Gesetz über die Inbesitznahme des Mars
§ 1 Die FR Tir nimmt den Planeten Mars rechtmäßig in Besitz und erklärt ihn zu ihrem Staatsgebiet.
§ 2 Die Gültigkeit aller Gesetze und der Verfassung der FR wird auf den Planeten Mars ausgedehnt.
§ 3 Der Mars wird zum "Planetaren Ratsbezirk Mars". Ihm wird ein Bezirksrat zugeteilt. Desweiteren alle Vorschriften, Ratsbezirke betreffend.
§ 4 Alle behördlichen Zuständigkeiten werden von den entsprechenden Erd-Behörden übernommen. Es können jedoch Dienststellen auf dem Mars errichtet werden.
§ 5 Beim Transit zum Mars wird auf den Flugpreis eine Luftsteuer in Höhe von 5 % des Flugpreises. Diese Mittel fließen in die Erschließung des Mars.
§ 6 Siedler erhalten Boden kostenlos sowie eine Steuerbefreiung für die ersten 5 Jahre der
Ansiedlung auf dem Mars.
§ 7 Der Mars steht, unter Beachtung der Gültigkeit der Tir´schen Authorität, Bürgern aller
Mikronationen offen. Alle Mikronationen können frei Forschungsstationen errichten.
§ 1 Die FR Tir nimmt den Planeten Mars rechtmäßig in Besitz und erklärt ihn zu ihrem Staatsgebiet.
§ 2 Die Gültigkeit aller Gesetze und der Verfassung der FR wird auf den Planeten Mars ausgedehnt.
§ 3 Der Mars wird zum "Planetaren Ratsbezirk Mars". Ihm wird ein Bezirksrat zugeteilt. Desweiteren alle Vorschriften, Ratsbezirke betreffend.
§ 4 Alle behördlichen Zuständigkeiten werden von den entsprechenden Erd-Behörden übernommen. Es können jedoch Dienststellen auf dem Mars errichtet werden.
§ 5 Beim Transit zum Mars wird auf den Flugpreis eine Luftsteuer in Höhe von 5 % des Flugpreises. Diese Mittel fließen in die Erschließung des Mars.
§ 6 Siedler erhalten Boden kostenlos sowie eine Steuerbefreiung für die ersten 5 Jahre der
Ansiedlung auf dem Mars.
§ 7 Der Mars steht, unter Beachtung der Gültigkeit der Tir´schen Authorität, Bürgern aller
Mikronationen offen. Alle Mikronationen können frei Forschungsstationen errichten.