Vertragsentwurf zwischen Pizzaros und Tir

    Vertragsentwurf zwischen Pizzaros und Tir

    Hier der Vertragsentwurf für den Freundschaftsvertrag zwischen Tir und dem Kaiserreich Pizzaros!
    Bitte um Disskusion!


    Vertrag zur Sicherung dauerhaften Friedens und Freundschaft zwischen dem Vereinigten Kaiserreich Pizzaros und der freien Republik Tir Na nÒg.

    Artikel 1 - Ziel

    Dieser Vertrag dient zur Sicherung des Friedens und der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den unterzeichnenden Staaten. Diese erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich keine militärischen Handlungen gegeneinander zu starten bzw. durchzuführen, solange dieser Vertrag besteht.

    Artikel 2 - Zusammenarbeit

    Die Unterzeichnerstaaten streben eine friedliche und kooperative Zusammenarbeit an. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.

    Artikel 3 - Botschaften

    Die Unterzeichnerstaaten ermöglichen die Einrichtung von Botschaften. Botschaftsgelände ist Eigentum des vertretenen Staates und zählt zum Staatsgebiet. Es gilt das jeweilige Landesrecht. Botschafter dürfen nicht bei der Arbeit behindert und während der Laufzeit dieses Vertrages nicht ausgewiesen werden aber es darf ein Antrag auf Austausch an die betrefende Regierung gestellt werden. Bürger beider Staaten können von Botschaften beider Staaten in Drittländern Hilfe erhalten.

    Artikel 4 - Geheimdienstliche Tätigkeiten

    Dieser Vertrag verbietet Aktivitäten von Geheimdiensten oder ähnlichen Organisationen auf dem Territorium eines anderen Unterzeichnerstaates solange nicht dafür gesorgt ist, das jede Person, egal welcher Staatsangehörigkeit, die Möglichkeit hat, sich über die Ergebnisse und den Stand der Tätigkeiten zu informieren. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass die beteiligten Staaten, zuvor über alle Aktivitäten informiert werden. Alles was über "informierende" Tätigkeiten hinaus geht ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung, tritt Artikel 6, dieses Vertrages, in kraft.

    Artikel 5 – Kultur und Völkerverständigung

    Aktionen die kulturellen Austausch und Völkerverständigung zwischen den beiden Staaten fördern, werden durch beide Staaten unterstützt. Zur Verbesserung der Völkerverständigung werden Schüleraustausche, Schul- und Städtepartnerschaften und Staatsbesuche vorgeschlagen. Staatsbesuche müssen nicht angekündigt werden.

    Artikel 6 - Konfliktregelung

    Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder der "United Virtual Nations Organisation" geregelt.

    Artikel 7 - Einstufung der Beziehungen

    Die Unterzeichnerstaaten stufen Ihre diplomatischen Beziehungen mindestens als "neutral" oder dem sinnverwandt ein.

    Artikel 8 - Visumpflicht

    Bewohner der Unterzeichnerstaaten können sich ohne Visum innerhalb der anderen Unterzeichnerstaaten bewegen. Personenkontrollen durch Staatsorgane sind zulässig.

    Artikel 9 – Strafverfolgung

    Falls ein, von einem der beiden unterzeichnenden Staaten strafrechtlich Verfolgter, in einem der Staaten aufgegriffen wird, wird dieser an den Staat, in dem er gesucht wird, ausgeliefert, falls nicht rechtliche Grundsätze des ausliefernden Staates dem zuwiderlaufen.

    Artikel 10 - Kündigung des Vertrages

    Dieser Vertrag kann nur einseitig gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser Grund ist durch einen Vermittler nach Artikel 6 zu bestätigen Eine Kündigung ist ansonsten nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und bedarf der Schriftform.

    Artikel 11 – Handel

    Die beiden Staaten betreiben untereinander Handel. Ein Handelsabkommen oder Handelsvertrag wird angestrebt.

    Artikel 12 - Laufzeit

    Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit.
    Naja ziemlich vorsichtig der Vertrag, aber ich hab jetzt nur eine Winzigkeit zu bemängeln:

    Den Satz "Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht." in Artikel 2 sollte man streichen, das klingt zu naja dann kann der Punkt gleich raus. Die Formulierung "streben an" zeigt schon das man nicht immer gleichger Meinung sein muß aber sollte und genau dafür ist so ein Vertrag da.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Oder findest du den nicht vorsichtig?
    Also ich denke da kann man in zukunft gern noch nachlegen ;)


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    So schaut der momentane Entwurf aus, der Pizzaros nun als Vorschlag gemacht wurde. Ich gehe davon aus das der Kaiser nichts dagegen hat, da es sich nur um einen Satz handelt, der weggefallen ist. Also bitte ich um weitere Diskussion dieses Vertragsvorschlages.

    Vertrag zur Sicherung dauerhaften Friedens und Freundschaft zwischen dem Vereinigten Kaiserreich Pizzaros und der freien Republik Tir Na nÒg.

    Artikel 1 - Ziel

    Dieser Vertrag dient zur Sicherung des Friedens und der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den unterzeichnenden Staaten. Diese erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich keine militärischen Handlungen gegeneinander zu starten bzw. durchzuführen, solange dieser Vertrag besteht.

    Artikel 2 - Zusammenarbeit

    Die Unterzeichnerstaaten streben eine friedliche und kooperative Zusammenarbeit an.

    Artikel 3 - Botschaften

    Die Unterzeichnerstaaten ermöglichen die Einrichtung von Botschaften. Botschaftsgelände ist Eigentum des vertretenen Staates und zählt zum Staatsgebiet. Es gilt das jeweilige Landesrecht. Botschafter dürfen nicht bei der Arbeit behindert und während der Laufzeit dieses Vertrages nicht ausgewiesen werden aber es darf ein Antrag auf Austausch an die betreffende Regierung gestellt werden. Bürger beider Staaten können von Botschaften beider Staaten in Drittländern Hilfe erhalten.

    Artikel 4 - Geheimdienstliche Tätigkeiten

    Dieser Vertrag verbietet Aktivitäten von Geheimdiensten oder ähnlichen Organisationen auf dem Territorium eines anderen Unterzeichnerstaates solange nicht dafür gesorgt ist, das jede Person, egal welcher Staatsangehörigkeit, die Möglichkeit hat, sich über die Ergebnisse und den Stand der Tätigkeiten zu informieren. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass die beteiligten Staaten, zuvor über alle Aktivitäten informiert werden. Alles was über "informierende" Tätigkeiten hinaus geht ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung, tritt Artikel 6, dieses Vertrages, in kraft.

    Artikel 5 – Kultur und Völkerverständigung

    Aktionen die kulturellen Austausch und Völkerverständigung zwischen den beiden Staaten fördern, werden durch beide Staaten unterstützt. Zur Verbesserung der Völkerverständigung werden Schüleraustausche, Schul- und Städtepartnerschaften und Staatsbesuche vorgeschlagen. Staatsbesuche müssen nicht angekündigt werden.

    Artikel 6 - Konfliktregelung

    Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder der "United Virtual Nations Organisation" geregelt.

    Artikel 7 - Einstufung der Beziehungen

    Die Unterzeichnerstaaten stufen Ihre diplomatischen Beziehungen mindestens als "neutral" oder dem sinnverwandt ein.

    Artikel 8 - Visumpflicht

    Bewohner der Unterzeichnerstaaten können sich ohne Visum innerhalb der anderen Unterzeichnerstaaten bewegen. Personenkontrollen durch Staatsorgane sind zulässig.

    Artikel 9 – Strafverfolgung

    Falls ein, von einem der beiden unterzeichnenden Staaten strafrechtlich Verfolgter, in einem der Staaten aufgegriffen wird, wird dieser an den Staat, in dem er gesucht wird, ausgeliefert, falls nicht rechtliche Grundsätze des ausliefernden Staates dem zuwiderlaufen.

    Artikel 10 - Kündigung des Vertrages

    Dieser Vertrag kann nur einseitig gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser Grund ist durch einen Vermittler nach Artikel 6 zu bestätigen Eine Kündigung ist ansonsten nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und bedarf der Schriftform.

    Artikel 11 – Handel

    Die beiden Staaten betreiben untereinander Handel. Ein Handelsabkommen oder Handelsvertrag wird angestrebt.

    Artikel 12 - Laufzeit

    Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit.
    von mir jetzt grünes Licht.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust: