FV mit Moncao

    FV mit Moncao

    bitte um Bearbeitung
    MfG euer PRP

    ----- Original Message -----
    From: "Carsten Jaecker" <***>
    To: <sid@grossrat.de>
    Sent: Friday, December 19, 2003 11:15 PM
    Subject: Überarbeiteter Freundschaftsvertrag


    > Sehr geehrter Herr Volksrat Siddhârta,
    > lieber Freund,
    >
    > am 07.12.2000 unterzeichneten Vertreter unserer beiden Nationen einen
    > Freundschaftsvertrag mit dem der Grundstein weiterer dipomatischer
    > Kontakte gelegt wurde. Das Königreich Moncao bittet nun um eine
    > Novellierung dieses Vertragswerkes. Dies geschieht im Zuge eines IGH
    > Urteils vom 17.12.02. Nach dem gültigem Vertrag ist es einer
    > Signatarmacht nicht möglich einen Bürger der anderen Nation aus dem
    > Lande zu verweisen. Dies verstößt nach Ansicht des IGHs gegen Artikel 8
    > des Freundschaftsvertrages.
    > An diesem Punkt entsteht eine Konfliktsituation mit der Verfassung des
    > Königreichs Moncao nach der es uns im Rahmen des Selbstschutzes möglich
    > gemacht wird Personen ein Einreiseverbot zu erteilen.
    >
    > Wir bitten darum um eine Neuauflage des Freundschaftsvertrages und legen
    > Ihnen folgende Vorlage vor. Diese berücksichtigt das Urteil des IGHs und
    > bietet den Vertragspartnern so beiderseitig die Möglichkeit der freien
    > Ausübung des Rechts auf Selbstschutz. Besondere Aufmerksamkeit wird ihm
    > jeweils in Artikel 3 und 7 gewidmet.
    >
    > Freundschaftsvertrag zwischen dem Königreich Moncao und der Freien
    > Republik Tir Na nÓg
    >
    > Artikel 1
    > Die unterzeichnenden Staaten streben eine friedliche und kooperative
    > Zusammenarbeit im kulturellen und wirtschaftlichen Bereich an.
    >
    > Artikel 2
    > 2.1 Dieser Vertrag dient zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen
    > zwischen den unterzeichnenden Staaten. Diese erkennen einander als
    > souveräne Staaten an und achten deren politische Systeme. Sie
    > verpflichten sich keine militärischen Handlungen gegeneinander zu
    > starten bzw. durchzuführen, solange dieser Vertrag besteht.
    > 2.2 Die Einstufung der diplomatischen Beziehungen wird mit
    > Vertragsunterzeichnung auf mindestens "Neutral" gesetzt.
    > 2.3 Eine Abstufung der diplomatischen Beziehungen im Konfliktfall unter
    > das Mindestmaß ist zulässig, nicht jedoch die Einstufung auf "Krieg"
    > oder dem sinnverwandt. Mißachtung bedeutet Vertragsbruch.
    > 2.3 Eine Änderung des Diplomatiestatus kann jederzeit erfolgen und
    > obliegt jedem Vertragsunterzeichner selbst nach dessen Einschätzung der
    > Lage. Er darf jedoch nicht den Status "Krieg" oder dem sinnverwandt
    > sein.
    > 2.4 Die unterzeichnenden Staaten ermöglichen das Einrichten von
    > Botschaften. Botschaftsgelände ist exterritoriales Gebiet und Eigentum
    > des vertretenen Staates. Die Botschafter und Konsuls genießen
    > diplomatische Immunität.
    >
    > Artikel 3
    > 3.1 Die Selbstbestimmung der Unterzeichnerstaaten wird hiermit in
    > keinster Weise beeinträchtigt. Hierbei zählt in besonderem Maße die
    > Ergreifung von Schutzmaßnahmen der Vertragspartner im Geltungsbereich
    > der jeweiligen Gesetzgebung. Sollte hierbei ein Widerspruch zum Text
    > dieses Vertrages erwachsen, so sind die Vertragspartner angehalten dies
    > nach Artikel 7 zu regeln. Bis zu einer Einigung der Vertragspartner gilt
    > das jeweilige nationale Recht und findet über die Regelungen dieses
    > Vertrages hinaus Anwendung.
    > 3.2 Die Signatarmächte verpflichten sich zum Verzicht auf jedwede
    > militärische Handlung gegeneinander.
    > 3.3 Die Lösung von Konflikten und Meinungsverschiedenheiten erfolgt auf
    > friedlichem diplomatischem Weg.
    > 3.3.1 Das Stellen von Vorhabbedingungen vor dem Beginn einer
    > diplomatischen Konfliktlösung ist generell nicht zulässig.
    > 3.3.2 Das Ablehnen eines Verhandlungspartners der Gegenseite ist
    > zulässig, wenn dieser als Person direkt in den Konflikt involviert
    > und/oder seine Person bzw. sein Verhalten Gegenstand des Konfliktes
    > sind. Dies gilt ohne Rücksicht auf Ansehen und/oder politischen Statutes
    > der betreffenden Person.
    > 3.3.3 Die einseitige, temporäre Aufhebung oder Einschränkung der
    > Freiheiten der Bürger gemäß Artikel 7, bezogen auf alle oder einzelne
    > Bürger, sofern letztere direkt in den Konflikt involviert und/oder seine
    > Person bzw. sein Verhalten Gegenstand des Konfliktes sind, aus Gründen
    > des Schutzes der eigenen verfassungsgemäßen Rechte und Pflichten
    > und/oder der Souveränität des Landes, ist für den Zeitraum des
    > Konfliktes und der Verhandlungen zulässig. Die Aufhebung oder
    > Einschränkung muß der Gegenseite mind. 2 Tage Vor Veröffentlichung
    > unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden. Ein internes Veto innerhalb
    > der 2tägigen Frist ist zulässig, darf aber die Absicht als solche nicht
    > unterbinden, muß aber ebenfalls, im Originaltext, mit veröffentlicht
    > werden.
    > 3.3.4 Eine dauerhafte Aufhebung oder Einschränkung der Freiheiten der
    > Bürger gemäß Artikel 7, bezogen auf einzelne Bürger, kann nur im Rahmen
    > von Konfliktverhandlungen vereinbart werden, bedarf der Zustimmung aller
    > Konfliktparteien und muß als Zusatz diesem Abkommen nachträglich
    > angefügt werden.
    > 3.3.5 Eine dauerhafte Aufhebung oder Einschränkung der Freiheiten der
    > Bürger gemäß Artikel 7, bezogen auf alle Bürger, bedingt automatisch
    > eine Neufassung dieses Abkommens. Für den Zeitraum der Neuverhandlung
    > gilt Artikel 7 für alle als temporär ausgesetzt. Alle anderen
    > Bestimmungen des Abkommens bleiben hiervon unberührt und verlieren ihre
    > Gültigkeit erst mit in Kraft setzen des neugefaßten Abkommens.
    >
    > Artikel 4
    > 4.1 Die unterzeichnenden Staaten sind nicht verpflichtet, dem
    > Vertragspartner in einer Konfliktsituation mit Drittstaaten zu helfen.
    > Diese Hilfe bezieht sich einzig auf Humanitäre Hilfe und Unterstützung
    > über diplomatische Wege und im Sinnen eine friedliche Einigung zu
    > erreichen.
    >
    > Artikel 5
    > 5.1 Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich dazu, jegliche
    > Geheimdienstaktivitäten auf dem Territorium der anderen unterzeichnenden
    > Staaten zu unterlassen, sofern sich diese gegen den Staat und seine
    > Integrität richten.
    >
    > Artikel 6
    > 6.1 Ein- und Ausfuhrregelungen für Güter, Geld und Dienstleistungen
    > bleiben den unterzeichnenden Staaten selbst überlassen.
    >
    > Artikel 7
    > 7.1 Konflikte und Meinungsverschiedenheiten zwischen den
    > unterzeichnenden Staaten werden auf friedlichen, diplomatischen Wege,
    > notfalls unter Vermittlung einer dritten Partei zu klären. Als Konflikt,
    > oder Meinungsverschiedenheit zählen keine Maßnahmen, die Handlungen im
    > Rahmen der Auslegung dieses Vertrages darstellen.
    > 7.2 Die Bürger der Signatarmächte unterliegen keiner Visumspflicht und
    > können sich innerhalb der Gebiete der Signatarmächte frei bewegen.
    > 7.3 Bürger auf dem Land der Gastnation erkennen automatisch deren
    > Verfassung und Gesetze für den Zeitraum ihres Besuches als bindend an,
    > sofern die allgemeinen Grundrechte hierbei nicht eingeschränkt oder
    > verletzt werden. Allgemeine Grundrechte sind Unantastbarkeit der Würde
    > des Menschen, Meinungsfreiheit, Recht auf körperliche und geistige
    > Unversehrtheit, Gleichheit vor dem Gesetz unabhängig seiner Geburt,
    > seiner Rasse, seines Geschlechts, seiner Heimat und Herkunft, seiner
    > Sprache, seines Glaubens, seiner Meinung oder einer etwaigen
    > Behinderung.
    > 7.4 Kontrollen durch Staatsorgane der inneren Sicherheit im allgemein
    > üblichen Rahmen sind zulässig.
    > 7.5 Gerichtsbarkeit
    > 7.5.1 Gesetzesverstöße der Bürger im Rechtsraum des anderen
    > Unterzeichnerstaates werden vor den Gerichten des Heimatstaates des
    > jeweiligen Bürgers verhandelt und geahndet. Hierbei ist verpflichtend,
    > daß eine kompetente und fachkundige Verteidigung des Täters
    > gewährleistet wird. Dies gilt insbesondere für einen Pflichtverteidiger,
    > wenn die Mittel des Täters nicht für einen eigenen Rechtsbeistand
    > ausreichen.
    > 7.5.2 Die Heimatnation ist nicht zu einer Auslieferung ihrer Bürger im
    > Falle eines Gesetzesverstoßes verpflichtet. Allen Signatarmächte muß
    > aber zugestanden werden als Nebenkläger aufzutreten.
    > 7.5.3 Die Todesstrafe als Strafmaß ist generell untersagt.
    > 7.5.4 Ein dauerhaftes Verbot der oder Auflagen zur Einreise im Rahmen
    > eines Strafmaßes ist zulässig.
    >
    > Artikel 8
    > 8.1 Die Vertragspartner kommen überein, daß Vorschläge zur Änderung des
    > Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem
    > Vertragspartner mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem
    > Einverständnis getätigt werden können.
    > 8.2 Eine Kündigung des Vertrages mit einer Frist von 4 Wochen, ist
    > jedoch jederzeit, einseitig möglich.
    >
    > Artikel 9
    > 9.1 Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit
    >
    > Artikel 10
    > 10.1 Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung in Kraft.
    >
    > ***
    >
    > Das Königreich Moncao hofft auf ein Entgegenkommen der Freien Republik
    > Tir Na nÓg und auf Verständnis für unsere Situation.
    >
    > Sollte das Vertragswerk angenommen werden, so werde ich zur
    > Unterzeichnung selbstverständlich zugegen sein.
    >
    > Mit freundschaftlichen Grüßen
    > Dr. Thasco von Jäger
    > Aussenminister Moncao
    >


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    ich seh da nicht durch also von mir aus können wir das abstimmen hab nichts dagegen :)

    *dafür*


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Ach so ich habe ja 2 Stimmen, mein 2. ich ist auch

    *dafür*


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    mir fiel thyros mandat zu.

    bitte abstimmen tárion dann haben wir 4 Stimmen.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    also auf der SP Liste stehen 2 Leute, da jeder ein mandat hat geht das dritte auf den ersten der Liste und das bin ich, so wurde das in Tir immer gemacht ... ich hätte es auch lieber anders.

    -----

    Die Abstimmumg ist beendet der Außenrat kann zur Unterzeichnung nach Moncao reisen (oder soll ich?) und dann bitte im Gesetzblatt verkünden.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    ich bitte den AM und OVR diesen Vertrag in Moncao zu unterzeichnen.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust: