F. Die Bezirksräte
Artikel 40
Der Bezirksbürgerrat ist die Versammlung aller Bürger eines Bezirkes. Er ist das höchste Beschluss fassende Gremium eines Bezirkes und kann Bezirksverordnungen beschließen. Diese dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder die Einheit der Freien Republik gefährden. Jede Bezirksverordnung kann vom Parlamentarischen Rat überstimmt werden.
Artikel 40 b
Kein Bezirk darf eine Bezirksverordnung erlassen, die folgende Bereiche tangieren: Innere und Äußere Sicherheit, Außenpolitik, Bildung und Sozialpolitik.
Artikel 41
Der Bezirksbürgerrat kann einen Bezirksrat wählen. Die Einzelheiten sind alleinige Sache des Bezirkes. Dazu hat der Bezirksbürgerrat eine Bezirksordnung zu beschließen, welche den demokratischen Ablauf der Wahlen sowie die Aufgaben und Rechte des Bezirksrates fest schreibt. Diese muss im Parlamentarischen Rat mit einfacher Mehrheit beschlossen werden und bedarf der Ratifizierung durch den Großrat.
Artikel 42
Der Bezirksrat ist für die Außendarstellung des Bezirkes verantwortlich. Er legt die Richtlinien zur Entwicklung des Bezirkes fest und ist in allen Fragen, die seinen Bezirk betreffen, erster Ansprechpartner. Er leitet die Sitzungen des Bezirksbürgerrates und hält mindestens einmal im Quartal einen Bericht über die Entwicklungen seines Bezirkes im Großen Rat.
Artikel 40
Der Bezirksbürgerrat ist die Versammlung aller Bürger eines Bezirkes. Er ist das höchste Beschluss fassende Gremium eines Bezirkes und kann Bezirksverordnungen beschließen. Diese dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder die Einheit der Freien Republik gefährden. Jede Bezirksverordnung kann vom Parlamentarischen Rat überstimmt werden.
Artikel 40 b
Kein Bezirk darf eine Bezirksverordnung erlassen, die folgende Bereiche tangieren: Innere und Äußere Sicherheit, Außenpolitik, Bildung und Sozialpolitik.
Artikel 41
Der Bezirksbürgerrat kann einen Bezirksrat wählen. Die Einzelheiten sind alleinige Sache des Bezirkes. Dazu hat der Bezirksbürgerrat eine Bezirksordnung zu beschließen, welche den demokratischen Ablauf der Wahlen sowie die Aufgaben und Rechte des Bezirksrates fest schreibt. Diese muss im Parlamentarischen Rat mit einfacher Mehrheit beschlossen werden und bedarf der Ratifizierung durch den Großrat.
Artikel 42
Der Bezirksrat ist für die Außendarstellung des Bezirkes verantwortlich. Er legt die Richtlinien zur Entwicklung des Bezirkes fest und ist in allen Fragen, die seinen Bezirk betreffen, erster Ansprechpartner. Er leitet die Sitzungen des Bezirksbürgerrates und hält mindestens einmal im Quartal einen Bericht über die Entwicklungen seines Bezirkes im Großen Rat.
Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
"Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx)