Gesetz zur Zulassung von Piloten, Flugnavigatoren und Flugingenieuren in der Freien Republik Tir Na nòg
§1 Durch die Zulassung von Piloten, Flugnavigatoren und Flugingenieuren soll sichergestellt werden, dass mit der Bescheinigung der Zulassung die Ausbildungsstandards durch den Piloten, den Flugnavigator und den Flugingenieur erreicht und auf höchstem Niveau aufrecht erhalten werden. Zunächst einmal benötigen die Piloten, Flugnavigatoren und Flugingenieure eine Ausbildung und Übungsstunden an Flugsimulator an einer vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg anerkannten Flugschule, dort müssen sie dann alle theoretischen und praktischen Prüfungen für ihren Beruf erfolgreich bestehen, sowie die Prüfung im Bereich der Flugmedizin. Dann erhalten Sie den Zulassungsschein vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg.
§2 Die zivilen Zulassungsscheine von ausländischen Staaten werden anerkannt, benötigen aber eine Umschreibung vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg. Militärische Zulassungsscheine von ausländischen Staaten werden jedoch nicht anerkannt, hier muss die gesamte Ausbildung und die gesamten Prüfungen erneut an einer vom Amt für Luftfahrt anerkannten Flugschule gemacht werden, damit sie einen Zulassungsschein vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg bekommen.
§1 Durch die Zulassung von Piloten, Flugnavigatoren und Flugingenieuren soll sichergestellt werden, dass mit der Bescheinigung der Zulassung die Ausbildungsstandards durch den Piloten, den Flugnavigator und den Flugingenieur erreicht und auf höchstem Niveau aufrecht erhalten werden. Zunächst einmal benötigen die Piloten, Flugnavigatoren und Flugingenieure eine Ausbildung und Übungsstunden an Flugsimulator an einer vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg anerkannten Flugschule, dort müssen sie dann alle theoretischen und praktischen Prüfungen für ihren Beruf erfolgreich bestehen, sowie die Prüfung im Bereich der Flugmedizin. Dann erhalten Sie den Zulassungsschein vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg.
§2 Die zivilen Zulassungsscheine von ausländischen Staaten werden anerkannt, benötigen aber eine Umschreibung vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg. Militärische Zulassungsscheine von ausländischen Staaten werden jedoch nicht anerkannt, hier muss die gesamte Ausbildung und die gesamten Prüfungen erneut an einer vom Amt für Luftfahrt anerkannten Flugschule gemacht werden, damit sie einen Zulassungsschein vom Amt für Luftfahrt der Freien Republik Tir Na nòg bekommen.
Fàilte
Benjamin O'Hara
Benjamin O'Hara