 Die Vollversammlung besteht aus je einem Vertreter jedes Vereines.
§2 Die Vollversammlung ist das höchste Gremium des Verbandes.
§3 Die Vollversammlung wählt alle sechs Monate einen Präsidenten, der mindestens dreiviertel aller Stimmen auf sich vereinigen muss.
§4 Die Vollversammlung stimmt über die Änderung der Satzung ab, hierbei ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Außerdem stimmt sie über die Ausrichtung der Südseeliga und deren Aufbau ab, hierbei wird eine qualifizierte Mehrheit benötigt.
Präsident
§1 Der Präsident vertritt den FTB nach außen hin.
§2 Der Präsident wird alle sechs Monate von der Vollversammlung gewählt, er muss ein Vertreter eines Mitgliedsvereines sein. Er kann auch wieder gewählt werden.
§3 Der Präsident bestimmt die Ligaleitung der Südmeerliga und legt ein Konzept für die Durchführung der Südmeerliga vor. Die Vollversammlung stimmt über dieses Konzept ab und übergibt der Ligaleitung dann für die Dauer der Saison die Kontrolle.
Schlussbestimmungen
§1 Diese Satzung tritt durch Beschluss der ersten Vollversammlung am Sonntag, den 7.09.03 in Kraft.
§2 Neue Mitglieder erkennen diese Satzung mit ihrem Mitgliedsantrag an.
Ich bitte um Diskussion
Präambel
Im festen Willen unsere Freundschaft zu vertiefen haben sich die Völker Bananaworlds und Tirs entschlossen einen gemeinsamen Fußballbund zu initiieren. Im fairen Wettbewerb wollen wir unsere Kräfte messen und den Besseren ermitteln. Aber nicht der verbissene Kampf um jeden Ball soll unsere Liga kennzeichnen, sondern die gemeinsame Freude über schöne Tore sowie die gemeinsamen Siegesfeiern sollen alle Mitglieder erfreuen.
Allgemeines
§1 Der Name des Verbandes ist Fußballverband Tir und Bananaworld, abgekürzt FTB.
§2 Der Verband ist offen für Vereine der Nationen Bananaworld und Tir, sofern sie die Auflagen der Satzung erfüllen.
§3 Sitz des Verbandes ist Droch Aimsir, Freie Republik Tir Na nÒg.
Mitglieder
§1 Jeder Verein, der diese Satzung anerkennt kann Mitglied des FTB werden.
§2 Über die Aufnahme entscheidet die Vollversammlung, es muss mindestens eine qualifizierte Mehrheit für den Antrag zustande kommen.
§3 Ausschlussanträge kann jedes Verbandsmitglied stellen, sofern der begründete Verdacht des Verstoßes gegen diese Satzung vorliegt. Stimmt die Vollversammlung mit Zweidrittelmehrheit für den Ausschluss, dann ist der betreffende Verein ausgeschlossen.
Vollversammlung
§1 Die Vollversammlung besteht aus je einem Vertreter jedes Vereines.
§2 Die Vollversammlung ist das höchste Gremium des Verbandes.
§3 Die Vollversammlung wählt alle sechs Monate einen Präsidenten, der mindestens dreiviertel aller Stimmen auf sich vereinigen muss.
§4 Die Vollversammlung stimmt über die Änderung der Satzung ab, hierbei ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Außerdem stimmt sie über die Ausrichtung der Südseeliga und deren Aufbau ab, hierbei wird eine qualifizierte Mehrheit benötigt.
Präsident
§1 Der Präsident vertritt den FTB nach außen hin.
§2 Der Präsident wird alle sechs Monate von der Vollversammlung gewählt, er muss ein Vertreter eines Mitgliedsvereines sein. Er kann auch wieder gewählt werden.
§3 Der Präsident bestimmt die Ligaleitung der Südmeerliga und legt ein Konzept für die Durchführung der Südmeerliga vor. Die Vollversammlung stimmt über dieses Konzept ab und übergibt der Ligaleitung dann für die Dauer der Saison die Kontrolle.
Schlussbestimmungen
§1 Diese Satzung tritt durch Beschluss der ersten Vollversammlung am Sonntag, den 7.09.03 in Kraft.
§2 Neue Mitglieder erkennen diese Satzung mit ihrem Mitgliedsantrag an.
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