E. Der Staatsrat
Artikel 37
Der Staatsrat der Freien Republik ist eine Kollegialbehörde. Jeder Volksrat ist gleichberechtigtes Mitglied und zugleich Leiter einer oder mehrerer der folgenden Ressorts: Äußeres, Inneres, Wirtschaft, Soziales … fehlt was? Soll keine Einteilung vorgegeben werden?
Artikel 37 b
Alle Entscheidungen des Staatsrates werden mit einfacher Mehrheit getroffen
Artikel 37 c
Der Staatsrat kann aus seiner Mitte einen Obervolksrat wählen. Der Obervolksrat leitet die Sitzungen des Staatsrates und verkündet dessen Beschlüsse. Er besitzt jedoch keine Weisungsbefugnis.
Artikel 38
Der Staatsrat wird nach dem Parlamentarischen Ratspräsidenten gewählt. Jeder Volksvertreter kann einen Bürger der Freien Republik für einen oder mehrere Ressorts vorschlagen.
Artikel 38 b
Anschließend findet eine 5-tägige Abstimmung zwischen allen für ein Ressort kandidierenden Bürgern statt. Gewählt ist derjenige für den mindestens 50% der Volksvertreter stimmen.
Artikel 38 c
Ein Volksrat darf nicht zugleich Großrat, Generalvolksanwalt, Groß- oder Volksdruide sein.
Artikel 39
Die Amtszeit des Staatsrates endet mit der des Parlamentarischen Rates oder indem der Parlamentarische Rat einen Nachfolger wählt. Ein konstruktiver Misstrauensantrag kann von allen Volksvertretern und dem Großrat gestellt werden.
Artikel 37
Der Staatsrat der Freien Republik ist eine Kollegialbehörde. Jeder Volksrat ist gleichberechtigtes Mitglied und zugleich Leiter einer oder mehrerer der folgenden Ressorts: Äußeres, Inneres, Wirtschaft, Soziales … fehlt was? Soll keine Einteilung vorgegeben werden?
Artikel 37 b
Alle Entscheidungen des Staatsrates werden mit einfacher Mehrheit getroffen
Artikel 37 c
Der Staatsrat kann aus seiner Mitte einen Obervolksrat wählen. Der Obervolksrat leitet die Sitzungen des Staatsrates und verkündet dessen Beschlüsse. Er besitzt jedoch keine Weisungsbefugnis.
Artikel 38
Der Staatsrat wird nach dem Parlamentarischen Ratspräsidenten gewählt. Jeder Volksvertreter kann einen Bürger der Freien Republik für einen oder mehrere Ressorts vorschlagen.
Artikel 38 b
Anschließend findet eine 5-tägige Abstimmung zwischen allen für ein Ressort kandidierenden Bürgern statt. Gewählt ist derjenige für den mindestens 50% der Volksvertreter stimmen.
Artikel 38 c
Ein Volksrat darf nicht zugleich Großrat, Generalvolksanwalt, Groß- oder Volksdruide sein.
Artikel 39
Die Amtszeit des Staatsrates endet mit der des Parlamentarischen Rates oder indem der Parlamentarische Rat einen Nachfolger wählt. Ein konstruktiver Misstrauensantrag kann von allen Volksvertretern und dem Großrat gestellt werden.
Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
"Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx)