folgenden Antrag möchte ich zur Diskussion stellen:
Gesetz über die Rahmenordnung des Universitätswesens (ROdU)
§1 Die Freie Universität Tir Na nÒg ist eine eigenständige und selbst verwaltete Institution.
§1b Das höchste Gremium ist der Rat der Freien Universität, er ist die Vollversammlung aller Universitätsangestellten, also Lehrenden, wissenschaftlichen und studentischen MitarbeiterInnen sowie BibliothekarInnen und SekretärInnen.
§1c Der Rat der FU wählt das Rektorat, die Universitätsleitung. Der Vertreter der Studentenschaft ist als stimmberechtigtes Mitglied in das Rektorat aufzunehmen. Er ist gleichberechtigtes Mitglied und hat das Recht an allen Sitzungen teilzunehmen und in alle Akte einzusehen.
§2 Jede(r) BürgerIn der Freien Republik sowie AusländerInnen können sofern sie die Universitätsreife nachweisen können ein Studium an der FU Tir Na nÒg aufnehmen. Ausnahmen darf das Rektorat gewähren.
§2b Alle BürgerInnen und Gäste haben das Recht, auch ohne als Student eingeschrieben zu sein, an allen Lehrveranstaltungen teil zu haben.
§3 Die Erhebung von Studiengebühren jeglicher Form ist verboten. Es herrscht Lehrmittelfreiheit.
§3b Die Universität erhält von der Freien Republik ein ausreichendes Budget mit dem es seine Ausgaben bestreiten kann.
§3c Die Universität bekommt von der Freien Republik alle zum Lehrbetrieb benötigten Mittel, Räume und sonstige Einrichtungen gewährt.
§3d Die Verhandlungen zwischen Regierung und FU werden vom zuständigen Volksrat und dem Rektor geführt.
§4 Nur die FU ist berechtigt akademische Titel zu vergeben.
§5 Die Mensa der FU steht allen Gästen, Studenten und Universitätsangestellten kostenlos zur Verfügung.
Gesetz über die Rahmenordnung des Universitätswesens (ROdU)
§1 Die Freie Universität Tir Na nÒg ist eine eigenständige und selbst verwaltete Institution.
§1b Das höchste Gremium ist der Rat der Freien Universität, er ist die Vollversammlung aller Universitätsangestellten, also Lehrenden, wissenschaftlichen und studentischen MitarbeiterInnen sowie BibliothekarInnen und SekretärInnen.
§1c Der Rat der FU wählt das Rektorat, die Universitätsleitung. Der Vertreter der Studentenschaft ist als stimmberechtigtes Mitglied in das Rektorat aufzunehmen. Er ist gleichberechtigtes Mitglied und hat das Recht an allen Sitzungen teilzunehmen und in alle Akte einzusehen.
§2 Jede(r) BürgerIn der Freien Republik sowie AusländerInnen können sofern sie die Universitätsreife nachweisen können ein Studium an der FU Tir Na nÒg aufnehmen. Ausnahmen darf das Rektorat gewähren.
§2b Alle BürgerInnen und Gäste haben das Recht, auch ohne als Student eingeschrieben zu sein, an allen Lehrveranstaltungen teil zu haben.
§3 Die Erhebung von Studiengebühren jeglicher Form ist verboten. Es herrscht Lehrmittelfreiheit.
§3b Die Universität erhält von der Freien Republik ein ausreichendes Budget mit dem es seine Ausgaben bestreiten kann.
§3c Die Universität bekommt von der Freien Republik alle zum Lehrbetrieb benötigten Mittel, Räume und sonstige Einrichtungen gewährt.
§3d Die Verhandlungen zwischen Regierung und FU werden vom zuständigen Volksrat und dem Rektor geführt.
§4 Nur die FU ist berechtigt akademische Titel zu vergeben.
§5 Die Mensa der FU steht allen Gästen, Studenten und Universitätsangestellten kostenlos zur Verfügung.

Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.

