Aber es gibt doch keinen momentan, oder hab ich sehr viel verpasst? Auch egal, aber was haltet ihr allgemein davon, die Sanktionen Sache des Obersten Gerichtshofes sein zu lassen? Dann muss der, der Volksvertreter oder die Fraktion, die einen Antrag gestellt hat, den Volksrat oder die Regierung, wenn sie nicht auf den Antrag eingeht, selbst beim OG anklagen.
Vorschlag einer parlamentarischen Geschäftsordnung
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Wenn das funktionieren sollte finde ich es auch nicht schlecht, allerdings glaube ich nicht, dass es funktioniert, dass immer verschiedene Parlamentarier von selbst das Einleiten von Abstimmungen usw. übernehmen. Es würde sich, glaube ich, niemand mehr zuständig fühlen und so würde die Arbeit noch weiter behindert.
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zu der PRP Diskussion:
Also in Tirs Parlament herrscht seit jeher Chaos, dieses gehört eingedämmt. Wenn der PRP aktiv ist und sich nen Stelli bestimmt dann kann es funktionieren. Aber nur mit einer eineindeutigen GO.
zu der Justiz:
Also Axel ist Großdruide er hat nichts zu tun, wenn dann könnte man ihn sicher mal erreichen (Er hat ja seine kandidatur fürn landtag darauf müssen wir Rücksicht nehmen).
Also mal zu der GO: Der PRP sollte bei Vergehen wie Inaktivität oder Spam Strafen verhängen dürfen wie Geldstrafen, Aussperrungen, Zensur ich denke die drei Sachen reichen. Bei Tatbeständen die Gesetze brechen ist dann der OGH gefordert. Den zu bestimmen dafür ist der Konvent da.
Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
"Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx)
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Original von Siddhârtha
zu der PRP Diskussion:
Also in Tirs Parlament herrscht seit jeher Chaos, dieses gehört eingedämmt. Wenn der PRP aktiv ist und sich nen Stelli bestimmt dann kann es funktionieren. Aber nur mit einer eineindeutigen GO.
Gut, wenn ihr Angst habt, dass der PRP mal nicht da ist und alles still steht, von mir aus auch einen stellv.. Bedenkt aber meine Einwände!
Also mal zu der GO: Der PRP sollte bei Vergehen wie Inaktivität oder Spam Strafen verhängen dürfen wie Geldstrafen, Aussperrungen, Zensur ich denke die drei Sachen reichen. Bei Tatbeständen die Gesetze brechen ist dann der OGH gefordert. Den zu bestimmen dafür ist der Konvent da.
o.k. von mir aus..... -
Original von Siddhârtha
Oder soll grade der PRP nicht in der Regierung sein und so auch für die Opposition da sein?
Der PRP muss nach meiner Meinung überparteiilich interagieren. Ich denke das man dies auch kann wenn man gleichzeitig in Regierungsgeschäfte "verwickelt" ist.
Original von Siddhârtha
Wie kann man noch die Rechte der Opposition stärken?
Welcher Opposition? Du sagtest doch das es in Tir keine Opposition gibt.
Nun hast du mich verwirrt. *grübel*
Original von Siddhârtha
2/3 Quorum bei PRP Wahl?
Fände ich gut. Ein PRP sollte nicht nur die einfache Mehrheit im Parlament "hintersich haben", sondern die klare Mehrheit der Parlamentarier.
Original von Siddhârtha
sonstige Sonderrechte?
Das reicht ja wohl, oder? -
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Neuer Versuch einer GO, diesmal von mir ein Vorschlag:
Geschäftsordnung des Parlamentarischen Rates (GdPR)
§1 Mitglieder des Parlamentarischen Rates (PR) sind alle gewählten Volksvertreter (VV) als stimmberechtigte Räte, sowie weitere Mitglieder mit beratender Stimme.
§1a Mindestens zwei Volksvertreter oder einer mit mehr als einem Stimmrecht können sich in Fraktionen zusammenschließen.
§1b Volksvertreter die 1 Monat lang kein Wort im Parlamentarischen rat gesagt haben, sind durch Ihre Listen durch einen aktiveren Vertreter zu ersetzen, sollten sie wieder aktiv werden, kann die Ersetzung wieder rückgängig gemacht werden, wenn es von ihrer Liste so gewollt ist.
§2 Der Parlamentarische Rat (PR) wählt aus seiner Mitte mit 2/3-Mehrheit den Parlamentarischen Ratpräsidenten (PRP).
§2a Er leitet die Sitzungen, beruft diese ein und beendet sie. Er übt das alleinige Hausrecht aus.
§2b Der PRP erteilt und entzieht das Rederecht auch für Nicht-Mitglieder des PR und ahndet Verstöße gegen diese Geschäftsordnung
§2c Der PRP kann bei kleineren Verfehlungen und Verstößen gegen die Geschäftsordnung Verwarnungen erteilen.
§2d Der PRP kann bei Verstößen gegen diese Geschäftsordnung einen Ordnungsruf erteilen, das Rederecht entziehen und bei weiterer Zuwiderhandlung den Ausschluss von der Debatte verhängen.
§2e Bei schweren Verfehlungen, besonders bei schweren Beleidigungen, kann der PRP den Generalvolksanwalt anrufen, um den Beschuldigten vor dem Rat der Gerechtigkeit anzuklagen.
§2f Die Amtszeit des PRP endet mit der Wahl eines Nachfolgers oder mit dem Ende der Legislaturperiode.
§2g Der PRP ernennt einen Stellvertreter.
§3 Der PR tagt rund um die Uhr im Forum "Parlamentarischer Rat". Jedes Mitglied nach §1 dieses Gesetzes ist rede- und initiativ berechtigt.
§4 Abstimmungen werden nach 7-tägiger Diskussionszeit automatisch, auch ohne den PRP eingeleitet und dauern, wenn nicht anders beantragt, 5 Tage oder mindestens solange, bis die Mehrheit der Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben und das Ergebnis nicht mehr durch Abgabe fehlender Stimmen geändert werden kann.
§5 Abstimmungen werden öffentlich abgehalten. Sie müssen jedoch auf Antrag eines Volksvertreters geheim abgehalten werden. Dies muss vor der Sachabstimmung im Diskussionsthread beantragt werden. Wahlen sind generell geheim.
§7 Mehrheit im Sinne dieses Gesetzes ist, wenn von der Verfassung nicht anders bestimmt, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
§8 Jeder Volksvertreter kann im Parlamentarischen Rat eine kleine Anfrage stellen. Sie stellt eine konkrete Anfrage an einen Volksrat dar und muss binnen einer Woche beantwortet werden.
§8b Eine Fristverlängerung kann der Volksrat beim PRP unter Nennung von Gründen beantragen.
§8c Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben wird dem Volksrat vom PRP angedroht ihn seines Amtes zu entheben. Sollte innerhalb einer Frist von 1 Woche keine Antwort des Volksrates eingehen muss der Volksrat vom Großdruiden des Amtes enthoben werden. Die Entscheidung fällt der PRP.
§9 Große Anfragen können nur von Fraktionen an die Regierung gestellt werden und fordern eine Regierungserklärung des Obervolksrates. Die angesprochenen Volksräte und Behörden haben diesen dafür zuzuarbeiten. Der Regierung bleiben 2 Wochen Zeit, um eine Große Anfrage zu beantworten.
§9b Eine Fristverlängerung kann der Volksrat beim PRP unter Nennung von Gründen beantragen.
§9c Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben muss der gesamten Regierung vom PRP die Amtsenthebung angedroht werden. Sollte innerhalb einer Frist von einer Woche keine Antwort der Regierung eingehen muss die Regierung vom Großdruiden des Amtes enthoben werden. Die Entscheidung fällt der PRP.
§10 Diese Geschäftsordnung gilt, bis der PR eine neue beschließt.Fàilte
Benjamin O'Hara -
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Original von TomRasmus
hast du änderungen eingebaut, wenn ja, kannst du die bitte zum letzten vorschlag markieren, damit man nicht alles nochmal von vorne überlegen muss, danke
büdde ja *rolleyes*
Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
"Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx)
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OK, diesmal mit Farbe bepinselt:
Geschäftsordnung des Parlamentarischen Rates (GdPR)
§1 Mitglieder des Parlamentarischen Rates (PR) sind alle gewählten Volksvertreter (VV) als stimmberechtigte Räte, sowie weitere Mitglieder mit beratender Stimme.
§1a Mindestens zwei Volksvertreter oder einer mit mehr als einem Stimmrecht können sich in Fraktionen zusammenschließen.
§1b Volksvertreter die 1 Monat lang kein Wort im Parlamentarischen rat gesagt haben, sind durch Ihre Listen durch einen aktiveren Vertreter zu ersetzen, sollten sie wieder aktiv werden, kann die Ersetzung wieder rückgängig gemacht werden, wenn es von ihrer Liste so gewollt ist.
§2 Der Parlamentarische Rat (PR) wählt aus seiner Mitte mit 2/3-Mehrheit den Parlamentarischen Ratpräsidenten (PRP).
§2a Er leitet die Sitzungen, beruft diese ein und beendet sie. Er übt das alleinige Hausrecht aus.
§2b Der PRP erteilt und entzieht das Rederecht auch für Nicht-Mitglieder des PR und ahndet Verstöße gegen diese Geschäftsordnung
§2c Der PRP kann bei kleineren Verfehlungen und Verstößen gegen die Geschäftsordnung Verwarnungen erteilen.
§2d Der PRP kann bei Verstößen gegen diese Geschäftsordnung einen Ordnungsruf erteilen, das Rederecht entziehen und bei weiterer Zuwiderhandlung den Ausschluss von der Debatte verhängen.
§2e Bei schweren Verfehlungen, besonders bei schweren Beleidigungen, kann der PRP den Generalvolksanwalt anrufen, um den Beschuldigten vor dem Rat der Gerechtigkeit anzuklagen.
§2f Die Amtszeit des PRP endet mit der Wahl eines Nachfolgers oder mit dem Ende der Legislaturperiode.
§2g Der PRP ernennt einen Stellvertreter.
§3 Der PR tagt rund um die Uhr im Forum "Parlamentarischer Rat". Jedes Mitglied nach §1 dieses Gesetzes ist rede- und initiativ berechtigt.
§4 Abstimmungen werden nach 7-tägiger Diskussionszeit automatisch, auch ohne den PRP eingeleitet und dauern, wenn nicht anders beantragt, 5 Tage oder mindestens solange, bis die Mehrheit der Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben und das Ergebnis nicht mehr durch Abgabe fehlender Stimmen geändert werden kann.
§5 Abstimmungen werden öffentlich abgehalten. Sie müssen jedoch auf Antrag eines Volksvertreters geheim abgehalten werden. Dies muss vor der Sachabstimmung im Diskussionsthread beantragt werden. Wahlen sind generell geheim.
§7 Mehrheit im Sinne dieses Gesetzes ist, wenn von der Verfassung nicht anders bestimmt, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
§8 Jeder Volksvertreter kann im Parlamentarischen Rat eine kleine Anfrage stellen. Sie stellt eine konkrete Anfrage an einen Volksrat dar und muss binnen einer Woche beantwortet werden.
§8b Eine Fristverlängerung kann der Volksrat beim PRP unter Nennung von Gründen beantragen.
§8c Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben wird dem Volksrat vom PRP angedroht ihn seines Amtes zu entheben. Sollte innerhalb einer Frist von 1 Woche keine Antwort des Volksrates eingehen muss der Volksrat vom Großdruiden des Amtes enthoben werden. Die Entscheidung fällt der PRP.
§9 Große Anfragen können nur von Fraktionen an die Regierung gestellt werden und fordern eine Regierungserklärung des Obervolksrates. Die angesprochenen Volksräte und Behörden haben diesen dafür zuzuarbeiten. Der Regierung bleiben 2 Wochen Zeit, um eine Große Anfrage zu beantworten.
§9b Eine Fristverlängerung kann der Volksrat beim PRP unter Nennung von Gründen beantragen.
§9c Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben muss der gesamten Regierung vom PRP die Amtsenthebung angedroht werden. Sollte innerhalb einer Frist von einer Woche keine Antwort der Regierung eingehen muss die Regierung vom Großdruiden des Amtes enthoben werden. Die Entscheidung fällt der PRP.
§10 Diese Geschäftsordnung gilt, bis der PR eine neue beschließt.
Schöner?Fàilte
Benjamin O'Hara -
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§1b ist verfassungswidrig, den Rest müsste ich mir mal in Ruhe durcharbeiten und schauen, was ich in dem Thread schon vorher alles gedacht und geplant hatte.
Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
"Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx)
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Original von Meinungsfreier
Original von Benjamin O Hara
Dann müssen wir halt die Verfassung ändern!
Ja!
Im echten Leben ist es doch so!
Wer nicht zur Arbeit geht, fliegt raus!
Nein so ist es im RL eben nicht und so soll es auch nicht sein.
Das Parlament als Volksvertretung kann nuer arbeiten, wenn die Abgeordneten vollständig unabhängig sind. Nur und einzig die Wahlen haben darauf Einfluß.
Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
"Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx)
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Original von Meinungsfreier
Man kann doch nicht einfach einen oder zwei Monate von der Arbeit wegbleiben und z.B. in Urlaub reisen?
Doch kann man deswegen heißt es Freies Mandat. Wenn die Parteien Inaktive aufstellen sind sie selbst Schuld. Wenn diese dann solche Ämter annehmen umso schlimmer. Mann kann sie ja wegen Eidbruch anklagen, aber nicht einfach rauswerfen.
Ausserdem sind die Volksvertreter ja dann selber schuld, und die Bürger wissen dann, dass die, die sie gewählt haben, nicht richtig waren!
andnat
Genau wenn die Bürger die falschen wählen, sind sie selbst Schuld.Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
"Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."
(Bertold Brecht)