Alte Statuten:
Statuten der Gemeinschaft fortschrittlicher Südstaaten
Vertrauend auf die unumschränkte Gültigkeit der unveränderlichen Rechte aller Menschen,
bauend auf den Frieden in der virtuellen Welt,
glaubend an die internationale Solidarität und Freundschaft,
haben die Unterzeichner dieses Vertrages, wissend, daß ein freies und selbstbestimmtes Zusammenwachsen nur durch gegenseitiges Vertrauen, wechselseitigen Respekt und dem Willen zum Fortschritt möglich ist,
die Statuten der "Gemeinschaft fortschrittlicher Südstaaten" zu ihrem gültigen Recht erklärt.
Artikel 1 [Aufgaben und Ziele der Gemeinschaft]
(1) Zusammenschluss zwischen den Mitgliedstaaten in politischer, rechtlicher, gesellschaftlicher, kultureller, sozialer und wirtschaflicher Hinsicht, um das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaflichen und sozialen Fortschritt zu fördern.
(2) Schutz der Menschenrechte und Demokratie sowie Lösung der großen gesellschaftlichen Probleme wie Minderheitenunterdrückung, Fremdenhaß, Intoleranz, Umweltverschmutzung, Drogen, Kriminalität und Krankheiten.
(3) Wahrung der Unabhängigkeit und Souveränität und der gemeinsamen Ausseninteressen und Festigung des Friedens, der Freiheit und Neutralität durch Verhütung und Schlichtung von Streitfällen.
(4) Errichtung einer Massenvernichtungswaffen-Freien Zone in allen Mitgliedsstaaten und in Staaten, die dem Massenvernichtungswaffensperrvertrag beigetreten sind.
(5) Gemeinsame solidarische Aktionen bei Aggressionen von außen und untereinander.
(6) Erleichterungen bei der Abfertigung an den Grenzen untereinander und Aufstellung einer internationalen Polizei.
(7) Hilfe bei konsularischen Belangen im Ausland.
(8) Schaffung einer in allen Mitgliedstaaten gültigen gemeinsamen Zweit-Währung.
(9) Erstellung einer gemeinsamen zusätzlichen Staatsbürgerschaft für jeden Bürger der Mitgliedstaaten, die das Reisen außerhalb und innerhalb des Territoriums der Gemeinschaft erleichtern soll.
(10) Freie Wahl des Wohnsitzes und der Arbeitsstelle innerhalb der Gemeinschaft.
Artikel 2 [Der Gemeinschaftsrat]
(1) Jedes Mitglied entsendet einen Vertreter. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
(2) Der Vorsitz wechselt in alphabetischer Reihenfolge der Mitgliedsnationen alle zwei Monate.
(3) Der Gemeinschaftsrat kann einstimmig für alle Mitglieder verbindliche Beschlüsse fassen, die von den Mitgliedern in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
(4) Der Gemeinschaftsrat hat in den Bereichen Äußeres, Finanzen, Wirtschaft, Zoll, Justiz, Migration, Verkehr, und Verteidigung Entscheidungskompetenzen. Der Gemeinschaftsrat kann einstimmig für einzelne dieser Bereiche andere Mehrheiten als die einstimmige für ausreichend bestimmen.
(5) Maßnahmen des Gemeinschaftsrates, die das Wesen oder die Struktur eines Mitgliedes erheblich verändern würden, sind nicht statthaft.
Artikel 3 [Der Hohe Außenkomissar]
(1) Die Mitglieder streben eine gemeinsam koordinierte Außenpolitik an.
(2) Der Gemeinschaftsrat ernennt hierfür einstimmig einen Hohen Außenkomissar der Gemeinschaft.
(3) Der Hohe Außenkomissar erarbeitet gemeinsame außenpolitische Richtlinien, die die einstimmige Bestätigung des Gemeinschaftsrates bedürfen.
Artikel 4 [Der Hohe Justizkomissar]
(1) Die Mitglieder harmonisieren ihr Rechtssystem und kooperieren bei polizeilichen Angelegenheiten.
(2) Der Gemeinschaftsrat ernennt hierfür einstimmig einen Hohen Justizkomissar der Gemeinschaft.
(3) Der Hohe Justizkomissar erarbeitet gemeinsame Rechtsvorschriften, gemeinsame Strategien zur Verbrechensbekämpfung und polizeiliche Richtlinien, die die einstimmige Bestätigung des Gemeinschaftsrates bedürfen.
Artikel 5 [Aufnahme neuer Mitglieder]
(1) Jeder Staat der virtuellen südlichen Hemisphäre, der sich zu diesem Vertrag bekennt und ihn zu seinem nationalen Recht macht, kann die Mitgliedschaft beantragen. Der Antragsteller muß freundschaftliche Beziehungen zu allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterhalten und die Lex Unitas ratifiziert haben.
(2) Der einstimmigen Bestätigung des Aufnahmegesuchs durch den Gemeinschaftsrat folgt eine zweimonatige Bewährungsfrist, auf die eine erneute einstimmige Abstimmung des Gemeinschaftsrates über die anschließende Vollmitgliedschaft erfolgt.
(3) Während der Bewährungsfrist entsendet der Antragsteller einen beobachtenden Gast in den Gemeinschaftsrat.
Artikel 6 [Gründungsmitglieder]
(1) Die Gründungsmitglieder der Gemeinschaft sind
die Abhängige Republik Bilbeltreuer Kommunisten Kaputistan
die Freie Republik Tir Na nÒg
die Republik Albernia
die Volksrepublik Wolfenstein
(2) Ihre Vollmitgliedschaft beginnt mit der nationalen Ratifizierung dieses Vertrages.
Zusatzprotokoll I [Vertreter im Gemeinschaftsrat]
(1) Die Abhängige Republik Bilbeltreuer Kommunisten Kaputistan entsendet ihren Generalpräsidenten oder eine von diesem beauftragte Person.
(2) Die Freie Republik Tir Na nÒg entsendet ihren Großrat oder eine von diesem beauftragte Person.
(3) Die Republik Albernia entsendet ihren Ministerpräsidenten oder eine von diesem beauftragte Person.
(4) Die Volksrepublik Wolfenstein entsendet ihren Präsidenten oder eine von diesem beauftragte Person.
Unterzeichnet mit diesen Staaten (nie umgesetzt)
Freie Republik Tir nA nÒg
Republik Albernia
Abhängige Republik Bibeltreuer Kommunsiten Kaputistan
Volksrepublik Wolfenstein
alte Lex Unitas:
Lex Unitas
Wir glauben an die unveräußerlichen Grundrechte eines jeden Menschen,
wir bekennen uns zum Rechtstaat, zur Selbstbestimmung der Völker und zum Individuum,
wir stehen im Dienste des Fortschritts, der Freiheit und des Friedens.
Darum respektieren die Völker die folgenden Grundlagen, und verpflichten sich sie zu verwirklichen.
» Der Staat ist in drei Gewalten unterteilt, die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Sie kontrollieren sich gegenseitig, und nutzen so uneigennützig die vom Volk verliehene Macht um für Recht und Ordnung zu sorgen.
» Alle Menschen haben kraft Geburt gleiche Rechte und Würde. Damit niemand dies umgeht, ächten die Völker es, mit mehr als einer Person in der mikrostaatlichen Welt aufzutreten, und sie ächten es, in mehr als einem Staat in den drei Gewalten Mitglied zu sein.
Unterzeichnet am 08.08.2000
Freie Republik Tir nA nÒg
Republik Albernia
Volksrepublik Wolfenstein
Da die Unterzeichnung nie umgesetzt wurde, und die GfS so quasi nie existiert hat, kann ja eine Neugründung erfolgen. Mein Vorschlag wäre: Wir laden diese 4 MN's dazu ein + USSRAT, Pottyland, Bananaworld, Dionysos, Novidia, Turanien, PfKanien, Sylfaen, Montana, Drachenstein und Atraverdo.
Gibt es an den Statuten Änderungswünsche? Bei der Lex Unitas gibt es Änderungswünsche meinerseits, der rote Teil soll gestrichen werden. Gibt es weitere Änderungswünsche? Oder Änderungswünsche bei den Einladungen?
Statuten der Gemeinschaft fortschrittlicher Südstaaten
Vertrauend auf die unumschränkte Gültigkeit der unveränderlichen Rechte aller Menschen,
bauend auf den Frieden in der virtuellen Welt,
glaubend an die internationale Solidarität und Freundschaft,
haben die Unterzeichner dieses Vertrages, wissend, daß ein freies und selbstbestimmtes Zusammenwachsen nur durch gegenseitiges Vertrauen, wechselseitigen Respekt und dem Willen zum Fortschritt möglich ist,
die Statuten der "Gemeinschaft fortschrittlicher Südstaaten" zu ihrem gültigen Recht erklärt.
Artikel 1 [Aufgaben und Ziele der Gemeinschaft]
(1) Zusammenschluss zwischen den Mitgliedstaaten in politischer, rechtlicher, gesellschaftlicher, kultureller, sozialer und wirtschaflicher Hinsicht, um das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaflichen und sozialen Fortschritt zu fördern.
(2) Schutz der Menschenrechte und Demokratie sowie Lösung der großen gesellschaftlichen Probleme wie Minderheitenunterdrückung, Fremdenhaß, Intoleranz, Umweltverschmutzung, Drogen, Kriminalität und Krankheiten.
(3) Wahrung der Unabhängigkeit und Souveränität und der gemeinsamen Ausseninteressen und Festigung des Friedens, der Freiheit und Neutralität durch Verhütung und Schlichtung von Streitfällen.
(4) Errichtung einer Massenvernichtungswaffen-Freien Zone in allen Mitgliedsstaaten und in Staaten, die dem Massenvernichtungswaffensperrvertrag beigetreten sind.
(5) Gemeinsame solidarische Aktionen bei Aggressionen von außen und untereinander.
(6) Erleichterungen bei der Abfertigung an den Grenzen untereinander und Aufstellung einer internationalen Polizei.
(7) Hilfe bei konsularischen Belangen im Ausland.
(8) Schaffung einer in allen Mitgliedstaaten gültigen gemeinsamen Zweit-Währung.
(9) Erstellung einer gemeinsamen zusätzlichen Staatsbürgerschaft für jeden Bürger der Mitgliedstaaten, die das Reisen außerhalb und innerhalb des Territoriums der Gemeinschaft erleichtern soll.
(10) Freie Wahl des Wohnsitzes und der Arbeitsstelle innerhalb der Gemeinschaft.
Artikel 2 [Der Gemeinschaftsrat]
(1) Jedes Mitglied entsendet einen Vertreter. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
(2) Der Vorsitz wechselt in alphabetischer Reihenfolge der Mitgliedsnationen alle zwei Monate.
(3) Der Gemeinschaftsrat kann einstimmig für alle Mitglieder verbindliche Beschlüsse fassen, die von den Mitgliedern in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
(4) Der Gemeinschaftsrat hat in den Bereichen Äußeres, Finanzen, Wirtschaft, Zoll, Justiz, Migration, Verkehr, und Verteidigung Entscheidungskompetenzen. Der Gemeinschaftsrat kann einstimmig für einzelne dieser Bereiche andere Mehrheiten als die einstimmige für ausreichend bestimmen.
(5) Maßnahmen des Gemeinschaftsrates, die das Wesen oder die Struktur eines Mitgliedes erheblich verändern würden, sind nicht statthaft.
Artikel 3 [Der Hohe Außenkomissar]
(1) Die Mitglieder streben eine gemeinsam koordinierte Außenpolitik an.
(2) Der Gemeinschaftsrat ernennt hierfür einstimmig einen Hohen Außenkomissar der Gemeinschaft.
(3) Der Hohe Außenkomissar erarbeitet gemeinsame außenpolitische Richtlinien, die die einstimmige Bestätigung des Gemeinschaftsrates bedürfen.
Artikel 4 [Der Hohe Justizkomissar]
(1) Die Mitglieder harmonisieren ihr Rechtssystem und kooperieren bei polizeilichen Angelegenheiten.
(2) Der Gemeinschaftsrat ernennt hierfür einstimmig einen Hohen Justizkomissar der Gemeinschaft.
(3) Der Hohe Justizkomissar erarbeitet gemeinsame Rechtsvorschriften, gemeinsame Strategien zur Verbrechensbekämpfung und polizeiliche Richtlinien, die die einstimmige Bestätigung des Gemeinschaftsrates bedürfen.
Artikel 5 [Aufnahme neuer Mitglieder]
(1) Jeder Staat der virtuellen südlichen Hemisphäre, der sich zu diesem Vertrag bekennt und ihn zu seinem nationalen Recht macht, kann die Mitgliedschaft beantragen. Der Antragsteller muß freundschaftliche Beziehungen zu allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterhalten und die Lex Unitas ratifiziert haben.
(2) Der einstimmigen Bestätigung des Aufnahmegesuchs durch den Gemeinschaftsrat folgt eine zweimonatige Bewährungsfrist, auf die eine erneute einstimmige Abstimmung des Gemeinschaftsrates über die anschließende Vollmitgliedschaft erfolgt.
(3) Während der Bewährungsfrist entsendet der Antragsteller einen beobachtenden Gast in den Gemeinschaftsrat.
Artikel 6 [Gründungsmitglieder]
(1) Die Gründungsmitglieder der Gemeinschaft sind
die Abhängige Republik Bilbeltreuer Kommunisten Kaputistan
die Freie Republik Tir Na nÒg
die Republik Albernia
die Volksrepublik Wolfenstein
(2) Ihre Vollmitgliedschaft beginnt mit der nationalen Ratifizierung dieses Vertrages.
Zusatzprotokoll I [Vertreter im Gemeinschaftsrat]
(1) Die Abhängige Republik Bilbeltreuer Kommunisten Kaputistan entsendet ihren Generalpräsidenten oder eine von diesem beauftragte Person.
(2) Die Freie Republik Tir Na nÒg entsendet ihren Großrat oder eine von diesem beauftragte Person.
(3) Die Republik Albernia entsendet ihren Ministerpräsidenten oder eine von diesem beauftragte Person.
(4) Die Volksrepublik Wolfenstein entsendet ihren Präsidenten oder eine von diesem beauftragte Person.
Unterzeichnet mit diesen Staaten (nie umgesetzt)
Freie Republik Tir nA nÒg
Republik Albernia
Abhängige Republik Bibeltreuer Kommunsiten Kaputistan
Volksrepublik Wolfenstein
alte Lex Unitas:
Lex Unitas
Wir glauben an die unveräußerlichen Grundrechte eines jeden Menschen,
wir bekennen uns zum Rechtstaat, zur Selbstbestimmung der Völker und zum Individuum,
wir stehen im Dienste des Fortschritts, der Freiheit und des Friedens.
Darum respektieren die Völker die folgenden Grundlagen, und verpflichten sich sie zu verwirklichen.
» Der Staat ist in drei Gewalten unterteilt, die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Sie kontrollieren sich gegenseitig, und nutzen so uneigennützig die vom Volk verliehene Macht um für Recht und Ordnung zu sorgen.
» Alle Menschen haben kraft Geburt gleiche Rechte und Würde. Damit niemand dies umgeht, ächten die Völker es, mit mehr als einer Person in der mikrostaatlichen Welt aufzutreten, und sie ächten es, in mehr als einem Staat in den drei Gewalten Mitglied zu sein.
Unterzeichnet am 08.08.2000
Freie Republik Tir nA nÒg
Republik Albernia
Volksrepublik Wolfenstein
Da die Unterzeichnung nie umgesetzt wurde, und die GfS so quasi nie existiert hat, kann ja eine Neugründung erfolgen. Mein Vorschlag wäre: Wir laden diese 4 MN's dazu ein + USSRAT, Pottyland, Bananaworld, Dionysos, Novidia, Turanien, PfKanien, Sylfaen, Montana, Drachenstein und Atraverdo.
Gibt es an den Statuten Änderungswünsche? Bei der Lex Unitas gibt es Änderungswünsche meinerseits, der rote Teil soll gestrichen werden. Gibt es weitere Änderungswünsche? Oder Änderungswünsche bei den Einladungen?
Shanti (Frieden)
Hutukotmo Kasturbai Gyasto
La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
Hutukotmo Kasturbai Gyasto
La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus