Gesetz zur Ordnung des Parteienwesens (GzOdP)

    • [Inneres und Justiz]

      Gesetz zur Ordnung des Parteienwesens (GzOdP)

      Gesetz zur Ordnung des Parteienwesens (GzOdP)

      Dokument

      §1 Parteien als Sammlungen von Menschen ähnlicher politischer Überzeugung sind Bestandteil der parlamentarischen Demokratie und wirken an der politischen Willensbildung mit.

      §2 Parteien bedürfen der Zulassung durch das Amt des Großen Rates. Ihnen darf diese Zulassung nur nach Verstoß gegen die Bestimmungen in §3 dieses Gesetzes verwehrt oder entzogen werden.

      §3a Parteien in der Freien Republik müssen sich zur Verfassung des Staates bekennen.
      §3b Jede Partei muss sich ein Statut und ein Programm geben. Sie hat sich demokratisch zu organisieren und allen Mitgliedern ein gleiches Mitsprache- und Gestaltungsrecht zu geben.
      §3c Jeder Bürger der Freien Republik darf in maximal einer Partei Mitglied sein.
      §3d Es darf keine 2 Parteien mit ähnlichem Namen geben.
      §3e Zu ihrer Gründung muss eine Partei Mitglieder von mindestens 2 reellen Personen vertreten.

      §4 Jede Partei hat eine Person oder ein Gremium zu bestimmen, welches die Partei gegenüber den staatlichen Autoritäten und der Öffentlichkeit nach außen vertritt und für sie spricht.

      §5 Parteien als Fundament der parlamentarischen Demokratie haben Anspruch auf die Unterstützung des Staates, um ihnen in gleicher Form die öffentliche Arbeit zu ermöglichen. Dies zeigt sich insbesondere durch die kostenlose zur Verfügungsstellung von Foren.

      §6 Den Parteien obliegt es als einzige zu den Wahlen der Parlamente, die Listen der Wahlvorschläge nach internen demokratischen Methoden aufzustellen und dem Bürger als Listenvorschlag zur Wahl zu stellen.

      §7 Wenn eine Partei mind. 2 Legislaturperioden nicht zur Wahl angetreten ist, so ist diese aufzulösen.



      Beschlossen durch den Parlamentarischen Rat am 14.12.2018


      Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
      :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust: