Vorschlag für eine PGO

    Vorschlag für eine PGO

    Vorschlag für eine Geschäftsordnung des Parlamentarischen Rates

    §1 Mitglieder des Parlamentarischen Rates (PR) sind alle gewählten Volksvertreter (VV) als stimmberechtigte Räte, sowie weitere Mitglieder mit beratender Stimme.
    §1a Mindestens zwei Volksvertreter oder einer mit mehr als einem Stimmrecht können sich in Fraktionen zusammenschließen.
    §1b Volksvertreter die einen Monat lang unentschuldigt keinerlei Aktivität im Parlamentarischen Rat gezeigt haben, sind durch Ihre Listen durch einen aktiveren Vertreter zu ersetzen, sollten sie wieder aktiv werden, kann die Ersetzung wieder rückgängig gemacht werden, wenn es von ihrer Liste so gewollt ist.

    §2 Der Großdruide ahndet Verstöße gegen diese Geschäftsordnung.
    §2a Jeder Volksvertreter darf Diskussionen einleiten, nach 14 Tagen kommt es dann automatisch zur Abstimmung, die automatisch nach 7 Tagen beendet ist, oder mindestens solange dauert, bis die Mehrheit der Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben und das Ergebnis nicht mehr durch Abgabe fehlender Stimmen geändert werden kann. Bei der Abstimmung muss der Abstimmungsinhalt und eine eindeutige Frage die Abstimmung einleiten.
    §2b Jeder nÒgel hat solange Rederecht, bis er dieses durch massives stören mißbraucht.
    §2c Der Großrat kann bei kleineren Verfehlungen und Verstößen gegen die Geschäftsordnung Verwarnungen erteilen.
    §2d Der Großdruide kann bei Verstößen gegen diese Geschäftsordnung einen Ordnungsruf erteilen, das Rederecht entziehen und bei weiterer Zuwiderhandlung den Ausschluss von der Debatte verhängen.
    §2e Bei schweren Verfehlungen, besonders bei schweren Beleidigungen, kann der Großdruide den Generalvolksanwalt anrufen, um den Beschuldigten vor dem Rat der Gerechtigkeit anzuklagen.

    §3 Der PR tagt rund um die Uhr im Forum "Parlamentarischer Rat". Jedes Mitglied nach §1 dieses Gesetzes ist rede- und initiativberechtigt.

    §4 Abstimmungen werden öffentlich abgehalten. Sie müssen jedoch auf Antrag eines Volksvertreters geheim abgehalten werden. Dies muss vor der Sachabstimmung im Diskussionsthread beantragt werden. Wahlen sind generell geheim.

    §5 Mehrheit im Sinne dieses Gesetzes ist, wenn von der Verfassung nicht anders bestimmt, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

    §6 Jeder Volksvertreter kann im Parlamentarischen Rat eine kleine Anfrage stellen. Sie stellt eine konkrete Anfrage an einen Volksrat dar und muss binnen einer Woche beantwortet werden.
    §6a Eine Fristverlängerung kann der Volksrat beim Großrat unter Nennung von Gründen beantragen.
    §6b Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben wird dem Volksrat vom Großdruiden angedroht ihn seines Amtes zu entheben. Sollte innerhalb einer Frist von 2 Wochen keine Antwort des Volksrates eingehen muss der Volksrat vom Großdruiden des Amtes enthoben werden.
    §6c Große Anfragen können nur von Fraktionen an den Staatsrat gestellt werden und fordern eine Regierungserklärung aller Volksräte. Der Regierung bleiben 3 Wochen Zeit, um eine Große Anfrage zu beantworten.
    §6d Eine Fristverlängerung kann der Staatsrat beim Großrat unter Nennung von Gründen beantragen.
    §6e Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben muss der gesamten Regierung vom Großdruiden die Amtsenthebung angedroht werden. Sollte innerhalb einer Frist von einer Woche keine Antwort der Regierung eingehen muss die Regierung vom Großdruiden des Amtes enthoben werden.

    §7 Diese Geschäftsordnung gilt, bis der PR eine neue beschließt oder uns der Himmel auf den Kopf fällt.
    Fàilte

    Benjamin O'Hara
    Original von Benjamin O Hara
    Vorschlag für eine Geschäftsordnung des Parlamentarischen Rates

    §1b Volksvertreter die einen Monat lang unentschuldigt keinerlei Aktivität im Parlamentarischen Rat gezeigt haben, sind durch Ihre Listen durch einen aktiveren Vertreter zu ersetzen, sollten sie wieder aktiv werden, kann die Ersetzung wieder rückgängig gemacht werden, wenn es von ihrer Liste so gewollt ist.


    muss sagen, dieser passus bereitet mir ein wenig bauchschmerzen. dies sollte nur im äußersten fall geschehen, da hier sonst willkür einziehen kann.
    Der Großdruide hat im Rat nichts verloren. Wir spielen hier außerdem nicht Bäumchen wechsel dich sondern repräsentieren hier den Willen des Volkes. Als Wahrer demokratischer Interessen warne ich auch davor einem Großrat hier Rechte zu geben.
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    jo hier hatter ja auch Unrecht.

    Da der Großrat alle Gesetze gegenzeichnen muss ist es nur fair ihn schon vorher anzubieten seinen Senf einzubringen, das beschleunigt den Prozess.
    Zumal er ja nicht stimmen darf, also sein Wort eh nur appelativen Charakter hat.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Da steht doch, wenn dies geschieht, wenn ein Volksvertreter einen Monat lang im Parlamentarischen Rat (also in den Forum des Parlamentarischen Rates, und auch in den Fachrats-Unterforen) nichts gesagt hat, nur dann geschieht es.

    Der Großdruide und auch der Großrat sind auch nicht im Parlamentarischen Rat, der Großrat erteilt nur Verwarnungen, nach Mitteilung des Parlamentarischen Ratspräsidenten, der Großdruide ahndet nur Verstöße nach Mitteilung des Parlamentarischen Ratspräsidenten, wenn die Verwarnung des Großrates nichts gebracht hat. Es sei denn, sie werden in den Parlamentarischen Rat gewählt, dann sind sie natürlich Mitglieder des Parlamentarischen Rates. Aber wie gesagt, nach der neuen PGO hätte jeder ohne zu fragen Rederecht, aber nur Stimmrecht, wenn er auch gewählt wurde.
    Fàilte

    Benjamin O'Hara
    Soll das hier ne Schwatzbude werden? Manche haben eindeutig mangelnde Respekt vor der überaus verantwortungsvollen Position des Ratspräsidenten. Das Parlament muss hier selbstbestimmt handeln und nur sein Präsidium darf Verwarnungen ausssprechen und nur der Parlamentarische Rat darf Mitglieder ausschließen. Der Großrat darf hier gerne Reden halten, er darf auch weiterhin seiner Funktion im Gesetzgebungsprozess nachkommen. Das darf aber nicht heißen, dass der Parlamentarische Rat sich sklavisch an externe Autoritäten bindet. Der Ausschöuss von MdPR ist ein so sensibles Feld, da darf nicht der Hauch von Missbrauchsmöglichkeit bestehen, auch nicht in dem vorangehenden Prozess der Verwarnung etc. Niemand in diesem Hohen Haus zweifelt an der perönliches Integrität des aktuellen Großrates. Er hat stets seine Treue zum Staat und Volk gezeigt - aber das heißt doch nicht, dass ein eventueller Nachfolger ebenso besonnen und vernünftig agiert. Des weiteren sei darauf verwiesen, dass der Großdruide als Stellvertreter des Großrates im Falle einer Abwesenheit des Letzteren weitreichende Befugnisse erhält ohne dafür vom Volk legitmiert zu sein.
    Werten wir das Amt des Ratspräsidenten auf, statt es zur Makulatur verkommen zu lassen! Verhindern wir Machtkonzentration in einer Hand!
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    Möchte noch hinzufügen, dass Rederecht nur für VolksvertreterInnen da sein soll. Jede/r andere kann seine/ihre Meinung frei im Großen Rat äußern oder für eine explizite Aussprache Rederecht beantragen. Hier sollen nicht Hinz und Kunz vom schönen Wetter reden, sondern durch demokratische Wahlen legitimierte Repräsentanten des Volkswillens debattieren, disputieren und zum Wohle des Landes entscheiden. Zumal freies Rederecht (rin logistisch) Bürger aus dem Archipel, Rajansa, vom Mars, Maith etc. benachteiligt. Wir wollen ja keine Basisversammlung der BürgerInnen von Droch Aimsir sein...
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    Der Großrat ist sehr wohl ausreichend legitmiert, um diese Funktionen, die ja stets ohne Stimmrecht sind, ausfüllen zu dürfen. Es ist gerade im Sinne der Verfassungsväter und -mütter, dass alle Gewalten eng miteinander verschränkt sind und nicht zu Gegenparts kommen, bzw. Entwürfe durch ewig lange Diskussionsprozesse müssen, sondern sofort von allen Seiten beleuchtet werden.

    Im Übrigen ist es eben gerade nicht so, dass der Großdruide im Falle der Abwesenheit des Großrates seine Kompetenzen erhält. Dies ist nirgends geregelt und selbst wenn ist es eine Frechheit die wahl durch die Unfehlbaren druiden, Hüter der Republik und Mittler zu den Göttern, als unausreichende Legitimation zu bezeichnen.
    So eine Blasphemie ist außerhalb der natürlichen Ordnung und wird idR mit Blitzschlag oder Hagel nicht unter 2 Tagen bestraft.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Original von Siddhârtha
    So eine Blasphemie ist außerhalb der natürlichen Ordnung und wird idR mit Blitzschlag oder Hagel nicht unter 2 Tagen bestraft.

    Offenbar gilt das nur für euch Okkultisten. ;)
    Von Bezug auf irgendwelche übernatürliche Wesen halte ich wenig, wenn man damit demokratische Elemente aushebelt.
    Des weiteren möchte ich den großrat ja nicht aus dem Pr entfernen, sondern ihn von Last befreien sich um solche Dinge zu kümmern wie Verwarnungen an inaktive Abgeordnete auszusprechen. Das hat mit seinem Aufgabengebiet nichts zu tun, sondern soll durch den Parlamentarischen Rat, vertreten durch den Ratspräsidenten erledigt werden.
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    ahso ja das ist natürlich nicht mein Bier, das gehört natürlich nicht zu mir sondern zum PRP, da haben wir uns missverstanden.

    *dafür*


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Überarbeiteter Vorschlag für eine Geschäftsordnung des Parlamentarischen Rates

    §1 Mitglieder des Parlamentarischen Rates (PR) sind alle gewählten Volksvertreter (VV) als stimmberechtigte Räte, sowie weitere Mitglieder mit beratender Stimme.
    §1a Mindestens zwei Volksvertreter oder einer mit mehr als einem Stimmrecht können sich in Fraktionen zusammenschließen.
    §1b Volksvertreter die einen Monat lang unentschuldigt keinerlei Aktivität im Parlamentarischen Rat gezeigt haben, sind durch Ihre Listen durch einen aktiveren Vertreter zu ersetzen, sollten sie wieder aktiv werden, kann die Ersetzung wieder rückgängig gemacht werden, wenn es von ihrer Liste so gewollt ist.

    §2 Der Parlamentarische Ratspräsident (PRP), der nach Zusammenkommen des Parlamentarischen Rats und nach der Vereidigung der Volksvertreter vom Parlamentarischen Rat mit mindestens absoluter Mehrheit gewählt wird, ahndet Verstöße gegen diese Geschäftsordnung.
    §2a Jeder Volksvertreter darf Diskussionen einleiten, nach 14 Tagen kommt es dann automatisch zur Abstimmung, die automatisch nach 7 Tagen beendet ist, oder mindestens solange dauert, bis die Mehrheit der Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben und das Ergebnis nicht mehr durch Abgabe fehlender Stimmen geändert werden kann. Bei der Abstimmung muss der Abstimmungsinhalt und eine eindeutige Frage die Abstimmung einleiten.
    §2b Jeder nÒgel hat solange Rederecht, bis er dieses durch massives stören mißbraucht.
    §2c Der Parlamentarische Ratspräsident kann bei kleineren Verfehlungen und Verstößen gegen die Geschäftsordnung Verwarnungen erteilen.
    §2d Der Parlamentarische ratspräsident kann bei Verstößen gegen diese Geschäftsordnung einen Ordnungsruf erteilen, das Rederecht entziehen und bei weiterer Zuwiderhandlung den Ausschluss von der Debatte verhängen.
    §2e Bei schweren Verfehlungen, besonders bei schweren Beleidigungen, kann der Parlamentarische Ratspräsident den Generalvolksanwalt anrufen, um den Beschuldigten vor dem Rat der Gerechtigkeit anzuklagen.

    §3 Der PR tagt rund um die Uhr im Forum "Parlamentarischer Rat". Jedes Mitglied nach §1 dieses Gesetzes ist rede- und initiativberechtigt.

    §4 Abstimmungen werden öffentlich abgehalten. Sie müssen jedoch auf Antrag eines Volksvertreters geheim abgehalten werden. Dies muss vor der Sachabstimmung im Diskussionsthread beantragt werden. Wahlen sind generell geheim.

    §5 Mehrheit im Sinne dieses Gesetzes ist, wenn von der Verfassung nicht anders bestimmt, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

    §6 Jeder Volksvertreter kann im Parlamentarischen Rat eine kleine Anfrage stellen. Sie stellt eine konkrete Anfrage an einen Volksrat dar und muss binnen einer Woche beantwortet werden.
    §6a Eine Fristverlängerung kann der Volksrat beim Großrat unter Nennung von Gründen beantragen.
    §6b Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben wird dem Volksrat vom Großdruiden angedroht ihn seines Amtes zu entheben. Sollte innerhalb einer Frist von 2 Wochen keine Antwort des Volksrates eingehen muss der Volksrat vom Großdruiden des Amtes enthoben werden.
    §6c Große Anfragen können nur von Fraktionen an den Staatsrat gestellt werden und fordern eine Regierungserklärung aller Volksräte. Der Regierung bleiben 3 Wochen Zeit, um eine Große Anfrage zu beantworten.
    §6d Eine Fristverlängerung kann der Staatsrat beim Großrat unter Nennung von Gründen beantragen.
    §6e Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben muss der gesamten Regierung vom Großdruiden die Amtsenthebung angedroht werden. Sollte innerhalb einer Frist von einer Woche keine Antwort der Regierung eingehen muss die Regierung vom Großdruiden des Amtes enthoben werden.

    §7 Diese Geschäftsordnung gilt, bis der PR eine neue beschließt oder uns der Himmel auf den Kopf fällt.
    Fàilte

    Benjamin O'Hara
    ohje da habe ich eine ganze Stange von Änderungen, also hier nur ein paar bevor ich sie vergesse für mich zur Erinnerung:

    - keine initiativberechtigung für Gäste
    - Gäste nur als Fachkompetenz zu einzelnen Debatten nicht auf Dauer
    - §2 muss klarer formuliert werden, also was wann geschieht
    - die Entlassung von VVs durch den PRP ist verfassungswiedrig, Ben du versuchst das jedes Mal *grummel*
    - klarere Regeln bei Verwarnungen
    ... tbc.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Erneuter überarbeiteter Vorschlag für eine Geschäftsordnung des Parlamentarischen Rates

    §1 Der neu gewählte Parlamentarische Rat (PR) wird zu seiner ersten Sitzung vom Großrat spätestens 2 Tage nach Verkündung des Wahlergebnisses durch den Großrat einberufen und leitet die erste Sitzung des PR, bis der PR den Parlamentarischen Ratspräsidenten (PRP) gewählt hat, der von da an den PR leitet.
    §1a Mitglieder des Parlamentarischen Rates sind alle gewählten Volksvertreter (VV) als stimmberechtigte Räte, sowie weitere Mitglieder mit beratender Stimme. Diese werden in der ersten Sitzung des PR’s vom Großrat vereidigt.
    §1b Mindestens zwei Volksvertreter oder einer mit mehr als einem Stimmrecht können sich in Fraktionen zusammenschließen.
    §1c Volksvertreter die einen Monat lang unentschuldigt keinerlei Aktivität in den diversen Foren des Parlamentarischen Rates gezeigt haben, stimmt der restliche PR über dessen Absetzung ab, und dann sind sie durch Ihre Listen durch einen aktiveren Vertreter zu ersetzen, sollten sie wieder aktiv werden, kann die Ersetzung wieder rückgängig gemacht werden, wenn es von ihrer Liste so gewollt ist.

    §2 Der Parlamentarische Rat wählt aus seiner Mitte, nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Großrat, die nach der Vereidigung der Volksvertreter erfolgt, mit absoluter Mehrheit für die Zeit der Legislaturperiode den Parlamentarischen Ratspräsidenten als Vorsitzenden des Parlamentarischen Rates. Jedes Mitglied nach §1 dieses Gesetzes ist rede- und initiativberechtigt.
    §2a Nach der Wahl der Parlamentarischen Ratspräsidenten, wählt der Parlamentarische Rat den Parlamentarischen Vizepräsidenten (PVP), der aber aus einer anderen Fraktion stammen muß, als der PRP.
    §2a Er leitet die Sitzungen, beruft diese ein und beendet sie. Er übt das alleinige Hausrecht aus. Der PR selbst tagt rund um die Uhr im Forum „Parlamentarischer Rat“.
    (1) Eine Diskussion darf höchstens 14 Tage dauern, dann ist sie auch ohne Beendigung des PRP beendet und es kommt dann automatisch auch ohne Einleitung durch den PRP zur Abstimmung.
    §2b Der PRP erteilt und entzieht das Rederecht auch für Nicht-Mitglieder des PR und ahndet Verstöße gegen diese Geschäftsordnung
    §2c Der PRP kann bei Verstößen gegen diese Geschäftsordnung (nicht zur Sache beitragenden Zwischenrufe) das Rederecht entziehen, einen Ordnungsruf erteilen und bei dreimaliger Zuwiderhandlung den Ausschluss von dieser speziellen Debatte verhängen.
    (1) Bei grober Verletzung (Verbreitung von störender Unruhe im Parlamentarischen Rat oder seinen Fachräten) kann er ihn auch für mehrere Tage von allen Sitzungen des Parlamentaischen Rates während dieser Zeit ausschließen, die Dauer muß jedoch öffentlich bekannt gegeben werden und darf höchstens 7 Tage betragen.
    (2) Der Betroffene hat den Sitzungssaal des Parlamentarischen Rates unverzüglich zu verlassen.
    (3) Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird er vom PRP darauf hingewiesen, daß er sich durch sein Verhalten eine Verlängerung des Ausschlusses zuzieht.
    (4) Der Betroffene darf während der Dauer seines Ausschlusses auch nicht an den Sitzungen der Fachräte teilnehmen.
    (5) Versucht der Betroffene, widerrechtlich an den Sitzungen des Parlamentarischen Rates teilzunehmen, findet §2c (3) entsprechend Anwendung.
    (6) Gegen den Ordnungsruf oder den Ausschluß kann der Betroffene innerhalb von 24 Stunden schriftlich begründeten Einspruch einlegen. Der Einspruch ist im Hauptforum des Parlamentarischen Rates zu schreiben. Der Parlamentarische Rat leitet dann unverzüglich die Abstimmung über der Stattgebung oder Abweisung des Einspruches ein. Der Einspruch hat aber keine aufschiebende Wirkung.

    §2e Bei schweren Verfehlungen, besonders bei schweren Beleidigungen, kann der Parlamentarische Ratspräsident den Generalvolksanwalt anrufen, um den Beschuldigten vor dem Rat der Gerechtigkeit anzuklagen.
    §2f Bei angekündigter Abwesenheit des Parlamentarischen Ratspräsidenten oder durch Abwesenheit des PRP, die länger als 24 Stunden dauert übernimmt der Parlamentarische Vizepräsident die Leitung des Parlamentarischen Rates, bis der PRP wieder anwesend ist.

    §3 Abstimmungen werden öffentlich abgehalten. Sie müssen jedoch auf Antrag eines Volksvertreters geheim abgehalten werden. Dies muss vor der Sachabstimmung im Diskussionsthread beantragt werden. Wahlen sind generell geheim.
    (1) Eine Abstimmung darf höchstens 7 Tage dauern, dann ist sie automatisch auch ohne Beendigung durch den PRP abgeschlossen.
    (2) Bei der Abstimmung müssen der Abstimmungsinhalt und eine eindeutige Frage die Abstimmung einleiten.


    §4 Mehrheit im Sinne dieses Gesetzes ist, wenn von der Verfassung nicht anders bestimmt, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

    §5 Jeder Volksvertreter kann im Parlamentarischen Rat eine kleine Anfrage stellen. Sie stellt eine konkrete Anfrage an einen Volksrat dar und muss binnen einer Woche beantwortet werden.
    §5a Eine Fristverlängerung kann der Volksrat beim Großrat unter Nennung von Gründen beantragen.
    §5b Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben wird dem Volksrat vom Großdruiden angedroht ihn seines Amtes zu entheben. Sollte innerhalb einer Frist von 2 Wochen keine Antwort des Volksrates eingehen muss der Volksrat vom Großdruiden des Amtes enthoben werden.
    §5c Große Anfragen können nur von Fraktionen an den Staatsrat gestellt werden und fordern eine Regierungserklärung aller Volksräte. Der Regierung bleiben 3 Wochen Zeit, um eine Große Anfrage zu beantworten.
    §5d Eine Fristverlängerung kann der Staatsrat beim Großrat unter Nennung von Gründen beantragen.
    §5e Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben muss der gesamten Regierung vom Großdruiden die Amtsenthebung angedroht werden. Sollte innerhalb einer Frist von einer Woche keine Antwort der Regierung eingehen muss die Regierung vom Großdruiden des Amtes enthoben werden.

    §6 Diese Geschäftsordnung gilt, bis der PR eine neue beschließt oder uns der Himmel auf den Kopf fällt.
    Fàilte

    Benjamin O'Hara
    jo erinner mich mal dran, wenn ich nicht grad zur Arbeit muss ^^


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust: