A. der Großrat
Artikel 14
Der Großrat ist das weise Oberhaupt der Freien Republik. Er ist dem ganzen Volke verpflichtet und wacht über die Einheit, den Bestand und die Grundlagen der Feien Republik.
Artikel 15
Der Großrat hat in allen Belangen, in der keine einvernehmliche Lösung zum Wohle des Staates gefunden wird, das letzte Wort. Zu seinen Aufgaben gehören weiterhin die Entscheidung in Asylfällen, das Begnadigungsrecht, der Nachrichtendienst AfG, die Leitung des Bürgeramtes, sowie die Webverwaltung. Der Großrat kann in Einzelfällen die internationale Vertretung der Freien Republik für sich beanspruchen.
Artikel 16
Zum Großrat kann jeder gewählt werden, der seit mindestens einem Jahr aktiver Bürger der Freien Republik ist. Die Wahl erfolgt auf 6 Monate. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen der Bürger der Freien Republik auf sich vereinigen kann.
Erreicht im ersten Wahlgang kein Kandidat die erforderliche Mehrheit, so findet eine zweite Abstimmung statt, in der maximal die 3 bestplatzierten Kandidaten antreten dürfen. Erreicht auch dann kein Kandidat die absolute Mehrheit findet eine Stichwahl zwischen den 2 bestplatzierten Kandidaten statt.
Artikel 17
Der Großrat ernennt den Obervolksrat und dessen Volksräte. Lehnt der Großrat ein vom Volkskongress gewähltes Regierungsmitglied ab, kann sein Veto nur durch eine absolute Mehrheit im Volkskongress überstimmt werden.
Artikel 18
Der Großrat kann den Volkskongress auflösen und innerhalb von 14 Tagen eine Neuwahl starten. Bis zur Neuwahl regiert der Großrat per Notstandsverordnung. Dies gilt vor allem, wenn der Volkskongress beschlussunfähig oder die Regierung inaktiv ist.
Die Auflösung kann mit einer 2/3 Mehrheit der Versammlung widerrufen werden.
Artikel 19 a
Der Großrat kann den Obervolksrat entlassen und im Volkskongress eine Neuwahl anregen.
Artikel 19 b
Der Großrat kann einen Volksrat entlassen. Sein Veto kann überstimmt werden, indem dieser erneut das Vertrauen des Obervolksrates und des Volkskongresses erhält.
Artikel 20
Lehnt der Großrat ein vom Volkskongress beschlossenes Gesetz ab, kann sein Veto nur durch eine absolute Mehrheit überstimmt werden.
Artikel 21
Der Großrat ernennt die Bezirksräte und kann sie bei Untätigkeit entlassen. Sein Veto kann mit absoluter Mehrheit des Bezirksbürgerrates überstimmt werden.
Artikel 22
Der Großrat darf sich Glücks- und Amtsräte ernennen, die ein von ihm bestimmtes Ressort leiten, bzw. einen Teil der Webadministration übernehmen.
Artikel 17:
zweiten Teil streichen und die restlichen Ämter ergänzen:
"Der Großrat ernennt und vereidigt die gewählten Volksvertreter, den vom Parlament gewählten Volksstaatsanwalt, den Obervolksrat und dessen Volksräte sowie den vom Clan-Rat gewählten Großdruiden."
Artikel 18:
lediglich Vokkskongress durch Parlamentarischen Rat ergänzen:
"Der Großrat kann den Parlamentarischen Rat auflösen und innerhalb von 14 Tagen eine Neuwahl starten. Bis zur Neuwahl regiert der Großrat per Notstandsverordnung. Dies gilt vor allem, wenn der Parlamentarische Rat beschlussunfähig oder die Regierung inaktiv ist.
Die Auflösung kann mit einer 2/3 Mehrheit der Versammlung widerrufen werden."
Artikel 19
analog zu 17, 19b gestrichen: Ministern also allein dem OVR Rechenschaft schuldig:
"Der Großrat kann den Obervolksrat entlassen und im Parlamentarischen Rat eine Neuwahl anregen. Findet sein Kandidat in 2 Wahlgängen nicht die absolute Mehrheit, so bleibt der amtierende OVR im Amt (oder so)"
Artikel 20
da plane ich die größte Reform:
"Der Großrat kann ein vom Parlamentarischen Rat beschlossenes Gesetz ablehnen und zur Volksabstimmung stellen."
Artikel 21
"Der Großrat ernennt die von dem jeweiligen Bezirksbürgerrat gewählten Bezirksräte und kann sie bei Untätigkeit entlassen."
Artikel 22 - kann bleiben
Der Großrat darf sich Glücks- und Amtsräte ernennen, die ein von ihm bestimmtes Ressort leiten, bzw. einen Teil der Webadministration übernehmen. [/QUOTE]

Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.

