Interplanetarische Friedensallianz (IFA)

      Interplanetarische Friedensallianz (IFA)

      Mentora T'Pau Spockos, die Premierministerin der Planetaren Konföderation von Surak (Vulkan [40Eridani] schlägt zur Fusion der República de Atraverdo mit dem Freyen Kaiserreich Eleutheria und der Republikaa Saphiraa folgende Alternative vor:

      Gründungserklärung der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA)

      Präambel:

      Wir, die intelligenten Lebensformen der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) entschlossen uns, die nachfolgenden Generationen vor der Geißel des Krieges zu schützen, welcher immer ungeahnte Schrecken und Leiden mit sich bringt und bestätigen unseren Glauben an die universellen Rechte der intelligenten Lebensformen, sowie deren Würde und Wert, mit den gleichen Rechten für allen Geschlechtern und allen Staaten und versuchen den Zustand des Friedens zu festigen durch das recht und gegenseitigen Respekt füreinander und fühlen uns verpflichtet dem interplanetarischen Recht, den sozialen Fortschritt, besserer Lebensstandards mit größeren Freiräumen zu fördern und am Ende das friedliche Zusammenleben als gute Nachbarn zu üben und unsere Kräfte zu vereinen um den intergalaktischen Frieden und Sicherheit zu garantieren und versichern deswegen unsere Prinzipien beizubehalten und einzuhalten und die Einführung eines Systems welches Waffen überflüssig macht, da Raumschiffe und Maschinen nur für die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Weiterentwicklung aller intelligenter Lebensformen eingesetzt werden, nicht aber für die Anwendung von Gewalt oder zur Konfliktförderung, deshalb haben wir beschlossen unsere Bemühungen zu verbinden um diese Ziele zu verwirklichen. Dementsprechend haben die Staaten, durch die in San Francisco in der República de Atraverdo versammelten Vertreter, welche ihre gesamte Kraft aufwenden müssen um vorschriftsgemäß zu handeln, den einzelnen Paragraphen dieser Gründungserklärung der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) zuzustimmen und hiermit eine interplanetarische Organisation einzurichten, die als Interplanetarische Friedensallianz (IFA)bekannt werden soll.

      §1 Gegenseitige Anerkennung und Verpflichtung zum Frieden

      (1) Die Vertragspartner erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich keine geheimdienstliche Handlungen gegeneinander durchzuführen.

      (2) Zwischen den Vertragspartnern soll es auch in Zukunft keinen Krieg geben. Es soll Frieden zwischen unseren Völkern herrschen, dafür werden wir alles uns mögliche tun.

      (3) Die Vertragspartner verpflichten sich, in Übereinstimmung mit den Rechten der Intelligenten Lebensformen, jeden interplanetarischen oder internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege so zu regeln, dass der interplanetarische und internationale Friede, die Solidarität und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und sich in ihren interplanetarischen oder internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Rechten der Intelligenten Lebensformen nicht vereinbar sind. Zuerst soll versucht werden Konflikte geprägt durch Gewaltverzicht auf diplomatischer Ebene im Rahmen des Dialogs friedlich zu lösen, notfalls mit Hilfe eines beidseitig anerkannten Drittstaates oder einer beidseitig anerkannten Organisation als Moderator und Mediator. Wenn das nicht funktioniert mit Druck in den interplanetarischen Medien. Wenn das nicht funktioniert mit den Aussprechen von Missbilligungen bzw. Protestnoten. Wenn das nicht funktioniert mit den setzen von Ultimaten. Wenn das nicht funktioniert mit Waffenembargos. Wenn das nicht funktioniert mit Hochtechnologieemborgos. Wenn das nicht funktioniert mit Rohstoffembargos. Wenn das nicht funktioniert mit Waren- (Handels-)embargos. Wenn das nicht funktioniert mit Transportembargos. Wenn das nicht funktioniert mit Diplomatieembargos. Wenn das nicht funktioniert mit den Entsenden von Humanitären Organisationen um der dortigen Bevölkerung zu zeigen, dass es auch anders geht. Wenn das nicht funktioniert mit Entsenden von Friedensbrigaden zum Schutz der Bevölkerung. Wenn das nicht funktioniert mit Entsenden der Clownsguerilla um das Militär und die Sicherheitskräfte lächerlich zu machen. Wenn das nicht funktioniert mit Entsenden von Friedensfachkräften zur Reduzierung der Gewalt, den Aufbau von Sicherheit und zur Aufklärung der Bevölkerung über den Machenschaften ihrer Regierung. Wenn das nicht funktioniert mit dem unterstützen einer angemessenen Oppositionsgruppierung. Wenn das nicht funktioniert mit dem Entsenden von Polizeikräften zur Stabilisierung der Region. Und erst wenn das nicht funktioniert darf die Friedensflotte entsendet werden.

      §2 Diplomatie

      (1) Die Großbotschaften, Botschaften, Konsulate, Gesandtschaften und sonstige diplomatische Vertretungen in nicht Mitgliedsstaaten der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) werden gemeinsam genutzt, sofern der jeweilige Gaststaat dem zustimmt.

      (2) Eine Ankündigung für Staatsbesuche ist nicht notwendig. Bei Bedarf dürfen sich also die Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Außenminister oder sonstige Regierungsmitglieder der Staaten treffen, um sich über den Stand der Kooperationen, der Freundschaft oder sonstige Gesprächsthemen auszutauschen.

      (3) Bürger der Vertragsstaaten, können in jedem anderen Land Hilfe und Schutz von den Großbotschaften, Botschaften, Konsulaten, Gesandtschaften und sonstigen diplomatischen Vertretungen der Vertragsstaaten bekommen.

      §3 Anerkennung der Rechte der Intelligenten Lebensformen

      Die Vertragsstaaten werden zur weiteren Entwicklung friedlicher und freundschaftlicher internationaler Beziehungen beitragen, indem sie die Rechte der Intelligenten Lebensformen anerkennen und einhalten, und indem sie die Voraussetzungen für ihre innere Festigkeit und das Wohlergehen ihrer Bevölkerung fördern.

      §4 Innenpolitik

      (1) Die Vertragsstaaten stimmen überein die Interplanetarische Friedensallianz (IFA) von einer Allianz in einem föderalistischen und demokratischen Wohlfahrtsstaat umzuwandeln.

      (2) Die Vertragsstaaten werden gemeinsam durch wirksame Hilfe und gegenseitige Unterstützung Katastrophen begegnen.

      §5 Zusammenarbeit

      Zur Unterstützung aller Vertragsstaaten und zur Stärkung der zwischenstaatlichen Beziehungen werden folgende Punkte vereinbart:

      (1) Bürger der Vertragsstaaten können in jedem anderen Staat Hilfe von den Großbotschaften, Botschaften, Konsulaten, Gesandtschaften und sonstigen diplomatischen Vertretungen der Vertragsstaaten bekommen.

      (2) Die Vertragsstaaten streben die Zusammenarbeit auf allen politischen Gebieten an. Aktionen die kulturellen Austausch und die Völkerverständigung fördern, werden durch die Vertragsstaaten unterstützt.

      (3) Die Forschungseinrichtungen und wissenschaftlichen Institute der Vertragsstaaten sollen in der Zukunft enger miteinander kooperieren. Daher werden Programme, die den Austausch und gemeinsame Forschungsanstrengungen befördern, initiiert. Es findet ein Lehrer- und Schüleraustausch statt.
      Shanti (Frieden)

      Hutukotmo Kasturbai Gyasto
      La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
      Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
      atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
      Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
      §6 Einreiseregelungen

      (1) Die Vertragsstaaten sehen im Allgemeinen davon ab, die Bürger des Partners mit Einreisebeschränkungen in Form von Visa zu belasten. Ausgenommen von dieser Regelung liegen gerichtlich festgelegte Einreiseverbote.

      (2) Für Reisende gelten dieselben Gesetze, wie für Bürger des bereisten Landes.

      (3) a. Falls ein, von einem oder mehreren Vertragsstaaten strafrechtlich Verfolgter, in einem der Vertragsstaaten aufgegriffen wird, wird dieser an den Staat, in dem er gesucht wird, ausgeliefert.
      b. Eine Auslieferung an Drittstaaten ist jedoch verboten.

      §7 Schutz der Mitgliedsstaaten der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA)

      (1) Die Planetare Konföderation von Surak (Vulkan [40Eridani]), das Vorlonen-Imperium und die Minbari-Föderation bieten den Mitgliedsstaaten der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) ihren Schutz als Friedensmacht in der Milchstraße an, falls ein oder mehrere Mitgliedsstaaten der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) in der Unversehrtheit des Gebiets, der politischen Unabhängigkeit oder in seiner Sicherheit bedroht ist.

      (2) Ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehreren Mitgliedsstaaten der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) wird als Angriff gegen die gesamte Interplanetarische Friedensallianz (IFA) angesehen; wir vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jeder der in (1) genannten Mitgliedsstaaten der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) in Ausübung des in §1 des Vertrages der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung den bedrohten Beistand zu leisten, indem wir unverzüglich für uns im Zusammenwirken mit den betroffenen Mitgliedsstaaten der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) die Maßnahmen treffen, die wir für erforderlich achten, um die Sicherheit des Gebietes der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) wiederherzustellen und zu erhalten.

      (3) Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald diejenigen Schritte unternommen worden sind, die notwendig sind, um den Frieden und die Sicherheit der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) wiederherzustellen und zu erhalten.

      (4) Denselben Schutz bieten die Friedensmächte der Milchstraße die Planetare Konföderation von Surak (Vulkan [40Eridani]), das Vorlonen-Imperium und die Minbari-Föderation anderen Vertragsstaaten an, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

      1. Keinerlei Militär oder Paramilitär zu besitzen,
      2. keinerlei Waffen zu besitzen,
      3. die Rechte der Intelligenten Lebensformen anerkennen und einhalten,
      4. ein demokratischer Rechtsstaat sind,
      5. Treibhausgas-neutral bei Klasse M und wärmeren Planeten sind und Schwefeldioxyd-, Ammoniumsulfat-, Ammoniumnitrat-, Flourchlorkohlenwasserstoffe-, Ruß- und Feinstaub- neutral bei Klasse M und kälteren Planeten sind,
      6. ein vernünftiges Sozial-, Gesundheits- und Bildungssystem besitzen und
      7. Raumschiffe besitzen, die schneller als das Licht fliegen können besitzen (warpfähig sind).

      (5) Hierzu bilden die Planetare Konföderation von Surak (Vulkan [40Eridani]), das Vorlonen-Imperium und die Minbari-Föderation den Grenzschutz der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) die Friedensflotte.

      §8 Die Administration der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA)

      (1) 1. Der Administrator der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) wird direkt vom Volke per Mehrheitswahlrecht gewählt. Eine Mehrheit von 40% reicht aus, falls es eine Mehrheit ist. Erreicht kein Kandidat eine Mehrheit von 40% gibt es eine Stichwahl mit den drei Kandidaten mit den höchsten Stimmenanteilen, erreicht dann wieder keiner die erforderliche Mehrheit gibt es eine weitere Stichwahl mit den zwei Kandidaten mit den höchsten Stimmenanteilen. Wenn an irgendeiner Wahl zwei Kandidaten eine gleiche Anzahl von genügend Stimmen erhalten, gilt der Anwärter mit der niedrigsten Passnummer als Administrator der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) gewählt. Der Administrator der interplanetarischen Friedensallianz (IFA)darf nicht gleichzeitig Friedensrichter des Interplanetarischen Gerichtshofes, Abgeordneter des Friedensparlamentes oder Ständiger Vertreter im Friedensrat sein. Die Legislaturperiode beträgt sechs Monate.

      2. Der Administrator der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) vertritt diese nach innen und außen und hat im Rahmen des geltenden Rechtes die Aufgabe diese positiv zu vertreten.

      3. Wenn der Administrator der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA), der Vizeadministrator und Premierminister der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA), der Tertiäradministrator und Stellvertretende Premierminister der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) oder ein Minister auf irgendeiner Weise gegen die Ehre seines Amtes verstößt, darf gegen Ihn ein Misstrauensantrag eingereicht werden, dieser geschieht per Volksabstimmung und bedarf einer 2/3-Mehrheit. Dann wird er aus seinem Amte entlassen, und der Administrator der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) ernennt einen neuen Minister, einen neuen Vizeadministrator und Premierminister oder einen neuen Tertiäradministrator und Stellvertretenden Premierminister der interplanetarischen Friedensallianz (IFA) ausgenommen, natürlich wenn er selber durch einen Misstrauensantrag rausgeflogen ist, dann wird der Vizeadministrator und Premierminister der Interplanetarischen Friedenallianz (IFA) Administrator der interplanetarischen Friedensallianz (IFA).

      (2) Der Vizeadministrator und Premierminister der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) wird vom Administrator der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) ernannt und hat diesen in seiner Abwesenheit zu vertreten.

      (3) Der Tertiäradministrator und Stellvertretende Premierminister der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) wird vom Administrator der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) ernannt und hat den Vizeadministrator und Premierminister der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) in seiner Abwesenheit zu vertreten.

      (4) Der Außenminister der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) wird vom Administrator der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) ernannt und steht dem Ausschuss für Diplomatie vor und leitet diesen. Ist der Tertiäradministrator und Stellvertretende Premierminister der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) abwesend hat er diesen zu vertreten.

      (5) Der Minister für Wirtschaft, Handel und Industrie der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) wird vom Administrator der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) ernannt und steht dem Ausschuss für Handel vor und leitet diesen. Ist der Außenminister der interplanetarischen Friedensallianz (IFA)abwesend hat er diesen zu vertreten.

      (6) Die sonstigen Minister der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) werden ebenso vom Administrator der interplanetarischen Friedensallianz (IFA) ernannt und leiten ihre jeweiligen Politikbereiche. Es müssen vom Administrator der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) mindestens noch folgende Minister ernannt werden, die den entsprechenden Rang in der Vertretungsfolge haben:

      6. Innenminister
      7. Finanzminister
      8. Justizminister
      9. Sozialminister
      10. Minister für Forschung, Wissenschaft und Technologie
      11. Bildungsminister
      12. Umweltminister
      Shanti (Frieden)

      Hutukotmo Kasturbai Gyasto
      La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
      Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
      atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
      Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
      §9 Hohe Kommission des Friedens

      (1) Die Vertragsstaaten errichten hiermit eine Hohe Kommission des Friedens, in dem jede von ihnen vertreten ist, um die Gesetze der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) zu beschließen. Die Hohe Kommission tagt ständig in eine extra für sie errichtete Stadt namens San Francisco in der Nähe von Des Angelos in Atraverdo. Die Hohe Kommission besteht aus den zwei Kammern Friedensparlament und Friedensrat.

      (2) 1. Das Friedensparlament setzt sich aus 131 Abgeordneten zusammen, die mittels Wahlen nach dem Verhältniswahlrecht über Parteilisten gewählt werden. Mit einer 3%-Hürde.

      2. Zum Schutze vor einer Oligarchie der Volksparteien oder einem Ein-Parteien-System darf eine Partei maximal 65 Abgeordnete stellen, die restlichen Parteien bekommen dann entsprechend Ihres Verhältnisses mehr an Stimmen. Parteien die eine absolute Mehrheit erreichen, müssen sich in zwei Parteien aufspalten.

      3. Zum Schutze vor der Autokratie darf eine Ein-Personen-Liste maximal ein Stimmrecht von 52 Stimmen bekommen, die restlichen Parteien bekommen dann entsprechend Ihres Verhältnisses mehr an Stimmen.

      4. Die Legislaturperiode beträgt 4 Monate. Der Administrator der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) und die Friedensrichter des Interplanetarischen Gerichtshofes dürfen nicht gleichzeitig Abgeordnete des Friedensparlaments sein.

      5. Die Administration der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) darf an den Sitzungen des Friedensparlamentes teilnehmen.

      6. Die Beschlüsse des Friedensparlamentes bedürfen der absoluten Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder, ausgenommen in jenen Fällen, in denen eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist. Um ein Gesetz zu werden, ist jede Gesetzesvorlage des Gesetzes das Thema von einer Debatte, erreicht diese die Zustimmung des Friedensparlamentes, die Bestätigung des Friedensrates und die Genehmigung des Administrators der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) und wird im Amtsblatt, ohne Vorurteil der Anforderungen veröffentlicht, so wird die Gesetzesvorlage ein Gesetz. Wenn der Administrator der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) ein Gesetz nicht verabschiedet, welches genehmigt wurde, soll er ein Veto einlegen und es mit passenden Einwänden an das Friedensparlament zurückgeben. Ein Veto, welches sich nicht auf die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes beruft, kann mit einer 2/3-Mehrheit, mit Beteiligung von mindestens 75% der Mitglieder des Friedensparlamentes überstimmt werden, ein solches Gesetz hat aber nur eine Gültigkeit von 4 Monaten.

      7. Wenn ein Abgeordneter des Friedensparlamentes auf irgendeiner Weise gegen die Ehre seines Amtes verstößt, darf gegen Ihn ein Misstrauensantrag eingereicht werden, dieser geschieht per Volksabstimmung und bedarf einer 2/3-Mehrheit. Dann wird er aus dem Friedensparlament freigesetzt, und der nächste auf der Liste rückt nach, falls keiner mehr auf der Liste ist, darf seine Partei bestimmen, wer nachrückt, ausgenommen, natürlich derjenige, der durch Misstrauensantrag rausgeflogen ist.

      (3) Der Friedensrat setzt sich derzeit aus folgenden Ständigen Vertretern zusammen:

      1. Planetare Konföderation von Surak (Vulkan [40Eridani]) 8, davon je zwei für die Planetare Konföderation von Surak (Vulkan [40Eridani]) und das Romulanische Sternenimperium und je einen für die Vereinigten Rigel Kolonien, Vereintes Denobula und die Volksrepublik von Coridan, die Teilstaaten Vereintes Halana und Versammlung von Mintaka teilen sich einen ständigen Vertreter,

      2. República de Atraverdo 7, davon je zwei für die República de Atraverdo und die Centauri-Republik und je einen für die Narn-Regierung und den Drazi-Freistaat, die Teilstaaten Unión de Babylon, Vereintes Pak’ma’ra und die Unión de Espacial teilen sich einen Ständigen Vertreter,

      3. Vorlonen-Imperium 6, davon 5 für das Vorlonen-Imperum und einer für das Protektorat Eymorg,

      4. Minbari-Föderation 5, davon 4 für die Minbari-Föderation und einer für das Protektorat Norsai,

      5. Freyes Kaiserreich Eleutheria 4, davon 2 für das Königreich Llemuria, einer für das Königreich Arkadien und die Königreiche Bregadan, Atlantropia, Kodiak, New Ophir, Amazonia und das Protektorat Colon teilen sich einen Ständigen Vertreter,

      6. Vereinte Planeten von Tellar (61Cygni) 3, davon 2 für Miracht und die Teilstaaten Cepheus, Gamma Tellar, Andromeda und Lacerta teilen sich einen Ständigen Vertreter.

      7. Republikaa Saphiraa 2, davon einer für die Provinz Ophire und die Provinzen Magdaa und Eleutheria teilen sich einen Ständigen Vertreter.

      Die Legislaturperiode des Friedensrates beträgt 5 Monate.

      §10 Der Interplanetarische Gerichtshof (IGH)

      (1) Der Interplanetarische Gerichtshof (IGH) bildet die Judikative der interplanetarischen Friedensallianz (IFA). Der Oberste Friedensrichter wird vom Volke direkt gewählt. Dessen Stellvertreter wird vom Friedensparlament gewählt und der Beisitzende Friedensrichter wird vom Justizminister ernannt. Die Legislaturperiode dauert ein Jahr.

      (2) Die Friedensrichter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. Wenn ein Richter im Amte oder außerhalb des Amtes gegen die Grundsätze der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) verstößt, so kann der Administrator der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) ihn in den Ruhestand versetzen, wenn es vorsätzlich ist, sogar entlassen, gleiches gilt auch für Inaktivität im Amt.

      (3) Die Todesstrafe, die Folter, die Sklaverei, sowie die lebenslängliche Freiheitsstrafe gelten als abgeschafft und dürfen nicht eingesetzt werden.

      (4) 1. Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

      2. Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die tat begangen wurde, mit Ausnahme der Rechte der intelligenten Lebensformen, die universelle Gültigkeit besitzen.

      3. Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

      §11 Handel

      Handelsgüter richten sich nach der jeweils aktuellen Schnittmenge zwischen den Importbedürfnissen und Exportbedürfnissen der der Vertragsstaaten. Die Handelsmenge erfolgt im äquivalenten Wert der Handelsgüter.

      §12 Beitritt

      (1) Die Gründungsmitglieder ersten Ranges Planetare Konföderation von Surak (Vulkan [40Eridani]) und die República de Atraverdo sind mit unterzeichnen dieses Vertrages automatisch Mitglied der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA), gleiches gilt für die Gründungsmitglieder zweiten Ranges Minbari-Föderation und Vereinte Planeten von Tellar (61Cygni), sowie die Gründungsmitglieder dritten Ranges Freyes Kaiserreich Eleutheria und Republikaa Saphiraa, sowie dem Gründungsmitglied vierten Ranges Vorlonen-Imperium.

      (2) a. Die Mitgliedschaft in der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) steht jedem weiteren beitrittswilligen seit mindestens 5 Monaten friedlichen, humanistischen, demokratischen, CO²-neutralen, sozial gerechten und warpfähigen Staat offen, welcher den Vertrag der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) und die Rechte der Intelligenten Lebensformen akzeptiert und, nach der einstimmigen Zustimmung aller Vertragsstaaten der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA), fähig und bereit ist diese Verpflichtung zu tragen.
      b. Dann wird er für 5 Monate Beitrittskandidat, wenn er in der Zeit die Beitrittsbedingungen immer noch erfüllt und dann immer noch alle Vertragsstaaten der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) dem Beitritt zustimmen, wird der Beitrittskandidat Mitglied.

      (3) a. Die Vertragsstaaten der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) können durch einstimmigen Beschluss jeden anderen Staat, der seit mindestens 5 Monaten in der Lage ist friedlich, humanistisch, demokratisch, umweltfreundlich, sozial gerecht und warpfähig zu sein und bereit ist den Vertrag der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) und die Rechte der Intelligenten Lebensformen zu akzeptieren, zum Beitritt einladen.
      b. Jeder so eingeladene Staat wird so für 5 Monate zum Beitrittskandidat, wenn er in der Zeit die Beitrittsbedingungen immer noch erfüllt und dann immer noch alle Vertragsstaaten der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) dem Beitritt zustimmen, wird der Beitrittskandidat Mitglied.

      (4) Neumitglieder müssen den Vertrag der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) ratifizieren und ihre Beitrittsurkunde bei der Hohen Kommission des Friedens hinterlegen, um Mitglied zu werden. Diese unterrichtet jeden Vertragsstaat von der Ratifizierung des Vertrages der Interplanetarischen Friedensallianz (IFA) und der Hinterlegung einer solchen Beitrittsurkunde.

      §13 Vertragskündigungen

      Jeder Vertragsstaat kann einseitig aus dem Vertrag ausscheiden. Es besteht allerdings eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, in der die Kündigung wieder widerrufen werden kann. Nachdem dieser Vertragsstaat die Hohe Kommission des Friedens die Kündigung mitgeteilt hat, unterrichtet diese die Regierungen der anderen Vertragsstaaten von der Hinterlegung dieser Kündigungsmitteilung.

      §14 Inkrafttreten

      Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald der Vertrag von der Planetaren Konföderation von Surak (Vulkan [40Eridani]), der República de Atraverdo, der Minbari-Föderation, der Vereinten Planeten von Tellar (61Cygni), dem Freyen Kaiserreich Eleutheria, der Republikaa Saphiraa und dem Vorlonen-Imperium unterzeichnet wurde.
      Shanti (Frieden)

      Hutukotmo Kasturbai Gyasto
      La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
      Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
      atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
      Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus