Dokument
Präambel
Dieser Vertrag ist getragen vom Wunsch und Willen zum friedlichen Miteinander unserer Völker und dient der Förderung gemeinsamen Handels, kulturellen Austausches und Tourismus, im beidseitigen Interesse der Freien Republik Tir na nÒg und und dem Kaiserreich Kush.
§ 1 Das Kaiserreich Kush und die Freie Republik Tir na nÒg verpflichten sich ihre Zusammenarbeit „Freundschaftlich“ zu gestalten.
§ 2 Beide Vertragspartner bekennen sich dazu, die Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten aktiv zu fördern und voranzutreiben.
§ 3 Beide Staaten erlauben die visafreie Reisefreiheit und erheben keinen Mindestumtausch.
§ 4 Beide Staaten verpflichten sich den Warenhandel und Warenfluss sowie den Austausch von Dienstleistungen untereinander zu fördern. Zu diesem Zwecke soll gemeinsam ein Vertrag zur Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen geschlossen werden.
§ 5 Im Zuge der Wirtschaftlichen, Wissenschaftlichen und Kulturellen Zusammenarbeit werden regelmäßige wechselnde Konsultationen auf Regierungsebene abgehalten.
§ 6 Beide Staaten gewähren sich Start und Landerechte im Flugverkehr sowie das freie Anlegen ihrer Schiffe in den Häfen.
§ 7 Beide Staaten erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte und souveräne Staaten, sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen an.
§ 8 Die Signarstaaten verzichten auf die schädliche kommerzielle Hoch- und Tiefseefischerei in den Hoheitsgewässern des Vertragspartners, und die Signarstaaten erarbeiten gemeinsam ein internationales Abkommen zur Hoch- und Tiefseefischerei.
§ 9 Beide Signarstaaten erklären, dass sie gemeinsame diplomatische Beziehungen aufnehmen. Ein dauerhafter Kontakt und Austausch ist das angestrebte Ziel beider Nationen. Ein Austausch von Diplomaten und die Errichtung von Botschaften ist erwünscht, das exterritoriale Gebäude wird vom jeweiligen Gaststaat zur Verfügung gestellt.
§ 10 Der Vertrag tritt mit Zustimmung der jeweiligen Vertragspartner in Kraft. Er ist unbefristet gültig. Dieser kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat von einem der Vertragspartner gekündigt werden.
Amida,den 19.August.2018
gez.
Idris I.
SHAHINSHAH
شاهنصاة
Más é Thoil, den 27. November 2018
gez.
Siddhartha
Großrat