Tierschutzgesetz

    Tierschutzgesetz

    Ich möchte dieses Tierschutzgesetz in den Parlamentarischen Rat einreichen:

    Tierschutzgesetz der Freien Republik Tir Na nÒg

    §1 Grundsatz
    (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, im Einklang mit Mutter Natur und aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
    (2) Eine Ausnahme ist zu machen bei Gründen der Volksernährung, dringender Gefährdung seines eigenen Lebens oder schwerer Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit, des Lebens oder der Unversehrtheit seines Nächsten, oder dringender Gefährdung des Wohles der Allgemeinheit.

    §2 Tierhaltung
    (1) Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
    1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
    2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht in der Art und Weise einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
    3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
    (2) Der Staatsrat der Freien Republik Tir Na nÒg kann durch Verordnungen, die dem Schutze der Tiere dienen, die Anforderungen an die Haltung von Tieren näher bestimmen und die dafür notwendigen Vorschriften erlassen.

    §3 Töten von Tieren
    (1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Tieres ohne Betäubung im Rahmen zulässiger Schädlings- und/oder Krankheitsbekämpfungsmaßnahmen zugelassen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Tier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
    (2) Die Jagd ist verboten, einzige Ausnahme sind Schädlings- und/oder Seuchenbekämpfungsmaßnahmen.
    (3) Der Staatsrat der Freien Republik Tir Na nÒg darf durch Verordnungen regeln
    a) die Voraussetzungen für Schlachtungen und
    b) nähere Vorschriften über Art und Umfang der zum Betäuben oder Töten von Tieren erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie über das Verfahren zu deren Nachweis.

    §4 Eingriffe an Tieren
    Eingriffe an lebenden Tieren dürfen nur aus medizinischen Gründen vorgenommen werden, um dem Tier zu helfen. Es muss dabei dieselbe Fürsorge und Sorgfalt aufgebracht werden, wie auch bei Eingriffen an Menschen zu diesen Zwecken.

    §5 Tierversuche
    (1) Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, soweit sie zum Vorbeugen, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden oder Erkennen oder Beeinflussen physiologischer Zustände oder Funktionen bei Mensch oder Tier unerläßlich sind. Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerläßlich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.
    (2) Tierversuche benötigen eine Genehmigung durch den für Umwelt zuständigen Volksrat.
    (3) Die Durchführung von nicht genehmigten Tierversuchen wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 20 Wochen bestraft.

    §6 Durchführung dieses Gesetzes
    Die Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen obliegt den zuständigen Behörden des Sozial- und Umweltrates, sowie dem Innenrat.

    §7 Strafvorschriften
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu 9 Monaten wird bestraft, wer
    1. ein Tier ohne vernünftigen Grund nach §1 II tötet oder
    2. einem Tier
    a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
    b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
    (2) Rechtswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig einen sonstigen Verstoß gegen dieses Gesetz begeht. Die Ordnungswidrigkeit kann nach Ermessen des Richters mit einer Freiheitsstrafe zwischen zwei Wochen und 4 Monaten geahndet werden.
    (3) Personen, die gegen dieses Gesetz verstoßen, kann die Tierhaltung nach Ermessen des Richters zeitweise oder gänzlich untersagt werden. Für die Durchsetzung dieses Verbotes ist der für Umwelt und Soziales zuständige Volksrat beauftragt. Wer einem solchem Verbot zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monate bestraft.
    Shanti (Frieden)

    Hutukotmo Kasturbai Gyasto
    La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
    Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
    atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
    Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
    Original von Thyro
    so lange es einen passus gibt der tierversuche genehmigt bin ich absolut dagegen.


    dem schließ ich mich an


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    das wir drei mal einer Meinung sind, ist ja auch mal ganz was neues *gg*

    *dagegen*
    Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
    "Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
    Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."

    (Bertold Brecht)
    Soviel dann zum Fortschritt...

    Es werden ausdrücklich solche Tierversuche verboten, die nur der Kosmetikindustrie helfen. Sinn und Zweck von Tierversuchen ist die Weiterentwicklung wichtiger Medizin für Mensch UND Tier.
    Es geht mir eindeutig ganz heftig gegen den Strich, wenn man den Kampf gegen lebensgefährliche Krankheiten, ja sogar solche Krankheiten die ganze Epdemien hervorrufen können nicht ausführt um das Leben von Ratten zu schützen. Wegen einigen Dutzend Ratten wolt ihr hunderttausende Menschen gefährden?
    Ich bitte die Damen und Herren Parlamentarier, auch wenn Sie in diesem Gremium hier nur ihrem eigenem Gewissen verpflichtet sind: Sie alle haben einen Eid geschworen. Zur Erinnerung:
    Ich gelobe der Freien Republik Tir Na nÒg, seiner Verfassung, seinen Institutionen, dem Volk und dem Sozialismus sowie der Großen Mutter Natur Treue. Ich verspreche, sie tapfer zu verteidigen, ihren Interessen zu dienen und Schaden abzuwenden.


    Ich weiß, dass einigen von Ihnen beim Thema Tierversuche wahrscheinliche die Nackenhaare zu Berge stehen und Sie an die Ökologie und den evtl. Schaden, den die Tiere haben, denken. Aber wir haben ja in diesem Entwurf die Tierversuche nicht pauschal erlaubt, sondern Sie stehen unter der Kontrolle des Umweltvolksrates - als zusätzliche Stütze haben wir mit vergleichsweise harten Strafen eine Abschreckungskulisse gegen illegale Tierversuche aufgebaut.
    Doch unsere Zielsetzung ist, durch moderate Vorschriften unterstützt, die Verbesserung von Medikamenten für Tiere und Menschen. Wir wollen den Nutzen sowohl für Mutter natur als auch für das Volk entsprechend unseres Eides mehren. Auch für die Verhaltensbiologie sind manche Versuche nützlich und hilfreich, die den Tieren in nichts Schaden zufügen. Diese wollen Sie wohl auch verbieten?

    Nebenbei bemerkt: Wer gegen dieses Gesetz stimmt, stimmt für radikale und unkontrollierte Tierversuche, die evtl. auch noch für Kosmetika o.ä. sind, denn bisher regelt kein Gesetz den Tierschutz.
    Ihr verlogene Bande von Menschenhassern! Wie hätten wir Rajanser denn die Flüchtlingsströme aus Tibor versorgen können, wären da nicht die hervorragenden Ereknntnisse der Medizin gewesen, welche oftmals durch die von euch so verteufelten "Tierversuche" gemacht worden? Ich kann soviel Ignoranz, Engstirnigkeit und Denkschwäche nicht mehr nachvollziehen. Scheinheilige Moralapostel...

    Ansonsten kann ich mich Herrn Majere in seinem letzten Punkt anschließen.
    Comatose, almost
    You've got me dreaming
    Slipping in
    And sliding out
    Life has no meaning
    Herr Nkomo ich werde es nicht zulassen, dass Parlamentarier in diesem Hohen Hause beleidigt und dermaßen verunglimpft werden. Wenn dies die neue politische Kultur ist, dann gute Nacht.

    Und Herr Majere sie reden die Unwahrheit!
    Tierversuche sind derzeit mitnichten erlaubt. Ganz im Gegenteil: bislang sind alle Tierversuche verboten und so soll es auch bleiben.

    Wir Abgeordneten des Hohen Hauses haben diesen Eid geleistet und eben gerade deswegen sind wir nicht einer mächtigen Pharma- und Kosmetiklobby verpflichtet, sondern die oberste Richtschnur eines jeden Gesetzes von Tir muß der Einklang mit Mutter Natur sein. Darauf haben wir unseren Eid geleistet!

    Mutter Natur wird uns verlassen, wenn wir in den natürlichen Kreislauf der Dinge eingreifen!

    Die nogelsche Medizin ist viel effektiver und frei von Nebenwirkungen, anders als die sogenannte "Moderne Medizin".
    Aber ja, auch ich erkenne die Notwendigkeit von neuen Therapien und Medikamenten an. Allerdings bestätigen alle mir vorliegenen Quellen, daß Tierversuche medizinisch keinen Nutzen bringen. Die Übertragbarkeit auf den Menschen ist einfach nicht gegeben und zumeist dienen sie grausamen Experimenten, die den Forscherdrang vielleicht befriedigen, aber ethisch unverantwortlich und medizinisch ohne Mehrwert sind.

    Wir wollen keine Übermenschen züchten, wir wollen eine Forschungslandschaft, die sich nicht solch Pseudowissenschaftlichen Tests hingeben.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Meine Damen und Herren,


    jetzt kommen sie doch bitte wieder zur Besinnung und lassen sie uns ganz in ruhe und normal miteinander diskutieren und uns nich gegenseitig ankeifen!

    Dieses Gesetz bedarf der genauen Auseinandersetzung, denn es wäre eine Kehrtwende in der Tier- und Umweltpolitik Tir's!

    Das müssen wir bedenken und dessen müssen wir uns stellen!

    Es ist eine Richtungsentscheidung, in welche Richtung weiterhin auch die allgemeine Poltik Tir's seinen Weg nehmen wird.
    Ich glaube, dass wir eine Mittelweg finden müssen zwischen Fortschritt und unseren alten Traditionen und Werten!

    Dieses neue Tierschutzgesetz will eine Beitrag dazu leisten, aber leider wird in einem entscheidenem Punkt die Tradition und die Werte Tir's auseracht gelassen, nämlich der Bereich der Tierversuche.

    Wie schon im 1. Paragraphen steht, will dieses Gesetz im Einklang mit Mutter Natur und zum Wohle der Menschen helfen. Und daran müssen wir dieses Gesetz messen. Vor allem in Bezug auf Mutter Natur! Es ist unsere heilige Pflicht allen Schaden von Mensch und Natur abzuwenden, darauf haben viele ihren Eid geschworen und dabei muss es auch bleiben!

    Also muss ich auch als Regierungsmitglied den Einwand unseres Grossrates ernst nehmen und ihn nicht beschimpfen, lasst uns in Ruhe darüber diskutieren, was es bedeuten könnte im Einklang mit Mutter Natur ein solches Gesetz zu verabschieden! Und zwar in einer schönen Diskussionskultur!

    Ich danke für ihre AUfmerksamkeit

    [SIZE=1]P.S.: an thyr, entschuldige ohne genehmigung, aber ich dachte als Volksrat kann ich mich zu einem so wichtigen Gesetz äußern, vor allem, weil ich es mittragen sollte[/SIZE]
    Wie wäre es als Kompromiß zwischen beiden Lagern mit:

    Tierschutzgesetz der Freien Republik Tir Na nÒg

    §1 Grundsatz
    (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, im Einklang mit Mutter Natur und aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
    (2) Eine Ausnahme ist zu machen bei Gründen der Volksernährung, dringender Gefährdung seines eigenen Lebens oder schwerer Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit, des Lebens oder der Unversehrtheit seines Nächsten, oder dringender Gefährdung des Wohles der Allgemeinheit.

    §2 Tierhaltung
    (1) Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
    1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
    2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht in der Art und Weise einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
    3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
    (2) Der Staatsrat der Freien Republik Tir Na nÒg kann durch Verordnungen, die dem Schutze der Tiere dienen, die Anforderungen an die Haltung von Tieren näher bestimmen und die dafür notwendigen Vorschriften erlassen.

    §3 Töten von Tieren
    (1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Tieres ohne Betäubung im Rahmen zulässiger Schädlings- und/oder Krankheitsbekämpfungsmaßnahmen zugelassen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Tier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
    (2) Die Jagd ist verboten, einzige Ausnahme sind Schädlings- und/oder Seuchenbekämpfungsmaßnahmen.
    (3) Der Staatsrat der Freien Republik Tir Na nÒg darf durch Verordnungen regeln
    a) die Voraussetzungen für Schlachtungen und
    b) nähere Vorschriften über Art und Umfang der zum Betäuben oder Töten von Tieren erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie über das Verfahren zu deren Nachweis.

    §4 Eingriffe an Tieren
    Eingriffe an lebenden Tieren dürfen nur aus medizinischen Gründen vorgenommen werden, um dem Tier zu helfen. Es muss dabei dieselbe Fürsorge und Sorgfalt aufgebracht werden, wie auch bei Eingriffen an Menschen zu diesen Zwecken.

    §5 Tierversuche
    (1) Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, soweit sie zum gestrichen Behandeln von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden gestrichen bei Mensch oder Tier unerläßlich sind. Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerläßlich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.
    (2) Tierversuche benötigen eine Genehmigung durch den für Umwelt zuständigen Volksrat.
    (3) Die Durchführung von nicht genehmigten Tierversuchen wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 20 Wochen bestraft.

    §6 Durchführung dieses Gesetzes
    Die Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen obliegt den zuständigen Behörden des Sozial- und Umweltrates, sowie dem Innenrat.

    §7 Strafvorschriften
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu 9 Monaten wird bestraft, wer
    1. ein Tier ohne vernünftigen Grund nach §1 II tötet oder
    2. einem Tier
    a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
    b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
    (2) Rechtswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig einen sonstigen Verstoß gegen dieses Gesetz begeht. Die Ordnungswidrigkeit kann nach Ermessen des Richters mit einer Freiheitsstrafe zwischen zwei Wochen und 4 Monaten geahndet werden.
    (3) Personen, die gegen dieses Gesetz verstoßen, kann die Tierhaltung nach Ermessen des Richters zeitweise oder gänzlich untersagt werden. Für die Durchsetzung dieses Verbotes ist der für Umwelt und Soziales zuständige Volksrat beauftragt. Wer einem solchem Verbot zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monate bestraft.
    Fàilte

    Benjamin O'Hara
    ich rüge hiermit (auch wenn es offiziell keinen passus dafür gibt) den parlamentarier ndabaningi nkomo und bitte sie sich eines vernünftigen umgangstons zu bedienen, wenn noch einmal ein solcher ausfall ihrerseits geschieht werde ich mir weiter schritte gegen sie in diesem hohen hause vorbehalten!

    zum thema,
    einige dutzend ratten sind nicht schlimm wenn sie jämmerlich krepieren? also bitte, wieso nehmen wir keine menschen? nein, diese sind natürlich mehr wert und durfen nicht verheizt werden, aber tiere die sich nicht (!) wehren koennen durfen es....
    Original von Siddhârtha
    Und Herr Majere sie reden die Unwahrheit!
    Tierversuche sind derzeit mitnichten erlaubt. Ganz im Gegenteil: bislang sind alle Tierversuche verboten und so soll es auch bleiben.


    Ich kann mich nur auf das verlassen, was in den Gesetzen bzw. in der Verfassung steht und da habe ich nichts gefunden, was einem Verbot von Tierversuchen gleichkäme.
    ursprünglich war ich der Meinung, dass Tierversuche in dem Fall richtig sind.

    Nur habe ich meine Meinung geändert; ich finde es schrecklich, wie man einem Tier, das sich nicht dagegen wehren kann, so etwas antun kann.
    Bei einem Menschen, ok. Der kann selbst entscheiden was er macht, aber ein Tier!!!!!
    Wenn ich meine Katze so ansehe... Die glubscht mich lieb an, der kann man ein Messer unter die Kehle halten, die würde trotzdem schnurren. Wie kann man so einem Tier etwas zuleide tun?
    Und ja, Ratten sind auch Tiere und leben auch! Und fühlen auch! So wie Sie alle! Wenn man Sie aufschlitzen würde oder einfach Medikamente geben würde, wie würden Sie sich fühlen! Denken Sie mal an die Tiere und nicht an sich!
    Original von Meinungsfreier
    ursprünglich war ich der Meinung, dass Tierversuche in dem Fall richtig sind.

    Nur habe ich meine Meinung geändert; ich finde es schrecklich, wie man einem Tier, das sich nicht dagegen wehren kann, so etwas antun kann.
    Bei einem Menschen, ok. Der kann selbst entscheiden was er macht, aber ein Tier!!!!!
    Wenn ich meine Katze so ansehe... Die glubscht mich lieb an, der kann man ein Messer unter die Kehle halten, die würde trotzdem schnurren. Wie kann man so einem Tier etwas zuleide tun?
    Und ja, Ratten sind auch Tiere und leben auch! Und fühlen auch! So wie Sie alle! Wenn man Sie aufschlitzen würde oder einfach Medikamente geben würde, wie würden Sie sich fühlen! Denken Sie mal an die Tiere und nicht an sich!

    Also lieber eine Rattenplage, die Krankheiten überträgt, statt Medikamente gegen chronische Krankheiten.
    Niemand will in die Wohnzimmer der Leute gehen und wild die Haustiere massakrieren. Bei vielen Tierversuchen nehmen diese kaum oder nur extrem wenig Schaden (Forschungen in der Verhaltensbiologie z.B.)
    Außerdem möchte ich daran erinnern, dass im Entwurf steht dass die Versuche vom Umweltvolksrat vorher abgesegnet sein müssen und auch einen Bezug auf den Nutzen der Tiere haben sollen.
    hier scheinen einige ein Problem damit zu haben, dass sie in der Minderheitenrolle sind *sfg*


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    koennen tiere vorher entscheiden ob sie mit medikamenten vollgepumpt werden? nein, koennen sie nicht da der mensch nicht mit ihnen sprechen kann. koennte ein mensch sich vorher für oder gegen einen solchen versuch aussprechen? ja, koennte er. warum also tiere dafür nehmen? warum nicht menschen? vielleicht, weil menschen höhere wesen, die es zu schützen gilt, darstellen oder welcher grund spricht gegen menschenversuche?
    das der volksrat für umwelt vorher über einen jeden versuch entscheidet macht es nur unwesentlich besser, denn auch ein solcher passus schützt vor missbrauch nicht.