D. Der Obervolksrat
Artikel 33
Der Großrat schlägt dem Volkskongress einen Obervolksrat vor, erhält dieser nicht die absolute Mehrheit der Stimmen findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem jeder Volksvertreter einen Kandidaten vorschlagen darf. Findet im Volkskongress nach 2 Wahlgängen kein Kandidat die absolute Mehrheit, so reicht im dritten Wahlgang eine relative Mehrheit.
Die Amtszeit des Obervolksrates endet mit der der Volksvertreterversammlung.
Artikel 34
Der Obervolksrat bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Volksrat seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.
Artikel 35
Der Obervolksrat schlägt dem Volkskongress sein Kabinett vor. Nach zweimaliger Ablehnung eines Volksratskandidaten darf dieser in dieser Legislatur nicht mehr zum Volksrat kandidieren.
Artikel 36
Der Obervolksrat kann seine Volksräte jederzeit aus ihrem Amt entlassen.

Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.

