Owen McCoy schrieb:
Antragsteller: Generalrat Owen McCoy (LA)
Antragstitel:Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg und dem Herzogtum Naulakha
Antragstext:
Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg und dem Herzogtum Naulakha
Präambel
Dieser Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg
(vertreten durch ihr Staatsoberhaupt Großrat Siddhârtha) und dem
Herzogtum Naulakha (vertreten durch Herzog von Dunkelstein) begründet
diplomatische Beziehungen zwischen beiden Vertragsparteien und
verpflichtet beide Seiten zu einem Nichtangriffspakt.
ARTIKEL 1
Beiden Länder stehen sich einander gleichberechtigt gegenüber und
akzeptieren die Regierungsform sowie deren Ausführung der jeweils
anderen Seite. So verpflichtet sich die Freie Republik die
Regierungsform des Herzogtums Naulakha zu akzeptieren und zu achten. Das Herzogtum Naulakha wiederum verpflichtet sich, Tir na nÒg als
sozialistisch-demokratische Räterepublik anzuerkennen und zu achten.
Beide Vertragspartner streben die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen an.
ARTIKEL 2
Sowohl das Herzogtum Naulakha als auch die Freie Republik Tir na nÒg
verpflichten sich zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte. Bei
jeglichem Verstoß gegen diese besteht für den Bündnispartner die
Möglichkeit, jedwede Verträge zwischen den Vertragsparteien aus
triftigen Grund mit sofortiger Wirkung aufzukündigen.
ARTIKEL 3
Das Herzogtum Naulakha und die Freie Republik Tir na nÒg verpflichten
sich, die Grenzen des jeweils anderen anzuerkennen und niemals zu
verletzen. Bei der Beilegung von Streitigkeiten verpflichten sich beide
Staaten auf Gewalt zu verzichten und gegebenenfalls einen von beiden
Seiten akzeptierten Schlichter einzusetzen.
ARTIKEL 4
Sowohl das Herzogtum Naulakha als auch die Freie Republik Tir na nÒg
können sich sowohl national als auch international nur selbst vertreten.
Ausnahmen von dieser Regel sind mit beidseitigem Einverständnis möglich
und bedürfen der Vertragsform.
ARTIKEL 5
Das Herzogtum Naulakha und die Freie Republik Tir na nÒg ermöglichen die
Einrichtung von Botschaften. Über das Botschaftspersonal entscheidet
allein der entsendende Staat. Beide Vertragspartnern sichern Diplomaten
vollständige Immunität zu.
ARTIKEL 6
Mit der Unterzeichnung dieses Grundlagenvertrags begründen beide Staaten
das feste Interesse, in Zukunft weitere Verträge und Abkommen zu
schließen, um die Beziehungen zwischen beiden Staaten zu verstetigen und
auszubauen, zum Beispiel in Bezug auf Handel, Transportwesen und
Forschung.
ARTIKEL 7
Beide Staaten einigen sich auf eine Visumfreie
ARTIKEL 8
Dieser Vertrag tritt nach der Ratifikation und Unterzeichnung der
jeweiligen Institutionen der Vertragsparteien zum (Datum) in Kraft.
Er kann mit einer Frist von 28 Tagen oder im Einvernehmen beider Vertragspartner ohne Kündigungsfrist aufgelöst werden.
Für das Herzogtum Naulakha
Alios IV. von Dunkelstein
Für für Freie Republik Tir na nÒg
Siddhartha
Die Abstimmung geht 7 Tage, folglich bis zum 5.12.2018
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MdPR des 23. Parlamentarischen Rates:
Adohan Molina (SGRP) 6 (-3)
Liam Collyn Máirtín (SGRP) 4 (-2)
Großrat Sidd (1)
Owen McCoy (LA) 6 (+3)
Nicolas Monnier (LA) 6 (+1)
Cara Collins (LA) 6 (+2)
Cécile Jónsdottir (LÖS) 4 (+3)
Seit 13. Oktober 2015 im Parlamentarischen Rat (LP 17)
Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin
Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin