Antragsteller: Generalrat Owen McCoy (LA)
Antragstitel: Antrag Sportförderung
Der Parlamentarische Rat möge beschließen:
Kosten: geschätzt ca 30 Mio Batzen
Begründung:
Wie die Präambel sagt ist Sport ein Mittel für integration, Kontakt und Fairness, nichts ist so vollkommen wie ein Sportler. Ein fitter nOgel ist gesunder nOgel und kann so mehr für die GEsellschaft leisten.
Debatte geht 7 Tage, bis zum 30.11.2015, der Antragsteller hat das Wort.
Antragstitel: Antrag Sportförderung
Der Parlamentarische Rat möge beschließen:
Präambel
Dieses Gesetz dient zur Sportförderung in Tir na nOg. Sport ist ein wichtiger Teil für Integration, Kontakt und Fairness.
§1 Anspruch, Prüfung und Vergabe
(1) Jeder Amateursportler, professioneller Sportler, jeder Sportverein, jede Sportgemeinschaft, jeder Trainer und jeder nationale Sportverband haben Anspruch auf Sportförderung.
(2) Professioneller Sportler ist eine Person, die als Haupterwerbstätigkeit im umfassenden Maße Sport treibt. Sportvereine und Sportgemeinschaften sind Zusammenschlüsse, in denen aktiv Sport durch die Mitglieder betrieben wird. Trainer ist jede Person, die über eine Trainerlizenz gemäß §4 verfügt.Ein nationaler Sportverband ist ein nationaler Zusammenschluss, in denen Sportgemeinschaften, Sportler, Sportvereine und Trainer der gesamten Nation einer oder mehrerer Sportarten vertreten sind.
Alle restlcihen Sportler sind Amateursportler.
(3) Voraussetzung zur Sportförderung ist eine dauerhafte Niederlassung und Startberechtigung für Tir na nOg .
(4) Das Sportministerium/Rat für Sport vergibt die Sportförderung. Dort kann ein formloser Antrag auf Sportförderung gestellt werden. Das Sportministerium prüft ob die Voraussetzungen nach §1 Nr.1-3 und §4 erfüllt sind und gewährt die Leistung.
§2 Höhe
(1) Jeder Amateursportler erhält einmalig pro Kalenderjahr bei Anmeldung eine Sportförderung von 250 Batzen.
(2) Jeder professionelle Sportler und Trainer erhalten einmalig pro Kalenderjahr bei Anmeldung eine Sportförderung von 500 Batzen.
(3) Jeder Verein und jede Sportgemeinschaft erhalten einmalig pro Kalenderjahr bei Anmeldung eine Sportförderung von 1.000 Batzen
(4) Ein nationaler Sportverband erhält bei Anmeldung eine Einmalzahlung von 5.000 Batzen, sowie 5.000 Batzen am 01. Januar eines jeden Jahres.
§ 3 Wegfall
(1) Sobald ein nationaler Sportverband seit 4 Monaten nicht mehr öffentlich in Erscheining getreten ist, so entfällt seine laufende Sportförderung. Das Sportministerium setzt die Sportförderung auf einen passiven Status, der bei Wiederöffentlicherscheininung des Verbandes gelöscht wird, so dass dann wieder die laufende Sportförderung erteilt wird.
§ 4 Trainer und Trainerlizenz
(1) Ein Trainer ist eine Person, die einen Sporttreibenden in seiner Sportart unterstützt und schult. Ein Trainer bedarf zur Sportförderung einer Lizenz.
(2) Die Trainerlizenz kann im Innenministerium abgelegt werden.
(3) Zur Erlangung des Lizenz muss eine Mindeststundenanzahl von 40 Stunden in der Theorie und 20 Stunden in der Praxis absolviert werden.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Nähere Bestimmungen zum Gesetz kann das Sportministerium in einer Verordnung erlassen.
(2) Dieses Gesetz tritt mit dessen Verkündung in Kraft.
Kosten: geschätzt ca 30 Mio Batzen
Begründung:
Wie die Präambel sagt ist Sport ein Mittel für integration, Kontakt und Fairness, nichts ist so vollkommen wie ein Sportler. Ein fitter nOgel ist gesunder nOgel und kann so mehr für die GEsellschaft leisten.
Debatte geht 7 Tage, bis zum 30.11.2015, der Antragsteller hat das Wort.
Seit 13. Oktober 2015 im Parlamentarischen Rat (LP 17)
Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin
Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin