Gesetz über Rauschmittel

    Du meinst aber nicht,das sich der Staat nun zum obersten Drogenbaron und Dealer geriert ?Denke an sowas wie das die Niederlande oder Israel versuchen könnt ich mit leben.Da wird Canabis in staatlich lizensierten Betrieben kontrolliert angebaut und über eigene Abgabestellen verteilt.Kokain,Heroin,CrysthalMeth usw. gehört verboten und Besitz und Nutzung unter Strafe gestellt.Natürlich ist es Aufgabe des Staates sich um die Drogenabhängigen zu kümmern,Methadon,Spritzbesteck in sogenannten Spritzräumen auszugeben.Der Staat sollte aber nicht das Signal aussenden,er unterstütze Drogenmissbrauch,denn damit unterstützt er auch die Beschaffungskriminalität,die sicher enormen Volksschaden verursacht.
    Was ist Niederlande und Israel?


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Mit anderen Worten wir lassen, erstmal, die Fassung von 2002 in Kraft. Damit kann ich im Moment gut leben.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Freiheit für die Jugend, Nieder mit den Alten!

    Ey darf ich hier auch mal was sagen. Ich find das voll krass wie hier die Jugend mit §4.1 unterdrückt wird. Und was heißt überhaupt Abgabe. Meint das, wenn mein Kumpel, na ich sag mal jetzt keinen Namen, mich an seiner Tüte ziehen lässt, das er dann eingekerkert wird? Und wenn ich das richtig sehe ist das doch eh nur heiße Luft, weil es keine Strafbestimmung gibt die das tatsächlich bestraft 8o

    Und von wegen staatlichen Betrieben, mein Gras baut meine Oma im Garten für mich an wächst eh am Straßenrand.

    Also das olle Gesetz kann ja bleiben, wenn das Schutzalter auf 14 runter kommt oder in §4.1.a "außer Alfi Leistungssportler steht".

    :faust:
    :rstern:
    Simoff

    hhhh, das versuche ich wohl gerade auszuloten und hoffe der Frau Präsidentin nicht zu sehr auf den Nerv zu gehen, kenne auch ihre Rolle aus leidvoller Erfahrung



    Handlung

    Betrachtet interessiert einige Broschüren und Gesetzestexte , hat aber keine Lust auf Theorie



    Hmm Mars klingt interessant.
    :rstern:
    Ich finde auch, dass Gäste im Hohen Hause sich nur auf Anfrage zu Wort melden sollten. Und dann würde ich auch um einen dem Hause angemessenen Ton bitten.

    Im Übrigen gibt es eine Geschäftsordnung, in der genau diese Fragen geregelt sind. Diese kann jede/r nachlesen. Als kleinen Service kopiere ich es hier für euch :)

    § 7 Rederecht
    (1) Rederecht im Parlament haben neben den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates der Großrat, die Mitglieder des Generalrates in amtlicher Funktion sowie die Vertreter des Clanrates. Darüber hinaus kann Rederecht im Einzelfall erteilt werden.
    (2) Anträge auf Rederecht werden beim Präsidium persönlich oder im dafür vorgesehenen Thread gestellt und können vom Präsidium nur begründet abgewiesen werden.
    (3) In Abstimmungen haben ausschließlich Mitglieder des Parlamentarischen Rates Rederecht.
    (4) Alle Debatten und Verfahren im Parlamentarischen Rat sind öffentlich.
    (5) Der Parlamentarische Ratspräsident kann anderen Personen das Rederecht einräumen.
    (6) Der Parlamentarische Ratspräsident hat nach §4(3) das Hausrecht im Parlamentsgebäude und ist somit berechtigt, im Falle von Störungen des Geschäftsablaufes durch Personen ohne Rederecht nach §7(1) von diesem Hausrecht Gebrauch zu machen.
    Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
    "Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
    Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."

    (Bertold Brecht)

    Cara Collins schrieb:

    Naja ich wende ganz einfach §7.2 an ;)
    Frau Präsidentin, ich bitte demütigst nach §7.2 um Rederecht. Ich würde mich dann zum Jesetz über Rauschmittel äußern wollen dürfen.

    Handlung

    Steckt sich das Leibchen in die Hose, überlegt kurz und macht noch einen etwas unbeholfenen Knicks.

    :rstern:

    Alfie Jarlath schrieb:

    Cara Collins schrieb:

    Naja ich wende ganz einfach §7.2 an ;)
    Frau Präsidentin, ich bitte demütigst nach §7.2 um Rederecht. Ich würde mich dann zum Jesetz über Rauschmittel äußern wollen dürfen.

    Handlung

    Steckt sich das Leibchen in die Hose, überlegt kurz und macht noch einen etwas unbeholfenen Knicks.



    Das Wort gehört Ihnen.
    Seit 13. Oktober 2015 im Parlamentarischen Rat (LP 17)

    Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin

    Danke Frau Präsidentin

    Handlung

    knickst noch einmal ein wenig verunsichert



    Boah, es ist gut das es ein Gesetz zu Drogen gibt, keine Frage. Und claro sollte es mit dem tatsächlichem Leben etwas zu tun haben.

    Ich find das voll krass wie hier die Jugend mit §4.1 unterdrückt wird. Das Schutzalter ist sicher eine gute Sache, damit nicht irgendwelche Idioten besonderen Menschen Kindern Chemie verkaufen die sie völlig verwuschelt. Ein Schutzalter von 14 Jahren halte ich und auch die SPY :rstern: , die Jugendorganisation der SP für völlig OK.

    Dann im gleichen Satz. Was heißt überhaupt Abgabe.
    Meint das, wenn mein Kumpel, na ich sag mal jetzt keinen Namen, mich an
    seiner Tüte ziehen lässt, das er dann eingekerkert wird? Und wenn ich
    das richtig sehe ist das doch eh nur heiße Luft, weil es keine
    Strafbestimmung gibt die das tatsächlich bestraft 8o

    Und wenn es um Gras geht, das wächst doch vielerorts längst am Straßenrand oder auf lauschigen Waldlichtungen, von den beliebten Pilzen die wohl auch diesem Gesetz unterliegen mal ganz zu schweigen..


    Im übrigen wäre die SPY :rstern: für die Einführung des Amtes eines RauschRat, wie er im neuen Gesetzesentwurf ja schon angedacht ist. Diesem sollte neben Prävention, Konsumberatung und Qualitätskontrolle der zu konsumierenden Stoffe obliegen.

    Handlung

    räuspert sich



    Vielleicht lässt sich das alte Gesetz reformieren statt ersetzen. Also eine Anpassung des Schutzalters, Abgabe duch Verkauf ersetzen, eventuell den Verkauf an eine Lizenzierung durch den Rauschrat binden und einen RauschRat mit den beschriebenen Aufgaben zu installieren.

    Das könnte dann so aussehen:

    Reformgesetz über Rauschmittel




    Entwurf SPY :rstern: /Alfie


    §1

    (1) Drogen sind alle halluzinogenen oder bewusstseinsverändernde Stoffe.
    Sie gelten als Genussmittel und unterliegen im Allgemeinen keinen
    Beschränkungen.

    (2) Auf halluzinogene oder bewusstseinsverändernde Stoffe, die besonders
    zu dem Zwecke verändert oder synthetisiert wurden, um den Nutzer
    körperlich oder geistig stark abhängig zu machen, findet Absatz 1 keine
    Anwendung. Ihre Herstellung und Nutzung und ihr Vertrieb sind untersagt.
    Der RauschRat entscheidet darüber, auf welche Stoffe diese Bestimmung
    Anwendung findet und berichtet dazu halbjährlich dem Parlament.



    §2

    (1) Der Verkehr und Gebrauch von Drogen kann nur durch den Rauschrat
    untersagt werden, wenn diese nachweislich Körper und Geist auf besondere
    Weise schädigen oder dem gesellschaftlichem Leben abträglich sind

    (2) Der RauschRat kann bestimmen, dass bestimmte Drogen zeitweise nur
    unter Aufsicht vertrieben und genutzt werden dürfen, um festzustellen,
    on Absatz 1 auf sie Anwendung finden soll.



    §3

    (1) Drogen gemäß §2 Absatz 1 dürfen nur in vom RauschRat bestimmten
    Fällen und Mengen genutzt werden.
    (2) Der Vertrieb unterliegt der Kontrolle und der Lizenzierung durch den RauschRat.
    (3) Drogen werden einem durch den Rauschrat kontrolliertem Qualitätssicherungs
    -verfahren unterworfen.


    §4

    (1) Zum Schutze der Jugend ist der Verkauf von Drogen nur an Personen
    über 14 Jahren erlaubt.

    (2) Der Rauschrat ist verpflichtet, durch umfangreiche Konsumberatung
    dafür Sorge zu tragen, dass die Bevölkerung in der Lage ist, sicherer,
    sorgsam und vorurteilsfrei mit Drogen umzugehen.



    §5

    (1) Drogen als Gegenstände des allgemeinen Gebrauchs werden nicht besteuert.



    §6

    (1) Das Führen von Fahrzeugen und Rollbrettern unter Drogeneinfluss ist
    nicht gestattet, wenn die Sicherheit des Verkehrs nicht mehr gewährleistet ist.

    (2) Ob die Sicherheit gewährleistet war, entscheiden im Einzelfalle die
    Gerichte, falls das Parlament nicht selbst eine allgemeine Regelung
    trifft.

    §7
    (1) Das Parlament beruft einen RauschRat.
    (2) Die Amtszeit des Rauschrates ist bis auf Widerruf oder Neuberufung.
    (3)Der Rauschrat berichtet mindestens halbjährlich dem Parlament und ist
    diesem gegenüber rechenschaftspflichtig .

    Handlung

    knickst nochmal und blickt unsicher in die illustre Runde



    Ähm ja danke mal, ne. Da gibts jetzt sicher noch Fragen.
    :rstern:
    Das von einer Jugendorganisation sowas kommt ist skandalös !Ginge es nach mir würde auch Alkohol und Tabak erst ab 21 Jahren abgegeben,auch das sind Drogen.Der gesundheitliche Schaden für das Gesundheitssystem ist enorm und dann auch noch gar Gras,Crystal Meth,Pilze und an Fröschenlecken usw. freigeben ?Welches Signal senden wir an die Welt und was sagt das über unsere Gesellschaft ?
    Was kommt dann als nächstes ?