Liebe Bürgerinnen und Liebe Bürger,
nach Artikel 14-18 der Verfassung beantrage ich hiermit eine Volksabstimmung. Zunächst schreibt die Verfassung mindestens eine Woche Debatte vor. Es folgt nun der Antragstext, eine Begründung sowie die relevanten Artikel der Verfassung.
I. Antragstext
II. Begründung
Diese Verfassungsänderung habe ich in meiner Rede zum 9.9. angekündigt. Sie soll keinesfalls die große Debatte um die Zukunft der Clans lösen, sondern einfach pragmatisch eine Übergangslösung schaffen. Demnach kann (aber soll nicht!) der Großrat auch Großdruide sein dürfen, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Auf Dauer kann das totale Nichtvorhandensein einer Judikative niemand wollen.
Diese kleine Reform bringt aber Änderungen mit sich, so kann der Großdruide nunmehr nicht mehr stellvertrender Großrat sein, ich schlage daher vor, den Präsidenten des Parlamentes (leider gendert die Verfassung nicht, das müssen wir auch mal angehen finde ich) damit zu betrauen. Damit würde dieses Amt aufgewertet und mit ihm das Parlament als Vertretung aller nÒgel.
Dabei fiel mir auf, dass die Verfassung gegen die Parlamentarische Geschäftsordnung verstößt (sic!), da es eine 2/3 Mehrheit bei der Wahl vor schreibt. Cara bekam 70% weshalb noch mal alles gut ist, aber um Zukünftig alle Unklarheiten zu beseitigen, steht in der Verfassung nur noch: Näheres regelt die Geschäftsordnung.
Neben diesem "Fehler" fielen mir noch viele weitere Probleme auf, so spricht die Verfassung immer wieder von Ämtern, die wir längst abgeschafft haben. Der zweite Teil gibt mir daher das Recht, hier einfach Klarheit zu schaffen. Wir haben ohnehin shcon zu viele Ämter, wenn diese aber auch noch 2 Namen haben (Oberrat, Volksrat, Generalrat - alles für ein Amt), dann sieht keiner durch. Wir könnten jeden Teil einzeln neu besprechen und abstimmen, aber das dauert ewig, daher mein Vorschlag, dass ich hier redaktionell eine Fassung aus einem Guss schaffen kann.
Anhang: Verfassungsartikel zum Ablauf einer Volksabstimmung
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nach Artikel 14-18 der Verfassung beantrage ich hiermit eine Volksabstimmung. Zunächst schreibt die Verfassung mindestens eine Woche Debatte vor. Es folgt nun der Antragstext, eine Begründung sowie die relevanten Artikel der Verfassung.
I. Antragstext
a. Der Große Rat, die Versammlung aller Bürgerinnen und Bürger der Freien Republik, beschließt folgende (rot markierte) Änderungen an der Verfassung:
Artikel 28
Der Clanrat wählt aus seiner Mitte den Großdruiden.
Zum Großdruiden kann jeder gewählt werden, der seit mindestens einem Jahr aktiver Bürger und Clanvater bzw. Clanmutter ist und der nicht eines der folgenden Ämter innehat:Großrat,Volksrat bzw. Generalvolksanwalt.
Artikel 29
Der Großdruide ist der zweithöchste Repräsentant des Staates. Er vertritt den Großrat bei Abwesenheit.
Artikel 34
Der Parlamentarische Rat wählt aus seiner Mittemit einer Mehrheit von 2/3 der Mitgliedereinen Parlamentarischen Ratspräsidenten.
Er leitet den Parlamentarischen Rat, übt das Hausrecht aus und vergibt Gastrederechte. Der Parlamentarische Ratspräsident ist der zweithöchste Repräsentant des Staates. Er vertritt den Großrat bei Abwesenheit.
b. Der Große Rat ermächtigt den Großrat zur Aktualisierung der Verfassung. Hierbei wird er ermächtigt, alle abgeschafften Ämter durch die neu eingeführten zu ergänzen (also insbesondere Obervolksrat durch Generalrat). Zudem darf er zur Stärkung des Rätegedankens alle Insititutionen, die ein "Volk" im Namen tragen durch einen "Rat" ersetzen.
II. Begründung
Diese Verfassungsänderung habe ich in meiner Rede zum 9.9. angekündigt. Sie soll keinesfalls die große Debatte um die Zukunft der Clans lösen, sondern einfach pragmatisch eine Übergangslösung schaffen. Demnach kann (aber soll nicht!) der Großrat auch Großdruide sein dürfen, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Auf Dauer kann das totale Nichtvorhandensein einer Judikative niemand wollen.
Diese kleine Reform bringt aber Änderungen mit sich, so kann der Großdruide nunmehr nicht mehr stellvertrender Großrat sein, ich schlage daher vor, den Präsidenten des Parlamentes (leider gendert die Verfassung nicht, das müssen wir auch mal angehen finde ich) damit zu betrauen. Damit würde dieses Amt aufgewertet und mit ihm das Parlament als Vertretung aller nÒgel.
Dabei fiel mir auf, dass die Verfassung gegen die Parlamentarische Geschäftsordnung verstößt (sic!), da es eine 2/3 Mehrheit bei der Wahl vor schreibt. Cara bekam 70% weshalb noch mal alles gut ist, aber um Zukünftig alle Unklarheiten zu beseitigen, steht in der Verfassung nur noch: Näheres regelt die Geschäftsordnung.
Neben diesem "Fehler" fielen mir noch viele weitere Probleme auf, so spricht die Verfassung immer wieder von Ämtern, die wir längst abgeschafft haben. Der zweite Teil gibt mir daher das Recht, hier einfach Klarheit zu schaffen. Wir haben ohnehin shcon zu viele Ämter, wenn diese aber auch noch 2 Namen haben (Oberrat, Volksrat, Generalrat - alles für ein Amt), dann sieht keiner durch. Wir könnten jeden Teil einzeln neu besprechen und abstimmen, aber das dauert ewig, daher mein Vorschlag, dass ich hier redaktionell eine Fassung aus einem Guss schaffen kann.
Anhang: Verfassungsartikel zum Ablauf einer Volksabstimmung
A. Volksabstimmungen
Artikel 14
Das Volk der Freien Republik ist die höchste politische Instanz. Es allein entscheidet über Verfassungsänderungen. Fakultativ kann per Volksabstimmung jedes Gesetz der Freien Republik geändert werden.
Artikel 14b
Eine Volksabstimmung gilt als erfolgreich, wenn sich mindestens die absolute Mehrheit für den Antrag ausgesprochen hat.
Artikel 15
Durch eine Volksabstimmung sind alle Amts- und Mandatsträger sowie Räte, außer den Clanräten und dem von ihm gewählten Großdruiden abwähl- bzw. auflösbar.
Artikel 16
Eine Volksabstimmung kann jederzeit vom Großrat eingeleitet werden. Sie muss eingeleitet werden, wenn dies mindestens 10% der Bürger fordern.
Artikel 17
Einer Volksabstimmung geht eine mindestens 7-tägige Diskussion im Großen Rat voraus. Die Abstimmungsdauer wird vom Großrat festgelegt und muss mindestens 5 Tage betragen. Die Bürger müssen zur Abstimmung umgehend per Mail eingeladen werden.
Artikel 18
Ein erfolgreiches Volksbegehren behält mindestens 6 Monate Gültigkeit. Eine vorzeitige Wiederholung der Abstimmung ist nur dann möglich, wenn sich die Sach- oder Diskussionsgrundlage grundsätzlich verändert haben oder es die Dringlichkeit erfordert. Die Entscheidung ob ein solcher Fall vorliegt obliegt dem Rat der Gerechtigkeit.
Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
"Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx)