Owen McCoy schrieb:
Antragsteller: Generalrat Owen McCoy (LA)
Antragstitel: Gesetz zur Wirtschaft, zu den Steuern und zum Geldverkehr
DalaiSidd schrieb:
Gesetz zur Wirtschaft, zu den Steuern und zum Geldverkehr
Absatz 1: Zentrale Batzen Abgabestelle
§ 1
Die Zentrale Batzen Abgabestelle (ZBA) ist die Zentralbank der Freien Republik. Sie wird vom Direktor der ZBA geleitet, welcher vom Großrat ernannt wird.
§ 2
Die ZBA emittiert den Batzen als offizielle und einzige Währung der Freien Republik.
§ 3
Die ZBA leiht dem Staat auf Anfrage durch den Generalrat zinslos eine geforderte Menge Batzen, sofern die Anfrage im Voraus durch den parlamentarischen Rat gebilligt wurde.
§ 4
Die ZBA eröffnet, verwaltet und schließt auf Anfrage Konten sowohl natürlicher als auch juristischer Personen, insbesondere jedoch der staatlichen Organe.
§ 5
Die Verwaltung der Konten erfolgt öffentlich.
Absatz 2: Steuern und Besoldungen
§ 6
Jeder Staatsbürger erhält monatlich vom Generalrat eine pauschale Besoldung in Höhe von 750 Batzen.
§ 7
Der Großrat, die Generalräte sowie der Großdruide erhalten monatlich vom Generalrat zusätzlich eine Besoldung in Höhe von 500 Batzen.
§ 8
Jedes Mitglied des Parlamentarischen Rates erhält monatlich vom Generalrat zusätzlich eine Besoldung in Höhe von 250 Batzen.
§ 9
Die Auszahlung aller Besoldungen erfolgt jeweils zum Monatsende.
§ 10
Für jedes auf einem nicht einem staatlichen Organ gehörige Konto der ZBA registrierte Guthaben, welches 500 Batzen übersteigt, wird durch den Staatsrat eine monatliche Vermögenssteuer in Höhe von zehn vom Hundert eingefordert.
Absatz 3: Öffentliche Grundversorgung
§ 11
Der Staat verpflichtet sich, allen in der Freien Republik ansässigen Personen kostenlosen Zugang zu Strom, Wasser, Öffentlichem Personennahverkehr und Internet in einem solchen Ausmaße zu ermöglichen, dass der für ein würdiges Leben nötige Bedarf gedeckt ist.
§ 12
Der Staat verpflichtet sich, durch öffentlichen Wohnungsbau und Subventionen dafür Sorge zu tragen, dass jede in der Freien Republik ansässige Person mit der ihr gewährten pauschalen Besoldung ein würdiges Leben finanzieren kann.
Absatz 4: Unternehmen
§ 13
Jeder Staatsbürger hat das Recht, beliebig viele Unternehmen zu gründen.
Absatz 5: Schlussbestimmungen
§ 14
Dieses Gesetz setzt das Gesetz zur Ordnung der Wirtschaft vom 19. September 2002 außer Kraft.
einstimmig beschlossen am 9. Juni 2016
Kosten: keine
Ich würde hier gerne eine offene Diskussion mit dem gesamten Rat anstreben und dieses Gesetz erarbeiten.
Die Debatte geht vorerst 7 Tage, also folglich bis zum 12.12.2018
Der Antragsteller hat ads Wort.
Seit 13. Oktober 2015 im Parlamentarischen Rat (LP 17)
Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin
Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin