C. Der Volkskongress
Artikel 27
Der Volkskongress ist die gesetzgebende Gewalt in Tir Na nÒg. Er setzt sich aus Volksvertreterversammlung und Volkssenatorenversammlung zusammen.
Artikel 28
Der Volkskongress beschließt die Gesetze der Freien Republik.
Initiativberechtigt sind alle Volksvertreter, Volkssenatoren, Mitglieder der Regierung, der Clanrat sowie der Großrat.
Artikel 29
Der Volkskongress wählt aus seiner Mitte einen Volkskongressrat.
Er ist der zweithöchste Repräsentant des Staates und leitet den Volkskongress. Er allein übt das Hausrecht aus.
Artikel 30
Der Volkskongress kann die Abwahl des Großrates beschliessen, dafür ist eine absolute Mehrheit erforderlich.
Artikel 31 a
Die Volksvertreterversammlung wird alle 4 Monate in freien, allgemeinen, gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahlen gewählt.
Kandidieren dürfen alle vom Clanrat zugelassenen Parteien und Einzelbewerber, solange sie die Staatsbürgerschaft der Freien Republik besitzen.
Artikel 31 b
Die Wahlen zur Volksvertreterversammlung werden vom Großrat eingeleitet. Er legt den Wahltag spätestens 14 Tage vor der Wahl fest und schlägt dem Volkskongress eine Anzahl der Volksvertreter vor, dieser Vorschlag kann nur mit 2/3 Mehrheit überstimmt werden.
Der Volkskongress besteht aus mindestens 5 Volksvertretern.
Artikel 32 a
Die Volkssenatorenversammlung setzt sich aus den Volkssenatoren zusammen. Jeder Bezirk darf einen Vertreter nach eigenen, demokratischen Regeln entsenden.
Artikel 32 b
Ein Bezirk darf nur dann einen Senator entsenden, wenn er mindestens 5 Bürger und einen Bezirksrat besitzt. Dieser leitet die Wahlen zum Volkssenator.

Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.

