Beschluss der Abhaltung einer Volksabstimmung zur Änderung der Verfassung

    Beschluss der Abhaltung einer Volksabstimmung zur Änderung der Verfassung

    Nicolas Monnier schrieb:

    Antragsteller: Nicolas Monnier
    Antragstitel: Beschluss der Abhaltung einer Volksabstimmung zur Änderung der Verfassung
    Antragsinhalt:
    Dokument

    Der Parlamentarische Rat möge das nachfolgende beschließen:
    A. Der Parlamentarische Rat fordert im Sinne des Artikel 16 der Verfassung die Abhaltung einer Volksabstimmung mit dem Inhalt aus Antragspunkt B. Die abgegebenen Ja-Stimmen für den Antrag sind die zu zählenden Stimmen für die 10% Hürde des Artikels 16 der Verfassung.

    B. Die Volksabstimmung hat zum Inhalt:
    "Der Große Rat, die Versammlung aller Bürgerinnen und Bürger der Freien Republik, beschließt folgende (rot markierte) Änderungen an der Verfassung:

    Artikel 4b
    Die Ehe und Familie steht unter dem Schutz der Freien Republik. Die Ehe kann sowohl zwischen zwei gleichgeschlechtlichen und zwei Menschen des unterschiedlichen Geschlechts geschlossen werden. Die Ehe muss vor dem Staate erklärt werden. Der Großrat wird dazu ermächtigt, eine zuständige Institution der Freien Republik zu erklären. Eine Adoption darf grundsätzlich nicht auf Basis des Geschlechts der Ehepartner verweigert werden.
    "




    Die Debatte dauert 7 Tage.
    Seit 13. Oktober 2015 im Parlamentarischen Rat (LP 17)

    Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin

    Ich danke Ihnen Frau Präsidentin. Der Hintergrund dieses Antrages ist der Gesetzesvorschlag des Kollegen Liam Collyn Máirtín. Undzwar ist eben desser als Gesetz im Rechtsstaatlichen sinne nicht rechtssicher und ich verfolge mit diesem Antrag den Willen, gewisse Vorschlage des Kollegen als Grundrechte in die Verfassung zu übernehmen.

    Vielen Dank.
    Nicolas Monnier
    Generalsekretär der Linken Alternative
    Mitglied im 21. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 22. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 23. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 24. Parlamentarischen Rat
    Generalrat in der LP des 25. Parlamentarischen Rates
    Mitglied im 26. Parlamentarischen Rat


    Ich begrüße den Antrag meines werten Kollegen Nicolas Monnier, doch empfehle ich einige Änderungen im Detail, wie die geschlechtsneutralere Formulierung des Textes und zwar von:

    "Artikel 4b
    Die Ehe und Familie steht unter dem Schutz der Freien Republik. Die Ehe kann sowohl zwischen zwei gleichgeschlechtlichen und zwei Menschen des unterschiedlichen Geschlechts geschlossen werden. Die Ehe muss vor dem Staate erklärt werden. Der Großrat wird dazu ermächtigt, eine zuständige Institution der Freien Republik zu erklären. Eine Adoption darf grundsätzlich nicht auf Basis des Geschlechts der Ehepartner verweigert werden."

    zu:

    "Artikel 4b
    Die Ehe und Familie steht unter dem Schutz der Freien Republik. Die Ehe wird ohne ansehen der geschlechtlichen Identität der Ehepartner geschlossen. Die Ehe muss vor dem Staate erklärt werden und setzt die Zustimmung beider volljähriger Ehepartner voraus. Der Großrat wird dazu ermächtigt, eine zuständige Institution der Freien Republik zu erklären. Eine Adoption darf grundsätzlich nicht auf Basis der geschlechtlichen Identität der Ehepartner verweigert werden."
    :rstern: :gstern: :rstern: :Tir: :rstern: :gstern: :rstern:
    Herr Kollege Liam, ich begrüße Ihren Vorschlag und unterstützen diesen so.

    Herr Kollege MacFadden, was genau meinen Sie? Wollen Sie in diesen Vorschlag mit einbringen, eine direkte grundlegende Regelung für Adoptionen in die Verfassung aufzunehmen?
    Nicolas Monnier
    Generalsekretär der Linken Alternative
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    Das ist sehr schade, ich wünsche ihm dennoch alles gute für seinen weiteren Erfolg.

    Wenn man den Verfassungsinhalt vom Kollege Liam in meinen sonstigen Antrag übernimmt, denke ich kann man das ganze zur Abstimmung stellen, sofern nicht noch ein anderer Kollege etwas anzumerken hat?
    Handlung

    Nicolas schaut in die Parlamentsrunde

    Nicolas Monnier
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    Frau Präsidentin, ich denke einer Abstimmung steht nichts im Wege?
    Nicolas Monnier
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    Also ich möchte noch kurz etwas sagen. Die Verfassung gerade der Grundrechtsteil ist ganz kurz und deutlich formuliert. Ich würde das ungern unnötig ausufern lassen. Der zweite Satz, die Gründung einer Orga durch den Großrat, ist sowas von unwichtig. das ist ja klar, dass wenn wir eine Ehe einführen, es dafür eine Stelle geben muss. Daher würde ich dies auslassen. Und dann schlicht Satz 1 und 3 der geschlechtsneutralen Fassung abstimmen lassen.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Werte Kollginnen und Kollegen,
    ich bitte, meine späte Antwort zu entschuldigen.

    Tir ist das land der Zukunft, nicht der Vergangenheit. Die Verfassungsväter haben dies bedacht, als sie die Verfassung geschrieben haben und ganz bewusst die Ehe als überlebte und bürgerliche Institution abzulehnen. Dass es nun gerade die linken Parteien sind, die dieses Instrument bürgerlicher Rollenbilder neu einführen wollen, das verstehe ich nicht. Warum soll eine Ehe nur zwischen 2 Personen möglich sein?

    Die andere Frage wurde schon gestellt, nämlich die Koppelung von Ehe und Adoption. Ich als Frau mit nun schon über 30 frage mich schon, ob ich nicht eines Tages Kinder adoptieren möchte, wenn es biologisch nicht mehr möglich ist, eigene Kinder zu bekommen. Muss ich dann erst einen Mann finden, der mich heiratet?
    Ich bin daher dafür, im letzten Satz das Wort Ehepartner durch Eltern zu ersetzen. Dann bliebe das wenigstens offen.

    Grundsätzlich wäre mir ein Antidiskriminierungsparagraph lieber, der Grundsätzliches ausspricht und sich nicht auf 2 Bereiche (Ehe und Adoption) beschränkt.
    Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
    "Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
    Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."

    (Bertold Brecht)
    Eine Ehe zwischen mehr als zwei Partnern? Eine interessante Sicht- und Denkweise, die mir bisweilen nicht aufgetan ist.
    Grundsätzlich spräche für mich nichts negatives dem entgegen, ich weiß jedoch nicht, wie es sich bei einer Polygamie Ehe im Bezug auf den Sozialismus verhält.
    Ich hätte folgenden Vorschlag für einen Artikel 4b und 4c unter Einbezug der Meinung der Kollegen.

    "Artikel 4b
    Die Ehe und Familie steht unter dem Schutz der Freien Republik. Die Ehe muss vor dem Staate erklärt werden und setzt die Zustimmung mehrerer volljähriger Ehepartner voraus.



    Artikel 4c
    Es darf niemand aufgrund seiner geschlechtlichen oder sexuellen Identität diskriminiert werden."


    Beim Artikel 4c ist die Ehe und Adoption ohne explizite Nennung bereits mitinbegriffen und eine erneute Regelung diesbezüglich wäre nicht von Nöten.
    Wie sehen Sie das? Ich weise auch auf meine obig genannte Denkrichtung hin.
    Nicolas Monnier
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    Vielen Dank, dass auf meine so späten Einwürfe so wohwollend und konstruktiv reagiert wird.

    Eines fiel mir gerade noch ein, warum werden diese Punkte unter Artikel 4 gefasst, passt es nicht eher zu 3:

    Artikel 3
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder Mensch ist unabhängig von seiner Herkunft, seinem Geschlecht, seinem Alter, seinen Eigenschaften und seiner Lebensweise frei und gleich und für sein Handeln selbst verantwortlich. Jeder soll auf seine Weise in der Gemeinschaft des ganzen Volkes glücklich werden.


    Wenn der Antragsteller nun also meint, dass wir eine Diskriminierung von LSBGT stärker ausschließen müssen, dann passen die Punkte doch ganz gut hier dazu.

    Den neu vorgelegten Artikel 4c "Es darf niemand aufgrund seiner geschlechtlichen oder sexuellen Identität diskriminiert werden." könnte man also direkt an den Artikel 3 anschließen. Ein eigenes Unterpunkt ist dann nicht notwendig, oder?

    "Artikel 4b
    Die Ehe und Familie steht unter dem Schutz der Freien Republik. Die Ehe muss vor dem Staate erklärt werden und setzt die Zustimmung mehrerer volljähriger Ehepartner voraus.

    Hier würde ich "Ehe und Familie" durch "Lebensgemeinschaften" ersetzen, denn der Staat sollte auch Beziehung schützen, die 2 Väter und 2 Mütter haben usw. Der zweite Satz, den könnte man separat abstimmen, also ob wir wirklich Ehen besser stellen wollen, das würde ja dann bedeuten das Steuerrecht zu ändern usw.

    Immerhin in 2 von 3 Teilsätzen könnten wir so aber vielleicht auch einstimmig entscheiden.
    Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
    "Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
    Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."

    (Bertold Brecht)
    Mit der Konkretisierung des Antidiskriminierungsverbotes könnte ich sehr gut leben.

    Was den "Streit" um die Familie betrifft, so könnten wir uns vielleicht darauf einigen, dass wir von "Lebensgemeinschaften, die füreinander einstehen und gemeinsam Kinder groß ziehen" oder so ähnlich als besonders schützenswert darstellen.
    Ich glaube nämlich nicht, dass die Antragsteller die bürgerliche Ehe meinen, also fördern wollen, dass ein Partner zu Hause bleibt und der andere Karriere macht, sondern Sicherheiten schaffen möchte für Familien mit Kind und das geht ja schon bei der Frage los, wer ins Krankenhasu darf, wer über lebensverlängernde Maßnahmen entscheidet usw. Da ist die Ehe (wie auch immer wir sie nennen) ein einfaches Instrument, bei dem Menschen (2+x Personen) einander versprechen füreinander einzustehen. Und dann aber auch Verpflichtungen auf sich nehmen.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
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    Oh, Artikel 3 hm..
    Stimmt, da haben Sie vollkommen recht. Ich sollte mir wohl so langsam mal eine Brille zulegen.
    Artikel 4c würde ich dem Artikel 3 eingliedern.
    Ich werde sogleich die neuen Artikel vollständig ausformulieren, damit es für alle ersichtlich ist.

    Nun zu ihrem anderen Einwurf.
    Ich hoffe wir interpretieren das Wort "Lebensgemeinschaft" beide gleich. Denn meiner Auffassung nach ist eine Lebensgemeinschaft das auf Dauer angelegte Zusammenleben von Sexualpartnern.
    Nicht das wir uns hier missverstehen :D

    Sie meinen mit zweiten Satz den hier?
    "Die Ehe muss vor dem Staate erklärt werden und setzt die Zustimmung mehrerer volljähriger Ehepartner voraus."
    Denn wollen Sie streichen? Problematisch..
    Vor allem da Halbsatz 2 willkürliche und entgegen des Willens eines Partners Eheschließungen verhindert. Ebenso erkenne ich aus Satz 2 nicht, dass wir Ehen einen Steuervorteil geben wollen oder gar müssen..
    Mögen Sie mir dies eben erläutern?
    Nicolas Monnier
    Generalsekretär der Linken Alternative
    Mitglied im 21. Parlamentarischen Rat
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