Hiermit stelle ich ihnen, die erste Version des neuen Vertrages vor. Es ist ein Standard-Vertrag, der so an mehrere Staaten geschickt werden kann. So spart sich das Außenministerium eine Menge Arbeit, da es ja eh in dem Vertrag um dasselbe geht, auch wenn es immer um zwei Staaten geht (Tir Na nÒg und den Gegenzeichner).
Ich bitte um Stellungnahme, Kritik, Verbesserungsvorschläge aller Art und vielleicht auch um Lob
Danke.
PoF
Vertrag zur Sicherung des Friedens und der Freundschaft
Präambel
Die freie Republik Tir Na nÒg und der unterzeichnende Staat (im Folgenden unterzeichnende Staaten genannt) sind sich einig in Zukunft freundschaftlich und in Frieden miteinander zu leben. Sie sind sich der Wichtigkeit von Frieden bewusst und wollen diplomatische Kontakte miteinander knüpfen und ausbauen.
§1 Frieden und Konfliktlösung
a.
Zwischen den beiden unterzeichnenden Staaten soll es auch in Zukunft keinen Krieg geben. Es soll Frieden zwischen unseren Völkern herrschen, dafür werden wir alles Menschenmögliche tun.
b.
Konflikte werden auf diplomatischer Ebene gelöst, oder durch beidseitig anerkannte Drittstaaten. Alternativ können auch UVNO bei der Konfliktlösung behilflich sein.
§2 Botschaften und Staatsbesuche
a.
Die Errichtung von Botschaften wird von beiden unterzeichnende Staaten ermöglicht und wird erwünscht, ist aber nicht zwingend notwendig.
b.
Eine Ankündigung für Staatsbesuche ist nicht notwendig.
§3 Kultur und Völkerverständigung
a.
Aktionen die kulturellen Austausch und die Völkerverständigung fördern, werden durch die beiden unterzeichnenden Staaten unterstützt.
b.
Zur Verbesserung der Völkerverständigung und zur Sicherung kulturellen Austausches, werden Städtepartnerschaften, Schulpartnerschaften mit gegenseitigen Besuchen und regelmäßige Staatsbesuche vorgeschlagen.
§4 Reisebestimmungen, Visum und Auslieferungsbestimmungen
a.
Für Bürger beider unterzeichnenden Staaten, die den anderen Staat besuchen wollen, besteht keinerlei Visumspflicht.
b.
Für Reisende gelten dieselben Gesetze, wie für Bürger des bereisten Landes.
c.
Falls ein, von den beiden unterzeichnenden Staaten strafrechtlich Verfolgter, in einem der Staaten aufgegriffen wird, wird dieser an den Staat, in dem er gesucht wird, ausgeliefert.
§5 Diplomatische Hilfe
Bürger der beiden unterzeichnenden Staaten, können in jedem anderen Land Hilfe von den Botschaften beider Staaten bekommen.
§6 Handel
Die beiden unterzeichnenden Staaten wollen miteinander handeln. Es wird hierfür ein Handelsvertrag oder ein Handelsabkommen erarbeitet.
Unterzeichnet am…….
PoF (Außenminister der fr. Rep. Tir Na nÒg) xxx (Unterzeichnender Staat)
… (hier die Unterschrift des Großrates)
Ich bitte um Stellungnahme, Kritik, Verbesserungsvorschläge aller Art und vielleicht auch um Lob

Danke.
PoF
Vertrag zur Sicherung des Friedens und der Freundschaft
Präambel
Die freie Republik Tir Na nÒg und der unterzeichnende Staat (im Folgenden unterzeichnende Staaten genannt) sind sich einig in Zukunft freundschaftlich und in Frieden miteinander zu leben. Sie sind sich der Wichtigkeit von Frieden bewusst und wollen diplomatische Kontakte miteinander knüpfen und ausbauen.
§1 Frieden und Konfliktlösung
a.
Zwischen den beiden unterzeichnenden Staaten soll es auch in Zukunft keinen Krieg geben. Es soll Frieden zwischen unseren Völkern herrschen, dafür werden wir alles Menschenmögliche tun.
b.
Konflikte werden auf diplomatischer Ebene gelöst, oder durch beidseitig anerkannte Drittstaaten. Alternativ können auch UVNO bei der Konfliktlösung behilflich sein.
§2 Botschaften und Staatsbesuche
a.
Die Errichtung von Botschaften wird von beiden unterzeichnende Staaten ermöglicht und wird erwünscht, ist aber nicht zwingend notwendig.
b.
Eine Ankündigung für Staatsbesuche ist nicht notwendig.
§3 Kultur und Völkerverständigung
a.
Aktionen die kulturellen Austausch und die Völkerverständigung fördern, werden durch die beiden unterzeichnenden Staaten unterstützt.
b.
Zur Verbesserung der Völkerverständigung und zur Sicherung kulturellen Austausches, werden Städtepartnerschaften, Schulpartnerschaften mit gegenseitigen Besuchen und regelmäßige Staatsbesuche vorgeschlagen.
§4 Reisebestimmungen, Visum und Auslieferungsbestimmungen
a.
Für Bürger beider unterzeichnenden Staaten, die den anderen Staat besuchen wollen, besteht keinerlei Visumspflicht.
b.
Für Reisende gelten dieselben Gesetze, wie für Bürger des bereisten Landes.
c.
Falls ein, von den beiden unterzeichnenden Staaten strafrechtlich Verfolgter, in einem der Staaten aufgegriffen wird, wird dieser an den Staat, in dem er gesucht wird, ausgeliefert.
§5 Diplomatische Hilfe
Bürger der beiden unterzeichnenden Staaten, können in jedem anderen Land Hilfe von den Botschaften beider Staaten bekommen.
§6 Handel
Die beiden unterzeichnenden Staaten wollen miteinander handeln. Es wird hierfür ein Handelsvertrag oder ein Handelsabkommen erarbeitet.
Unterzeichnet am…….
PoF (Außenminister der fr. Rep. Tir Na nÒg) xxx (Unterzeichnender Staat)
… (hier die Unterschrift des Großrates)