Gesetz über Rauschmittel

    Owen McCoy schrieb:

    Handlung

    hört gespannt zu und überfliegt das Papier kurz



    Wieso swollen sie mehr und mehr schädliche subtanzen legalisieren, das ist der anfang vom ende. es kommen immer mehr dazu...
    Handlung

    räusper



    Die Substanzen sind bereits legalisiert. Der Vorschlag das Gesetz zu ändern ist von dem Gedanken getragen, eine Regulierung zu erreichen. Erstmals wird eine systematische Beratung und Lizensierung implementiert. Ich kann nicht erkennen wo hier ein mehr an Legalisierung sein soll. Darüber hinaus geht es im wesentlichen um Präzisierung schwammig gehaltener Formulierungen.

    Angus MacFadden schrieb:

    Das von einer Jugendorganisation sowas kommt ist skandalös !Ginge es nach mir würde auch Alkohol und Tabak erst ab 21 Jahren abgegeben,auch das sind Drogen.Der gesundheitliche Schaden für das Gesundheitssystem ist enorm und dann auch noch gar Gras,Crystal Meth,Pilze und an Fröschenlecken usw. freigeben ?Welches Signal senden wir an die Welt und was sagt das über unsere Gesellschaft ?
    Was kommt dann als nächstes ?

    Ähem. Nach der Auffassung der SPY fallen Alkohol und Tabak eh unter dieses Gesetz. Gras, Pilze und Fröschelecken sind nach aktueller Rechtslage bereits frei. Der Vertrieb würde mit dem Vorschlag erstmals reguliert. Crystal Meth hingegen ist bereits jetzt illegal und wird das auch bleiben. Durch Beratung und Qualitätskontrolle, ebenso wie duch Lizensierung des Vertriebs und Konsumberatung werden wir unser Gesundheitssystem entlasten. Im übrigen kann ich nicht erkennen wie durch die Gesetzesänderungen das Gesundheitssytem selbst einen gesundheilichen Schaden erleiden soll und kann.

    Das Signal dass die Gesetzesnovelle sendet ist eben dass wir zum einen die Tradition eines liberalen Umganges mit Natursubstanzen fortschreiben, zugleich aber eine Instanz einführen die als Kompetenzzentrum und Regulierungsbehörde tätig wird und ganze Substanzgruppen, wie sie bevorzugt von international tätigen Pharmaunternehmen entwickelt und vertrieben werden, pauschal verbieten.

    Über unsere Gesellschaft sagt dieser Entwurf, dass es eine Jugendorganisation gibt, die sich dem realen Leben stellt und eben nicht wie von einem meiner Vorredner eingebracht, radikale und unserer Kultur fremde Vorschläge einbringt, die den Traditionen und dem Willen unseres Volkes elementar entgegen laufen. Wer weiß wann sie ihre Vorstellung eines Verbotes unter 21 Jahren auch auf alle Bürgerinnen und Bürger ausdehnen wollen. Als nächstes werden sie dann Autos, Kondome und Kartoffelschälmesser verbieten wollen.

    Was kommt als nächstes, eine gute Frage. X(

    Handlung

    überlegt wo er wohl einen Frosch herbekommt

    :rstern:
    "Gute Idee junger Freund - Fahrrad fahren ist viel gesünder - auch für die Umwelt. :D Das notiere ich mir mal für meine Agenda 2025."
    Handlung

    fragt sich was der junge Bengel mit Kondomen und Kartoffelschälmessern so macht - das kommt alles von den Drogen !!

    Die Fraktion der SP würde gern einen neuen Entwurf formulieren, diesen aber erst nach den Neuwahlen zur Debatte und Abstimmung stellen. Das wird jetzt einfach zu kurzfristig, um noch angemessen ohne Hektik besprochen zu werden.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Besten Dank!


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
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    Oh, das stimmt. Vielen Dank für die Erinnerung!


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    Ich hoffe, dass Alfie noch einen Entwurf präsentiert. Ansonsten müssten wir ggf. zwischen Optionen abstimmen lassen. Da fehlt mir aber nach so einer langen Debatte so langsam der Überblick, welche Optionen es nun noch gibt.


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    Reformgesetz über Rauschmittel


    §1 Definition Drogen

    (1) Drogen sind alle halluzinogenen oder bewusstseinsverändernde Stoffe.
    Sie gelten als Genussmittel und unterliegen im Allgemeinen keinen
    Beschränkungen. Ausnahmen werden durch den Rauschrat festgelegt und
    durch diesen publiziert.

    (2) Auf halluzinogene oder bewusstseinsverändernde Stoffe, die besonders
    zu dem Zwecke verändert oder synthetisiert wurden, um den Nutzer
    körperlich oder geistig stark abhängig zu machen, findet Absatz 1 keine
    Anwendung. Ihre Herstellung und Nutzung und ihr Vertrieb sind untersagt.
    Der RauschRat entscheidet darüber, auf welche Stoffe diese Bestimmung
    Anwendung findet und berichtet dazu halbjährlich dem Parlament.



    §2 Verkehrsfähigkeit

    (1) Der Verkehr und Gebrauch von Drogen kann nur durch den Rauschrat
    untersagt werden, wenn diese nachweislich Körper und Geist auf besondere
    Weise schädigen oder dem gesellschaftlichem Leben abträglich sind

    (2) Der RauschRat kann bestimmen, dass bestimmte Drogen zeitweise nur
    unter Aufsicht vertrieben und genutzt werden dürfen, um festzustellen,
    ob Absatz 1 auf sie Anwendung finden soll.



    §3 Mengen und Qualitäten

    (1) Drogen gemäß §2 Absatz 1 dürfen nur in vom RauschRat bestimmten
    Fällen und Mengen genutzt werden.
    (2) Der Vertrieb unterliegt der Kontrolle und der Lizenzierung durch den RauschRat.
    (3) Drogen werden einem durch den Rauschrat kontrolliertem Qualitätssicherungs
    -verfahren unterworfen.


    §4 Schutz und Beratung

    (1) Zum Schutze der Jugend ist der Verkauf von Drogen nur an Personen
    über 14 Jahren erlaubt.

    (2) Der Rauschrat ist verpflichtet, durch umfangreiche Konsumberatung
    dafür Sorge zu tragen, dass die Bevölkerung in der Lage ist, sicherer,
    sorgsam und vorurteilsfrei mit Drogen umzugehen.



    §5 Besteuerung

    (1) Drogen als Gegenstände des allgemeinen Gebrauchs werden nicht besteuert.



    §6 Straßenverkehr

    (1) Das Führen von Fahrzeugen und Rollbrettern unter Drogeneinfluss ist
    nicht gestattet, wenn die Sicherheit des Verkehrs nicht mehr gewährleistet ist.

    (2) Ob die Sicherheit gewährleistet war, entscheiden im Einzelfalle die
    Gerichte, falls das Parlament nicht selbst eine allgemeine Regelung
    trifft.

    §7 RauschRat
    (1) Das Parlament beruft einen RauschRat.
    (2) Die Amtszeit des Rauschrates ist bis auf Widerruf oder Neuberufung.
    (3)Der Rauschrat berichtet mindestens halbjährlich dem Parlament und ist
    diesem gegenüber rechenschaftspflichtig .
    Werte Damen und Herren ,
    eine nun 13 Jahre dauernde Diskussion soll nun vorläufig ein Ende finden. Der obige Gesetzentwurf ist der Versuch die Fülle von Vorschlägen zu einem handelbarem Gesetz zu vereinen und hier eine dauerhafte Rechtsgrundlage zu legen

    Erlauben sie mir zur Vermeidung von Missverständnissen einige kleine Anmerkungen.

    In §1 werden Drogen definiert, darunter fallen selbstverständlich alle diesbezüglichen Stoffe, insbesondere tradierte wie Alkoholika, Tabak, natürliche wie Pilze, Gräser und Blüten, synthetische und anders geartete Stoffe werden hiervon erfasst.

    Im weiteren werden erstmals Aufklärung, Qualitätssicherung, Regulierungen für Warenverkehr, Zulassung und Beschränkung definiert und festgelegt.

    Es wird eine demokratisch legitimierte und berichtspflichtige Behörde, der RauschRat, installiert und damit dauerhaft die Umsetzung des Gesetzes gesichert.


    Ich bitte nun den vorliegenden Entwurf zur Abstimmung zu geben.
    :rstern:
    Vielen Dank für die schnelle Vorlage eines neuen Gesetzes, das ist klasse! Ich fänd es lediglich schöner, wenn man bei Gesetzesentwürfen nachvollziehbar macht, welche Teil neu sind, welche übernommen und welche gestrichen. So müssen wir das nun selbst nebeneinander legen, um zu verstehen, welche Version angenommen werden soll.
    Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
    "Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
    Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."

    (Bertold Brecht)
    Okay, ich sehe, dass sich dieser Antrag sehr am derzeit geltenden Recht orientiert und dieses im Grunde nur in 3 wesentlichen Punkten ändern:
    1. Das Einstiegsalter wird auf 14 Jahre gesenkt.
    2. Der Rauschrat wird eingeführt und mit weitreichenden Rechten ausgestattet, über die er halbjährlich berichtet muss.
    3. Der Verkehr von Rollbrettern wird angeführt.

    Meine Meinung:
    zu 3. Dies ist ein netter Gag - wohl eines Rollbrettfahrers - ergibt aber wenig Sinn. Dann müsste man ja Fahrräder auch aufnehmen, Tretautos, Dreiräder, ... usw. Nein, wenn von Fahrzeug gesprochen wird, gilt damit generell die Teilnahme am Straßenverkehr, egal womit man auf die Straße rollt. Für Späße sind Gesetze der falsche Ort.
    zu 1. Das ist mir zu jung. Vielleicht könnte man anführen, dass es eine Staffelung gibt. Bier und Cannabis mit 14 okay, aber Schnaps und Kokain sicher nicht.
    zu 2. Mir hat dieser Mensch zu viel Macht. Es kann nicht sein, dass wir uns als Legislative raus reden, die Gesetzgebung muss uns obliegen, also müssen wir sagen, was verboten ist und was nicht. Eine Expertenberatung ist dafür natürlich möglich und hilfreich.

    Grundsätzlich:
    Ich finde diesen Antrag, wie schon das bestehende Gesetz, nicht stringend durchdacht. Mal werden Drogen abgelehnt, wenn sie süchtig machen (welche tut dies nicht? Kaffe???) und dann wieder, wenn sie gesellschaftlich unerwünschte Folgen verursacht (was auch immer das sein soll). Wir als Liberalökologen glauben an die Menschen und wir glauben daran, dass wir nicht alles verbieten können, was uns nicht gefällt. Wir aber sehr wohl ahnden können, wenn Menschen anderen schaden.

    Ich würde daher lieber den "neuen" Gesetzesvorschlag von 2004 zum Beschluss vorschlagen. Der ist logischer und freier: Erstmal ist alles erlaubt, was gewünscht wird, außer es hat Folgen, die wir verbieten (zb betrunken Auto fahren). Gerade der erste Paragraph, die Definition von Drogen ist einfach klarer. Beim Antrag wie beim aktuellen Vorschlag ist es mir viel zu vage und widersprüchlich.

    Vor allem aber ist es ein Gesetz, das ich als liberaler Geist nicht unterstützen kann. Der Rauschrat bestimmt, in welchen Situationen Drogen konsumiert werden dürfen. Also sagt er dann, dass man bei Herzschmerz nur Bier trinken darf, aber bei einer verstorbenen Freundin Kokain nehmen darf? Dies ist absurd und mit Verlaub fernab von der Lebenswirklichkeit der echten Menschen da draußen.

    Hier mein etwas aktualisierter Entwurf, ich habe den Gesetzesvorschlag von 2004 genommen und verändert, diese Punkte sind rot:

    Gesetz zur Regelung des Rausches GzRR

    §1
    (1) Rauschmittel sind Stoffe mit einer berauschenden oder halluzinogenen Wirkung auf den menschlichen Körper.
    (2) In der Freien Republik gelten Rauschmittel als Genussmittel. Ihr Gebrauch, ihr Anbau und der Verkehr mit ihnen sind, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, nicht beschränkt.
    (3) Drogen als Gegenstände des allgemeinen Gebrauchs werden nicht besteuert.

    §2
    (1) Jeder Bürger und jeder Besucher der Freien Republik kann über Rauschmittel frei verfügen, sobald er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Für vom Gesundheitsamt als leichte Rauschmittel eingestufte Rauschmittel beträgt die Altersgrenze 14 Jahre. Alle Menschen und vor allem Kinder sind über die Wirkung von Rauschmitteln vorurteilsfrei aufzuklären.
    (2) Für Rauschmittel darf nicht geworben werden. Die Herstellung und der Verkauf von Rauschmitteln, die Menschen in besonderer Weise abhängig machen sollen, vor allem mit dem Ziel, daraus Gewinn zu schlagen, sind verboten.

    §3
    (1) Das Gesundheitsamt der Freien Republik beobachtet den Umgang mit Rauschmitteln und berichtet darüber regelmäßig.
    (2) Das Gesundheitsamt der Freien Republik kann Rauschmittel, die den Menschen in extremer Weise geistig oder körperlich schädigen oder das gesellschaftliche Leben in der Freien Republik in besonderem Maße beeinträchtigen, verbieten.
    (3) Das Gesundheitsamt der Freien Republik bestimmt die Rauschmittel, die die Bedingungen des §2 Abs. 2 erfüllen.
    (4) Der Parlamentarische Rat kann jederzeit die Entscheidungen des Gesundheitsamtes erzwingen oder aufheben.

    §4
    (1) Wer Rauschmittel konsumiert, muss Rücksicht auf seine Mitmenschen nehmen.
    (2) Niemandem sollen daraus Nachteile erwachsen, dass er Rauschmittel zu sich nimmt.
    (3) Wer Rauschmittel durch Verbrennung konsumiert, hat die Gesetze über das Rauchen entsprechend zu beachten.

    §5
    Soweit durch Gesetze nichts anderes bestimmt ist, darf jemand nur soweit unter dem Einfluss von Rauschmitteln am Straßenverkehr teilnehmen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.

    §6
    (1) Die Freie Republik trägt durch eigene Plantagen dafür Sorge, dass insbesondere der Bedarf an Cannabis in der Freien Republik gedeckt werden kann.
    (2) Der Generalrat ernennt wenn nötig einen RauschRat im Gesundheitsamt. Der Rauschrat ist verpflichtet, durch umfangreiche Konsumberatung dafür Sorge zu tragen, dass die Bevölkerung in der Lage ist, sicherer, sorgsam und vorurteilsfrei mit Drogen umzugehen.
    (3) Die private Produktion und der private Vertrieb von Rauschwaren unterliegt der Lizenzierung durch den RauschRat. Er gewährt die Kontrolle der Qualitätsssicherung.


    Der letzte Absatz ist ein Zugeständnis an den Antragsteller und soll versuchen beide Konzepte etwas zu verbinden.
    Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
    "Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
    Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."

    (Bertold Brecht)

    Cécile Jónsdóttir schrieb:

    Vielen Dank für die schnelle Vorlage eines neuen Gesetzes, das ist klasse! Ich fänd es lediglich schöner, wenn man bei Gesetzesentwürfen nachvollziehbar macht, welche Teil neu sind, welche übernommen und welche gestrichen. So müssen wir das nun selbst nebeneinander legen, um zu verstehen, welche Version angenommen werden soll.


    Da muss ich zustimmen, das sollte man von sich aus markieren.


    Zum Gesetz:

    Ich finde das immer noch nicht gut, dass wir Drogen legaliseren wollen.
    Seit 13. Oktober 2015 im Parlamentarischen Rat (LP 17)

    Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin

    Den Ruf von der Tribüne kann ich jetzt nicht direkt gut heißen, weil es die Sitzung stört. Inhaltlich hat er aber Recht.

    Was mir am Entwurf der LÖS nicht gefällt, ist, dass auch privaten Leuten der Anbau und Verkehr erlaubt wird. Ich würde dies lieber in Staatshand sehen.

    Und Frau Collins muss ich widersprechen. Es geht nicht um die Liberalisierung. Denn das derzeit gültige Gesetz ist ja schon sehr liberal. Wenn Sie dies ändern möchten, dann müsste ein gänzlich neues Gesetz her.

    Dann hätten wir:
    LA: Ende der Liberalität
    LÖS: Weitere Liberalisierung
    SP: Status quo etwas angepasst.

    Das macht die Debatte natürlich schwer...


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust: