Der Großrat bat mich um eine Aktualisierung aller Gesetze der Freien Republik. Da wir derzeit über die Ratsverordnung reden, habe ich mich hingesetzt und alle Threads bezüglich einer PGO (es waren viele, wir diskutieren da seit 2004 drüber - ohne ein Ergebnis) durchgesehen und schlage folgenden Kompromissvorschlag vor. Es war nicht einfach aus über 3 Entwürfen und zig Änderungsanträgen einen Vorschlag zu erstellen.
Neue sowie strittige Punkte sind fett markiert. Ich bitte darum, dass wir nun nicht wieder 4 jahre diskutieren
Geschäftsordnung des Parlamentarischen Rates
1. Einberufung/Mitglieder
§1 Der neu gewählte Parlamentarische Rat (PR) wird zu seiner ersten Sitzung spätestens 2 Tage nach Verkündung des Wahlergebnisses durch den Großrat einberufen. Dieser leitet die erste Sitzung des PR, bis der Parlamentarische Ratspräsident (PRP) gewählt wurde.
§2 Der PR tagt rund um die Uhr im Forum „Parlamentarischer Rat“.
§3 Mitglieder des Parlamentarischen Rates sind alle gewählten Volksvertreter (VV) als stimmberechtigte Räte, diese werden in der ersten Sitzung des PR vom Großrat vereidigt.
NEU §3b Der Großrat sowie der Großdruide gehören dem PR mit beratender Stimme an.
§3c Dem PR können weitere Mitglieder mit beratender Stimme angehören. Diese müssen beim PRP Rederecht für eine Debatte oder für ein Thema beantragen.
§3d Jeder Volksvertreter ist rede- und initiativberechtigt. Mitglieder mit beratender Stimme dürfen nur an den für sie genehmigten Debatten teilnehmen. Der PRP kann für sie neue Tagesordnungspunkte aufrufen.
§3e Mindestens zwei Volksvertreter können sich in Fraktionen zusammenschließen.
2. Parlamentarischer Ratspräsident
§4 Der Parlamentarische Rat wählt aus seiner Mitte, nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Großrat, die nach der Vereidigung der Volksvertreter erfolgt, mit absoluter Mehrheit für die Zeit der Legislaturperiode den Parlamentarischen Ratspräsidenten als Vorsitzenden des Parlamentarischen Rates.
§4b Nach der Wahl der Parlamentarischen Ratspräsidenten, kann der PR einen Parlamentarischen Vizepräsidenten (PVP) wählen.
§5 Der PRP leitet die Sitzungen, beruft diese ein und beendet sie. Er übt das alleinige Hausrecht aus.
§5b Der PRP erteilt und entzieht das Rederecht auch für Nicht-Mitglieder des PR und ahndet Verstöße gegen diese Geschäftsordnung
§5c Der PRP kann bei Verstößen gegen diese Geschäftsordnung, wie z.B. nicht zur Sache beitragenden Zwischenrufe, das Rederecht entziehen, einen Ordnungsruf erteilen und bei dreimaliger Zuwiderhandlung den Ausschluss von der Debatte verhängen.
(1) Bei grober Verletzung der Hausordnung, z.B. durch Verbreitung von störender Unruhe im PR oder seinen Fachräten, kann er ihn auch für mehrere Tage von allen Sitzungen des Parlamentarischen Rates ausschließen, die Dauer muss öffentlich bekannt gegeben werden und darf höchstens 7 Tage betragen.
(2) Der Betroffene hat den Sitzungssaal des Parlamentarischen Rates unverzüglich zu verlassen.
§5d Bei schweren Verfehlungen, besonders bei schweren Beleidigungen, kann der Parlamentarische Ratspräsident den Generalvolksanwalt anrufen.(würde ich streichen)
§6 Bei angekündigter Abwesenheit des Parlamentarischen Ratspräsidenten oder durch Abwesenheit des PRP, die länger als 48 Stunden dauert, übernimmt der Parlamentarische Vizepräsident die Leitung des Parlamentarischen Rates, bis der PRP wieder anwesend ist.
3. Wahlen und Abstimmungen
§7 Abstimmungen werden öffentlich abgehalten. Sie müssen jedoch auf Antrag eines Volksvertreters geheim durchgeführt werden. Dies muss vor der Sachabstimmung beantragt werden. Wahlen sind generell geheim.
§7b Eine Abstimmung darf höchstens 7 Tage dauern, dann ist sie automatisch auch ohne Beendigung durch den PRP abgeschlossen.
§7c Bei der Abstimmung müssen der Abstimmungsinhalt und eine eindeutige Frage die Abstimmung einleiten.
§7d Mehrheit im Sinne dieses Gesetzes ist, wenn von der Verfassung nicht anders bestimmt, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
4. Anfragen
§8 Jeder Volksvertreter kann im PR eine kleine Anfrage stellen. Sie stellt eine konkrete Anfrage an einen Volksrat dar und muss binnen einer Woche beantwortet werden.
§8b Eine Fristverlängerung kann der Volksrat beim PRP unter Nennung von Gründen beantragen.
§8c Sollte eine kleine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben, spricht der PRP dem Volksrat eine Rüge aus. Sollte innerhalb einer Frist von 2 Wochen keine Antwort des Volksrates eingehen, kann der Volksrat vom Großdruiden bestraft werden. Der Großdruide kann einen Volksrat des Amtes entheben. (Strafenkatalog gefällt mir nicht, Rüge zu sanft und Entallsung zu hart)
§9 Große Anfragen können nur von Fraktionen an den Obervolksrat gestellt werden und fordern eine Regierungserklärung des Staatsrates. Den Volksräten bleiben 2 Wochen Zeit, um eine Große Anfrage zu beantworten.
§9b Eine Fristverlängerung kann der Obervolksrat beim Großrat unter Nennung von Gründen beantragen.
§9c Sollte eine große Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben muss der gesamten Regierung vom Großdruiden die Amtsenthebung angedroht werden. Sollte innerhalb einer Frist von einer Woche keine Antwort der Regierung eingehen muss die Regierung vom Großdruiden des Amtes enthoben und Neuwahlen ausgeschrieben werden. (ebenso)
§10 Diese Geschäftsordnung gilt, bis der PR eine neue beschließt oder uns der Himmel auf den Kopf fällt.
gestrichen da eine unrealistische Forderung, die wir nie eingehalten haben und mMn auch nicht einhalten sollten müssen:
5b Eine Diskussion darf höchstens 14 Tage dauern, dann ist sie auch ohne Beendigung des PRP beendet und es kommt dann automatisch auch ohne Einleitung durch den PRP zur Abstimmung.
Neue sowie strittige Punkte sind fett markiert. Ich bitte darum, dass wir nun nicht wieder 4 jahre diskutieren

Geschäftsordnung des Parlamentarischen Rates
1. Einberufung/Mitglieder
§1 Der neu gewählte Parlamentarische Rat (PR) wird zu seiner ersten Sitzung spätestens 2 Tage nach Verkündung des Wahlergebnisses durch den Großrat einberufen. Dieser leitet die erste Sitzung des PR, bis der Parlamentarische Ratspräsident (PRP) gewählt wurde.
§2 Der PR tagt rund um die Uhr im Forum „Parlamentarischer Rat“.
§3 Mitglieder des Parlamentarischen Rates sind alle gewählten Volksvertreter (VV) als stimmberechtigte Räte, diese werden in der ersten Sitzung des PR vom Großrat vereidigt.
NEU §3b Der Großrat sowie der Großdruide gehören dem PR mit beratender Stimme an.
§3c Dem PR können weitere Mitglieder mit beratender Stimme angehören. Diese müssen beim PRP Rederecht für eine Debatte oder für ein Thema beantragen.
§3d Jeder Volksvertreter ist rede- und initiativberechtigt. Mitglieder mit beratender Stimme dürfen nur an den für sie genehmigten Debatten teilnehmen. Der PRP kann für sie neue Tagesordnungspunkte aufrufen.
§3e Mindestens zwei Volksvertreter können sich in Fraktionen zusammenschließen.
2. Parlamentarischer Ratspräsident
§4 Der Parlamentarische Rat wählt aus seiner Mitte, nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Großrat, die nach der Vereidigung der Volksvertreter erfolgt, mit absoluter Mehrheit für die Zeit der Legislaturperiode den Parlamentarischen Ratspräsidenten als Vorsitzenden des Parlamentarischen Rates.
§4b Nach der Wahl der Parlamentarischen Ratspräsidenten, kann der PR einen Parlamentarischen Vizepräsidenten (PVP) wählen.
§5 Der PRP leitet die Sitzungen, beruft diese ein und beendet sie. Er übt das alleinige Hausrecht aus.
§5b Der PRP erteilt und entzieht das Rederecht auch für Nicht-Mitglieder des PR und ahndet Verstöße gegen diese Geschäftsordnung
§5c Der PRP kann bei Verstößen gegen diese Geschäftsordnung, wie z.B. nicht zur Sache beitragenden Zwischenrufe, das Rederecht entziehen, einen Ordnungsruf erteilen und bei dreimaliger Zuwiderhandlung den Ausschluss von der Debatte verhängen.
(1) Bei grober Verletzung der Hausordnung, z.B. durch Verbreitung von störender Unruhe im PR oder seinen Fachräten, kann er ihn auch für mehrere Tage von allen Sitzungen des Parlamentarischen Rates ausschließen, die Dauer muss öffentlich bekannt gegeben werden und darf höchstens 7 Tage betragen.
(2) Der Betroffene hat den Sitzungssaal des Parlamentarischen Rates unverzüglich zu verlassen.
§5d Bei schweren Verfehlungen, besonders bei schweren Beleidigungen, kann der Parlamentarische Ratspräsident den Generalvolksanwalt anrufen.(würde ich streichen)
§6 Bei angekündigter Abwesenheit des Parlamentarischen Ratspräsidenten oder durch Abwesenheit des PRP, die länger als 48 Stunden dauert, übernimmt der Parlamentarische Vizepräsident die Leitung des Parlamentarischen Rates, bis der PRP wieder anwesend ist.
3. Wahlen und Abstimmungen
§7 Abstimmungen werden öffentlich abgehalten. Sie müssen jedoch auf Antrag eines Volksvertreters geheim durchgeführt werden. Dies muss vor der Sachabstimmung beantragt werden. Wahlen sind generell geheim.
§7b Eine Abstimmung darf höchstens 7 Tage dauern, dann ist sie automatisch auch ohne Beendigung durch den PRP abgeschlossen.
§7c Bei der Abstimmung müssen der Abstimmungsinhalt und eine eindeutige Frage die Abstimmung einleiten.
§7d Mehrheit im Sinne dieses Gesetzes ist, wenn von der Verfassung nicht anders bestimmt, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
4. Anfragen
§8 Jeder Volksvertreter kann im PR eine kleine Anfrage stellen. Sie stellt eine konkrete Anfrage an einen Volksrat dar und muss binnen einer Woche beantwortet werden.
§8b Eine Fristverlängerung kann der Volksrat beim PRP unter Nennung von Gründen beantragen.
§8c Sollte eine kleine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben, spricht der PRP dem Volksrat eine Rüge aus. Sollte innerhalb einer Frist von 2 Wochen keine Antwort des Volksrates eingehen, kann der Volksrat vom Großdruiden bestraft werden. Der Großdruide kann einen Volksrat des Amtes entheben. (Strafenkatalog gefällt mir nicht, Rüge zu sanft und Entallsung zu hart)
§9 Große Anfragen können nur von Fraktionen an den Obervolksrat gestellt werden und fordern eine Regierungserklärung des Staatsrates. Den Volksräten bleiben 2 Wochen Zeit, um eine Große Anfrage zu beantworten.
§9b Eine Fristverlängerung kann der Obervolksrat beim Großrat unter Nennung von Gründen beantragen.
§9c Sollte eine große Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben muss der gesamten Regierung vom Großdruiden die Amtsenthebung angedroht werden. Sollte innerhalb einer Frist von einer Woche keine Antwort der Regierung eingehen muss die Regierung vom Großdruiden des Amtes enthoben und Neuwahlen ausgeschrieben werden. (ebenso)
§10 Diese Geschäftsordnung gilt, bis der PR eine neue beschließt oder uns der Himmel auf den Kopf fällt.
gestrichen da eine unrealistische Forderung, die wir nie eingehalten haben und mMn auch nicht einhalten sollten müssen:
5b Eine Diskussion darf höchstens 14 Tage dauern, dann ist sie auch ohne Beendigung des PRP beendet und es kommt dann automatisch auch ohne Einleitung durch den PRP zur Abstimmung.
Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
"Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."
(Bertold Brecht)
"Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."
(Bertold Brecht)