[SIZE=3]Satzung des Bananaworldschen-Tirschen-(Pottyländischen)-Fußballbundes [/SIZE]
Präambel
Im festen Willen unsere Freundschaft zu vertiefen haben sich die Völker des Südmeeres entschlossen eine gemeinsame Fußballliga zu initiieren. Im fairen Wettbewerb wollen wir unsere Kräfte messen und den Besseren ermitteln. Aber nicht der verbissene Kampf um jeden Ball soll unsere Liga kennzeichnen, sondern die gemeinsame Freude über schöne Tore sowie die gemeinsamen Siegesfeiern sollen alle Mitglieder erfreuen.
Allgemeines
§1 Der Name der vom Verband ausgerichteten Liga ist Südseeliga.
§2 Die Südseeliga ist offen für Vereine aller Länder, sofern sie die Kriterien dieser Satzung erfüllen.
§3 Sitz des Verbandes ist Droch Aimsir, Freie Republik Tir Na nÒg.
Mitglieder
§1 Jeder Verein, der diese Satzung anerkennt kann Mitglied der Südseeliga werden.
§2 Über die Aufnahme entscheidet die Ligaleitung einstimmig oder in letzter Instanz die Vollversammlung mit absoluter Mehrheit der Mitglieder.
§3 Ausschlussanträge kann jedes Vereinsmitglied an die Ligaleitung stellen. Stimmt diese mit einfacher Mehrheit zu, findet eine Abstimmung in der Vollversammlung statt. Votieren mehr als die Hälfte der Mitglieder dafür ist das Mitglied auszuschließen.
Vollversammlung
§1 Vor Beginn jeder Saison treffen sich die Repräsentanten der Vereine zur Vollversammlung.
§2 Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der Südseeliga.
§3 Die Ligaleitung kann in dringenden Fällen jederzeit eine Sondersitzung einberufen.
§4 Die Vollversammlung berät über alle Fragen des Ligageschehens, über Regelfragen und letztinstanzlich über Aufnahmen. Sie wählt aus seiner Mitte die Ligaleitung.
Ligaleitung
§1 Die Ligaleitung setzt sich aus drei Personen zusammen, diese werden von der Vollversammlung für die Dauer einer Saison gewählt. Wiederwahl ist möglich. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereinigen kann. Im zweiten Wahlgang sind der oder die Kandidaten mit der meisten Stimmenzahl gewählt.
§2 Die Ligaleitung verwaltet und repräsentiert die Liga nach außen und leitet die Tagungen der Vollversammlung. Sie ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Liga zuständig. Im Besonderen ist sie für eine neutrale Auswertung und für die Aktualität der Homepage verantwortlich.
§3 Sie ist der Vollversammlung Rechenschaft schuldig und muss bei der Vollversammlung einen Bericht über Neuerungen etc. vorlegen.
Schlussbestimmungen
§1 Diese Satzung tritt durch Beschluss der ersten Vollversammlung am XX.09.03 in Kraft.
§2 Sie kann von der Vollversammlung jederzeit mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder geändert werden.
§3 Neue Mitglieder erkennen diese Satzung mit ihrem Mitgliedsantrag an.
Präambel
Im festen Willen unsere Freundschaft zu vertiefen haben sich die Völker des Südmeeres entschlossen eine gemeinsame Fußballliga zu initiieren. Im fairen Wettbewerb wollen wir unsere Kräfte messen und den Besseren ermitteln. Aber nicht der verbissene Kampf um jeden Ball soll unsere Liga kennzeichnen, sondern die gemeinsame Freude über schöne Tore sowie die gemeinsamen Siegesfeiern sollen alle Mitglieder erfreuen.
Allgemeines
§1 Der Name der vom Verband ausgerichteten Liga ist Südseeliga.
§2 Die Südseeliga ist offen für Vereine aller Länder, sofern sie die Kriterien dieser Satzung erfüllen.
§3 Sitz des Verbandes ist Droch Aimsir, Freie Republik Tir Na nÒg.
Mitglieder
§1 Jeder Verein, der diese Satzung anerkennt kann Mitglied der Südseeliga werden.
§2 Über die Aufnahme entscheidet die Ligaleitung einstimmig oder in letzter Instanz die Vollversammlung mit absoluter Mehrheit der Mitglieder.
§3 Ausschlussanträge kann jedes Vereinsmitglied an die Ligaleitung stellen. Stimmt diese mit einfacher Mehrheit zu, findet eine Abstimmung in der Vollversammlung statt. Votieren mehr als die Hälfte der Mitglieder dafür ist das Mitglied auszuschließen.
Vollversammlung
§1 Vor Beginn jeder Saison treffen sich die Repräsentanten der Vereine zur Vollversammlung.
§2 Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der Südseeliga.
§3 Die Ligaleitung kann in dringenden Fällen jederzeit eine Sondersitzung einberufen.
§4 Die Vollversammlung berät über alle Fragen des Ligageschehens, über Regelfragen und letztinstanzlich über Aufnahmen. Sie wählt aus seiner Mitte die Ligaleitung.
Ligaleitung
§1 Die Ligaleitung setzt sich aus drei Personen zusammen, diese werden von der Vollversammlung für die Dauer einer Saison gewählt. Wiederwahl ist möglich. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereinigen kann. Im zweiten Wahlgang sind der oder die Kandidaten mit der meisten Stimmenzahl gewählt.
§2 Die Ligaleitung verwaltet und repräsentiert die Liga nach außen und leitet die Tagungen der Vollversammlung. Sie ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Liga zuständig. Im Besonderen ist sie für eine neutrale Auswertung und für die Aktualität der Homepage verantwortlich.
§3 Sie ist der Vollversammlung Rechenschaft schuldig und muss bei der Vollversammlung einen Bericht über Neuerungen etc. vorlegen.
Schlussbestimmungen
§1 Diese Satzung tritt durch Beschluss der ersten Vollversammlung am XX.09.03 in Kraft.
§2 Sie kann von der Vollversammlung jederzeit mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder geändert werden.
§3 Neue Mitglieder erkennen diese Satzung mit ihrem Mitgliedsantrag an.

Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.

