Der Parlamentarische Rat
- Der Parlamentarische Ratspräsident -
Sehr geehrte Volksvertreter!
Folgender Antrag des Genossen O Hara steht zur Abstimmung:
Stimmen Sie diesem Antrag zu? Stimmen sie bitte mit
Ja,
Nein oder
Enthaltung ab.
- Der Parlamentarische Ratspräsident -
Sehr geehrte Volksvertreter!
Folgender Antrag des Genossen O Hara steht zur Abstimmung:
Gesetz über das Landerecht und das Überfliegen der Freien Republik Tir Na nÒg
Absatz 1: Landerecht und Überflug
§1 Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.) dürfen nur mit einer Landerechtlizenz des Amtes für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg in den Luftraum der Freien Republik Tir Na nÒg einfliegen und auf dem Hoheitsgebiet der Freien Republik Tir Na nÒg auf einem geeignetem Ort (Flughafen, Flugplatz usw.) landen oder auf andere Weise nach Tir Na nÒg verbracht werden.
§2 Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.), die den Luftraum der Freien Republik Tir Na nÒg überfliegen wollen, dürfen nur mit einer Überfluglizenz des Amtes für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nÒg den Luftraum der Freien Republik Tir Na nÒg durchfliegen.
Absatz 2: Zulassung von Luftfahrzeugen und Flugsicherheit
§3 Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.)bedürfen einer Zulassung durch das Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg. Sie dürfen erst nach dem Erhalt dieser Lizenz in Betrieb genommen werden.
§4 Alle in der Freien Republik Tir Na nòg lizenzierten Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.) müssen sich vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg alle 6 Monate auf Verkehrssicherheit und Lufttüchtigkeit überprüft werden. Tun sie dies nicht, gelten sie als nicht mehr zugelassen, bestehen sie diese Prüfung nicht, sind sie nicht mehr zugelassen.
§5 Betroffene Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, usw.) dürfen die angegebenen Termine nicht versäumen, und erst dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
Absatz 3: Zulassung von Piloten, Flugnavigatoren und Flugingenieuren
§6 Durch die Zulassung von Piloten, Flugnavigatoren und Flugingenieuren soll sichergestellt werden, dass mit der Bescheinigung der Zulassung die Ausbildungsstandards durch den Piloten, den Flugnavigator und den Flugingenieur erreicht und auf höchstem Niveau aufrecht erhalten werden. Zunächst einmal benötigen die Piloten, Flugnavigatoren und Flugingenieure eine Ausbildung und Übungsstunden an Flugsimulator an einer vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg anerkannten Flugschule, dort müssen sie dann alle theoretischen und praktischen Prüfungen für ihren Beruf erfolgreich bestehen, sowie die Prüfung im Bereich der Flugmedizin. Dann erhalten Sie den Zulassungsschein vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg.
Absatz 4: Sicherheit in Fluggesellschaften
§7 Oberstes Ziel und Aufgabe des Amtes für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg ist die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Luftfahrt sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Deswegen müssen Stewardessen einmal in einem halben Jahr einen Sicherheitslehrgang an einer Flugschule absolvieren. Außerdem werden angemeldet alle 100.000 km die technische Sicherheit eines Flugzeuges überprüft. Die Fluggesellschaften haben selbstständig vor jedem Flug ihre Flugzeuge gründlich durchzuchecken. Außerdem werden unregelmäßig unangemeldet die technische und betriebliche Sicherheit der Fluggesellschaften überprüft. Übersteht eine Fluggesellschaft die Sicherheitsüberprüfungen nicht, wird diese die Überflugs- und Landerechtlizenzen entzogen.
Absatz 5: Lehrfähigkeit von Flugschulen
§8 Um die Lehrfähigkeit von Flugschulen zu überprüfen müssen die Fluglehrer an einer Flugschule in der Freien Republik Tir Na nòg einmal in einem halben Jahr einen Lehrtaugligkeitstest absolvieren, um deren Lehrfähigkeit zu überprüfen. Außerdem werden angemeldet die technischen und betrieblichen Geräte der Flugschulen überprüft. Übersteht eine Flugschule die Lehrfähigkeitsprüfungen nicht, wird diese nicht mehr vom Amt von Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg anerkannt.
Stimmen Sie diesem Antrag zu? Stimmen sie bitte mit
Ja,
Nein oder
Enthaltung ab.