Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Republik Freiland weist darauf hin, daß die Regierung von Schatten-Freiland unter Ron Tacitus fortgesetzt gegen geltendes Recht verstößt. So ist das Betreiben einer eigenen Seite und eines eigenen Forums verfassungswidrig, da dies durch das Amt für Webadministration genehmigt werden muß (Artikel 7, § 3 der Verfassung: "Die Vergabe einer Lizenz zur Eröffnung einer Webseite und die Leitung des Forums obliegt dem Amt für Webadministration"). Auch die eigenständige Verwaltung des Einwohnermeldeamtes ist illegal (Artikel 7, § 1 der Verfassung: "Die Verwaltung der Bürgerliste obliegt dem Einwohnermeldeamt"). Sämtliche in Schatten-Freiland durchgeführten Wahlen und Abstimmungen sind ungültig, weil auch hier Recht gebrochen wurde. Denn diese können nur vom Wahlamt durchgeführt werden (Artikel 7, § 2: "Die Festlegung und Durchführung einer Wahl oder Abstimmung obliegt dem Wahlamt"). Alle diese Ämter unterstehen dem Parlamentspräsidenten (Artikel 7, § 5: "Das Einwohnermeldeamt, Wahlamt, das Amt für Webadministration und das Staatsarchiv unterstehen dem Parlamentspräsidenten"). Auch der Versuch, diese Verstöße durch die Verabschiedung einer neuen Verfassung zu umgehen, ist ungültig, denn dazu hätte es der Zustimmung des gesamten Parlaments bedurft, also auch der Zustimmung durch Jan Stoertebecker, der im Einwohnermeldeamt von Schatten-Freiland weiterhin als Bürger geführt wird (Artikel 1, § 4: "Jede Verfassungsänderung bedarf der Einstimmigkeit des Parlaments"). Diese Zustimmung liegt nicht vor. Zuguterletzt ist jeder Versuch, Jan Stoertebecker nicht mehr als Bürger der Republik Freiland zu betrachten, ebenfalls verfassungswidrig, denn ihm kann die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden (Artikel 4, § 1: "Die Staatsangehörigkeit wird vom Parlamentspräsdient verliehen, sofern die qualifizierten Mehrheit des Parlaments nicht dagegen votiert. Die Staatsangehörigkeit kann mit der qualifizierten Mehrheit des Parlaments wieder entzogen werden. Dem Parlamentspräsidenten kann die Staatsangehörigkeit auf diesem Wege nicht entzogen werden").
Wenn also verschiedene Nationen nicht von einer Spaltung der Republik Freiland ausgehen, sondern die Regierung von Schatten-Freiland unter Ron Tacitus als die eigentliche und einzige betrachten, dann haben diese Nationen ein Problem: Sie müssen sich die Frage gefallen lassen, wie sie selbst zu Recht und Gesetz stehen, wenn sie ein Regime unterstützen, welches selbst fortgesetzt Recht und Gesetz verletzt.
Darum gibt es für diese Nationen nur die Wahl: Entweder wird von einer Spaltung der Republik Freiland ausgegangen, dann wäre ein eigener Name, eine eigene Präsenz und natürlich ein eigener Kartenplatz und eine entsprechende Prozedur für die Neugründung eines Internet-Staates notwendig.
Oder man nimmt die Anerkennung der Regierung von Schatten-Freiland unter Ron Tacitus auf raschem Wege wieder zurück.
Ganz ab von dieser Frage hat die Republik Freiland ein Interesse an Gesprächen mit Schatten-Freiland zur Beilegeung der Krise und bittet um neutrale Vermittlung durch einen mit der Republik Freiland in Freundschaft verbundenen Staat.
Wartburg, den 28. Oktober 2002
Jan Stoertebecker
Parlamentspräsident der Republik Freiland
(ICQ 164536753)
Die Republik Freiland weist darauf hin, daß die Regierung von Schatten-Freiland unter Ron Tacitus fortgesetzt gegen geltendes Recht verstößt. So ist das Betreiben einer eigenen Seite und eines eigenen Forums verfassungswidrig, da dies durch das Amt für Webadministration genehmigt werden muß (Artikel 7, § 3 der Verfassung: "Die Vergabe einer Lizenz zur Eröffnung einer Webseite und die Leitung des Forums obliegt dem Amt für Webadministration"). Auch die eigenständige Verwaltung des Einwohnermeldeamtes ist illegal (Artikel 7, § 1 der Verfassung: "Die Verwaltung der Bürgerliste obliegt dem Einwohnermeldeamt"). Sämtliche in Schatten-Freiland durchgeführten Wahlen und Abstimmungen sind ungültig, weil auch hier Recht gebrochen wurde. Denn diese können nur vom Wahlamt durchgeführt werden (Artikel 7, § 2: "Die Festlegung und Durchführung einer Wahl oder Abstimmung obliegt dem Wahlamt"). Alle diese Ämter unterstehen dem Parlamentspräsidenten (Artikel 7, § 5: "Das Einwohnermeldeamt, Wahlamt, das Amt für Webadministration und das Staatsarchiv unterstehen dem Parlamentspräsidenten"). Auch der Versuch, diese Verstöße durch die Verabschiedung einer neuen Verfassung zu umgehen, ist ungültig, denn dazu hätte es der Zustimmung des gesamten Parlaments bedurft, also auch der Zustimmung durch Jan Stoertebecker, der im Einwohnermeldeamt von Schatten-Freiland weiterhin als Bürger geführt wird (Artikel 1, § 4: "Jede Verfassungsänderung bedarf der Einstimmigkeit des Parlaments"). Diese Zustimmung liegt nicht vor. Zuguterletzt ist jeder Versuch, Jan Stoertebecker nicht mehr als Bürger der Republik Freiland zu betrachten, ebenfalls verfassungswidrig, denn ihm kann die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden (Artikel 4, § 1: "Die Staatsangehörigkeit wird vom Parlamentspräsdient verliehen, sofern die qualifizierten Mehrheit des Parlaments nicht dagegen votiert. Die Staatsangehörigkeit kann mit der qualifizierten Mehrheit des Parlaments wieder entzogen werden. Dem Parlamentspräsidenten kann die Staatsangehörigkeit auf diesem Wege nicht entzogen werden").
Wenn also verschiedene Nationen nicht von einer Spaltung der Republik Freiland ausgehen, sondern die Regierung von Schatten-Freiland unter Ron Tacitus als die eigentliche und einzige betrachten, dann haben diese Nationen ein Problem: Sie müssen sich die Frage gefallen lassen, wie sie selbst zu Recht und Gesetz stehen, wenn sie ein Regime unterstützen, welches selbst fortgesetzt Recht und Gesetz verletzt.
Darum gibt es für diese Nationen nur die Wahl: Entweder wird von einer Spaltung der Republik Freiland ausgegangen, dann wäre ein eigener Name, eine eigene Präsenz und natürlich ein eigener Kartenplatz und eine entsprechende Prozedur für die Neugründung eines Internet-Staates notwendig.
Oder man nimmt die Anerkennung der Regierung von Schatten-Freiland unter Ron Tacitus auf raschem Wege wieder zurück.
Ganz ab von dieser Frage hat die Republik Freiland ein Interesse an Gesprächen mit Schatten-Freiland zur Beilegeung der Krise und bittet um neutrale Vermittlung durch einen mit der Republik Freiland in Freundschaft verbundenen Staat.
Wartburg, den 28. Oktober 2002
Jan Stoertebecker
Parlamentspräsident der Republik Freiland
(ICQ 164536753)