Ich schlage folgendes Rajansisches Autonomiegesetz vor:
Rajansisches Autonomiegesetz
Präambel:
In Anerkennung der außergewöhnlichen nationalen, historischen und geographischen Lage von Rajansa innerhalb der Freien Republik Tir Na nÒg beschließt der Parlamentarische Rat der Freien Republik Tir Na nÒg in Übereinstimmung mit dem vorherigen Beschluss durch den Bezirksbürgerrat des Transozeanischen Ratsbezirkes Rajansa und der nachfolgenden Zustimmung durch den Großrat der Freien Republik Tir Na nÒg das folgende Rajansische Autonomiegesetz:
§1 Selbstverwaltung
Rajansa ist eine selbstverwaltete Nation innerhalb der Freien Republik Tir Na nÒg in Übereinstimmung mit diesem Gesetz. Für die Überwachung und Einhaltung der Grenzen ist jedoch die Freie Republik Tir Na nÒg zuständig, allerdings mit Respekt gegenüber dem Rajansischen Volk und seinen Institutionen.
§2 Autonomierechte
Für die Aufgabenbereiche der Bezirksverfassung (im Rahmen der nÒgelischen Verfassung und des Völkerrechtes der UVNO), eigenes Parlament, Gesetzgebung und Regierung, Beamte, Kommunale Angelegenheiten und Öffentliche Aufgaben, Gesundheit, Soziales, Bildung, Kultur, Umwelt und Naturschutz, Infrastruktur, Land- und Forstwirtschaft, Regulierung von Wirtschaft und Tourismus, Anerkennung und Aberkennung von Religionsgemeinschaften, Kontrolle der Bodenschätze und des Verkehrs und Außenhandel darf Rajansa selbst bestimmen. Ansprechpartner für diese Aufgabenbereiche ist die Rajansische Regierung.
§3 Diplomatie
In Zustimmung mit dem Volksräte für Äußeres der Union Sozialistischer Brüderstaaten und der Freien Republik Tir Na nÒg darf Rajansa eigene diplomatische Kontakte unterhalten und eigene diplomatische Verträge abschließen.
§4 Justiz und Streitfragen
Für die Rajansische Justiz und Streitfragen bezüglich der Autonomie ist der Clanrat der Freien Republik Tir Na nÒg zuständig.
§5 nÒgelsche Gesetze
Gesetze der Freien Republik Tir Na nÒg in Aufgabenbereiche der Zuständigkeit Rajansas können auch in Rajansa Gültigkeit erlangen, sofern das Rajansische Parlament diesen zustimmt.
Rajansisches Autonomiegesetz
Präambel:
In Anerkennung der außergewöhnlichen nationalen, historischen und geographischen Lage von Rajansa innerhalb der Freien Republik Tir Na nÒg beschließt der Parlamentarische Rat der Freien Republik Tir Na nÒg in Übereinstimmung mit dem vorherigen Beschluss durch den Bezirksbürgerrat des Transozeanischen Ratsbezirkes Rajansa und der nachfolgenden Zustimmung durch den Großrat der Freien Republik Tir Na nÒg das folgende Rajansische Autonomiegesetz:
§1 Selbstverwaltung
Rajansa ist eine selbstverwaltete Nation innerhalb der Freien Republik Tir Na nÒg in Übereinstimmung mit diesem Gesetz. Für die Überwachung und Einhaltung der Grenzen ist jedoch die Freie Republik Tir Na nÒg zuständig, allerdings mit Respekt gegenüber dem Rajansischen Volk und seinen Institutionen.
§2 Autonomierechte
Für die Aufgabenbereiche der Bezirksverfassung (im Rahmen der nÒgelischen Verfassung und des Völkerrechtes der UVNO), eigenes Parlament, Gesetzgebung und Regierung, Beamte, Kommunale Angelegenheiten und Öffentliche Aufgaben, Gesundheit, Soziales, Bildung, Kultur, Umwelt und Naturschutz, Infrastruktur, Land- und Forstwirtschaft, Regulierung von Wirtschaft und Tourismus, Anerkennung und Aberkennung von Religionsgemeinschaften, Kontrolle der Bodenschätze und des Verkehrs und Außenhandel darf Rajansa selbst bestimmen. Ansprechpartner für diese Aufgabenbereiche ist die Rajansische Regierung.
§3 Diplomatie
In Zustimmung mit dem Volksräte für Äußeres der Union Sozialistischer Brüderstaaten und der Freien Republik Tir Na nÒg darf Rajansa eigene diplomatische Kontakte unterhalten und eigene diplomatische Verträge abschließen.
§4 Justiz und Streitfragen
Für die Rajansische Justiz und Streitfragen bezüglich der Autonomie ist der Clanrat der Freien Republik Tir Na nÒg zuständig.
§5 nÒgelsche Gesetze
Gesetze der Freien Republik Tir Na nÒg in Aufgabenbereiche der Zuständigkeit Rajansas können auch in Rajansa Gültigkeit erlangen, sofern das Rajansische Parlament diesen zustimmt.
Shanti (Frieden)
Hutukotmo Kasturbai Gyasto
La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
Hutukotmo Kasturbai Gyasto
La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus