"Gesetz zur Regelung der Rechte und Pflichten des Amt für Gedankenkontrolle GzRdRuPdAfG"
§1 Initiativrecht
Das Amt für Gedankenkontrolle darf nur, wenn es von einem Verfassungsorgan beauftragt wurde, aktiv werden. Hierfür hat der Antragsteller im Geheimrat (=alle Organe der FRT) einen begründeten Antrag zu stellen. Jedes andere Organ kann binnen 72 Stunden ein Veto einlegen, das eine Abstimmung im PR nach sich zieht, der einer zwei Drittel Mehrheit bedarf, um das Veto zu überstimmen.
Sollte die Grundlage für den Einsatz erlischen, kann dieses Veto jederzeit eingebracht werden.
§2 Einsatzplanung
Das Amt für Gedankenkontrolle muss anschließend offenlegen, welche Mittel es einzusetzen gedenkt. Wieder kann diesen widersprochen werden, was ebenso eine Abstimmung nach sich zieht. Sollten im Verlaufe eines Einsatzes weitere Aktivitäten nötig werden, haben auch diese nach diesem Verfahren behandelt zu werden.
§3 Berichterstattung
Das AfG hat regelmäßig (mindestens monatlich) und auf Anfrage eines Mitgliedes des Geheimrates umfassend Bericht über seine Aktivitäten abzuleisten.
§4 Aktionsbericht
Das AfG muß nach Ende einer Aktion, dem Geheimrat sowie allen von der Aktion betroffenen natürlichen und juristischen Personen von der durchgeführten Aktion unterrichten. Der Geheimrat kann mit 2/3 Mehrheit eine Geheimhaltung beschließen, wenn es das Wohl von BürgerInnen der Freien Republik erfordert.
§5 Informationsschutz
Das Amt für Gedankenkontrolle darf seine Erkenntnisse nur Staatsbürgern der Freien Republik Tir Na nÒg und den Staatsoberhäuptern verbündeter Staaten zugänglich machen. Über eine Weitergabe etscheidet der Geheimrat.
§6 Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten
Ein Zugriff auf ausländische Geheimdiensterkenntnisse bedarf der Genehmigung des Geheirates, diesem ist dafür neben einer Begründung mitzuteilen, auf welche Weise die Daten zusammengestellt wurde. (NB: also nicht das die aus Folter entstanden sind.)
Die Akten sind dem Geheimrat vollständig vorzulegen.
§7 Schlußparagraph
Dieses Gesetz erhält verfassungsrang.
Stimmt Ihr mit Dafür, Enthaltung oder mit Dagegen?
§1 Initiativrecht
Das Amt für Gedankenkontrolle darf nur, wenn es von einem Verfassungsorgan beauftragt wurde, aktiv werden. Hierfür hat der Antragsteller im Geheimrat (=alle Organe der FRT) einen begründeten Antrag zu stellen. Jedes andere Organ kann binnen 72 Stunden ein Veto einlegen, das eine Abstimmung im PR nach sich zieht, der einer zwei Drittel Mehrheit bedarf, um das Veto zu überstimmen.
Sollte die Grundlage für den Einsatz erlischen, kann dieses Veto jederzeit eingebracht werden.
§2 Einsatzplanung
Das Amt für Gedankenkontrolle muss anschließend offenlegen, welche Mittel es einzusetzen gedenkt. Wieder kann diesen widersprochen werden, was ebenso eine Abstimmung nach sich zieht. Sollten im Verlaufe eines Einsatzes weitere Aktivitäten nötig werden, haben auch diese nach diesem Verfahren behandelt zu werden.
§3 Berichterstattung
Das AfG hat regelmäßig (mindestens monatlich) und auf Anfrage eines Mitgliedes des Geheimrates umfassend Bericht über seine Aktivitäten abzuleisten.
§4 Aktionsbericht
Das AfG muß nach Ende einer Aktion, dem Geheimrat sowie allen von der Aktion betroffenen natürlichen und juristischen Personen von der durchgeführten Aktion unterrichten. Der Geheimrat kann mit 2/3 Mehrheit eine Geheimhaltung beschließen, wenn es das Wohl von BürgerInnen der Freien Republik erfordert.
§5 Informationsschutz
Das Amt für Gedankenkontrolle darf seine Erkenntnisse nur Staatsbürgern der Freien Republik Tir Na nÒg und den Staatsoberhäuptern verbündeter Staaten zugänglich machen. Über eine Weitergabe etscheidet der Geheimrat.
§6 Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten
Ein Zugriff auf ausländische Geheimdiensterkenntnisse bedarf der Genehmigung des Geheirates, diesem ist dafür neben einer Begründung mitzuteilen, auf welche Weise die Daten zusammengestellt wurde. (NB: also nicht das die aus Folter entstanden sind.)
Die Akten sind dem Geheimrat vollständig vorzulegen.
§7 Schlußparagraph
Dieses Gesetz erhält verfassungsrang.
Stimmt Ihr mit Dafür, Enthaltung oder mit Dagegen?
Fàilte
Benjamin O'Hara
Benjamin O'Hara