Beschluss der Abhaltung einer Volksabstimmung zur Änderung der Verfassung

    Simoff

    Ich will schon einmal anmerken, dass ich aufgrund eines Seminars von morgen bis Sonntag Abend nicht mehr da sein kann, würde dann aber gerne Stellung nehmen, wenn es sich einrichten lässt, schließlich will ich nichts anstoßen und dann die Verantwortung für das Ganze auf andere Abwälzen.



    Mein werter Kollege Monnier, als Asexueller mit romantischer Prägung bin ich auch bereit in einer solchen Gemeinschaft zusammenzuleben, ohne dass Sex als Bindemittel dienen muss, aber ich verstehe, was Sie meinen.
    :rstern: :gstern: :rstern: :Tir: :rstern: :gstern: :rstern:
    Ich hoffe ich habe sie persönlich nicht verletzt. Sexualpartner haben ja nicht zwingend auch sexuelle Aktivitäten.
    Ich werde heute Abend nochmals den Antrag erneut in von mir gesehenen fertigen Version. Dann kann sich jeder noch mal dazu äußern und entsprechend können Problematiken erneut aus der Welt geschaffen werden.
    Nicolas Monnier
    Generalsekretär der Linken Alternative
    Mitglied im 21. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 22. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 23. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 24. Parlamentarischen Rat
    Generalrat in der LP des 25. Parlamentarischen Rates
    Mitglied im 26. Parlamentarischen Rat


    Ich glaube nicht, dass es den Staat etwas angeht, ob Lebensgemeinschaften Sex haben oder nicht. Es geht um das Bekenntnis, füreinander einzustehen, also Pflege bei Alter und Tod, Unterhaltspflicht (nicht immer nur Rechte), Privilegien wie Zugang im Krankenhaus, Abschaltung lebenswichtiger Maßnahme usw.
    Wer das für einen Menschen übernimmt, oder für 2, der soll das staatlich anerkannt bekommen. das unterscheidet sich schon deutlich von einer WG.

    Sobald so eine "Familie" ein Kind hat, erst dann soll der Staat auch eine finanzielle Förderung vornehmen, das ist aber Sache der Steuergesetze. So würde ich einfach Kindern das Grundeinkommen auszahlen lassen (wie ist das eigentlich derzeit geregelt?), ggf. Kinder bis 8 50% und von 9 bis 16 80% des Grundeinkommens eines Erwachsenen?
    Aber für die Verfassung ist das unerheblich.

    Ich freue mich auf deinen Entwurf!
    Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
    "Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
    Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."

    (Bertold Brecht)

    Cécile Jónsdóttir schrieb:

    Ich glaube nicht, dass es den Staat etwas angeht, ob Lebensgemeinschaften Sex haben oder nicht. Es geht um das Bekenntnis, füreinander einzustehen, also Pflege bei Alter und Tod, Unterhaltspflicht (nicht immer nur Rechte), Privilegien wie Zugang im Krankenhaus, Abschaltung lebenswichtiger Maßnahme usw.
    Wer das für einen Menschen übernimmt, oder für 2, der soll das staatlich anerkannt bekommen. das unterscheidet sich schon deutlich von einer WG.

    Sobald so eine "Familie" ein Kind hat, erst dann soll der Staat auch eine finanzielle Förderung vornehmen, das ist aber Sache der Steuergesetze. So würde ich einfach Kindern das Grundeinkommen auszahlen lassen (wie ist das eigentlich derzeit geregelt?), ggf. Kinder bis 8 50% und von 9 bis 16 80% des Grundeinkommens eines Erwachsenen?
    Aber für die Verfassung ist das unerheblich.

    Ich freue mich auf deinen Entwurf!


    Ich finde wir haben ja ein Besoldungsgesetz, das könnte man doch abschaffen und jeden das gleiche auszahlen.

    Held der Arbeit seit 2.1.2018

    Seit LP 16 im Parlamentarischen Rat (25. Mai 2015)




    So, es tut mir leid die Verspätung, eine Krankheit kam mir leider dazwischen.
    Hier der Antragstext in voller länge:

    Dokument

    Der Parlamentarische Rat möge das nachfolgende beschließen:
    A. Der Parlamentarische Rat fordert im Sinne des Artikel 16 der Verfassung die Abhaltung einer Volksabstimmung mit dem Inhalt aus Antragspunkt B. Die abgegebenen Ja-Stimmen für den Antrag sind die zu zählenden Stimmen für die 10% Hürde des Artikels 16 der Verfassung.

    B. Die Volksabstimmung hat zum Inhalt:
    "Der Große Rat, die Versammlung aller Bürgerinnen und Bürger der Freien Republik, beschließt folgende (rot markierte) Änderungen an der Verfassung:

    Artikel 3
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder Mensch ist unabhängig von seiner Herkunft, seinem Geschlecht seiner geschlechtlichen oder sexuellen Identität, seinem Alter, seinen Eigenschaften und seiner Lebensweise frei und gleich und für sein Handeln selbst verantwortlich. Jeder soll auf seine Weise in der Gemeinschaft des ganzen Volkes glücklich werden.

    Artikel 4b
    Die Ehe und Familie steht unter dem Schutz der Freien Republik. Die Ehe muss vor dem Staate erklärt werden und setzt die Zustimmung mehrerer volljähriger Ehepartner voraus."



    Aus Artikel 3 geht ein Diskriminierungsverbot bereits hervor ohne dies explizit zu nennen. Auch habe ich mich aufgrund der vorhandenen Wortwahl schwer getan, den Wortlaut so zu verändern, dass dort explizit "Diskriminierungsverbot" steht. Ich bitte dies zu berücksichtigen.
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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Brian Conor“ ()

    Ich schlage vor, um präziser zu werden statt " setzt die Zustimmung mehrerer volljähriger Ehepartner voraus" " setzt die Volljährigkeit und Zustimmung der beteiligten Ehepartner voraus" in die Verfassung aufzunehmen, sonst wäre das etwas schwammig formuliert, finde ich.
    :rstern: :gstern: :rstern: :Tir: :rstern: :gstern: :rstern:

    Liam Collyn Máirtín schrieb:

    Ich schlage vor, um präziser zu werden statt " setzt die Zustimmung mehrerer volljähriger Ehepartner voraus" " setzt die Volljährigkeit und Zustimmung der beteiligten Ehepartner voraus" in die Verfassung aufzunehmen, sonst wäre das etwas schwammig formuliert, finde ich.
    "...Weil es ja sonst IMMER mehrere sein müssten. Was ist, wenn aber "nur" zwei beieinander sein wollen? Die Formulierung wäre demnach nicht nur "etwas schwammig", sondern dskriminierend, daher sehe ich das ebenso wie mein Vorredner."
    Sie sehen in dem Wort "mehrere" direkt eine Zahl von > 2 ? Das sehe ich so nicht. Mehrere können auch nur zwei sein oder eben mehr als 2.
    Ich sehe keinen bedarf an der Formulierung etwas zu ändern, da diese alles notwendige klar absteckt und in keinster Weise schwammig ist.
    Nicolas Monnier
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    Anscheinende haben wir verschiedene Auffassungen dieses Wortes. Wie verfahren wir denn da? :D
    Nicolas Monnier
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    Für mich ist nicht mehrere das Problem, sondern, dass laut dieser Fassung jeder volljährige Ehepartner die Genehmigung zur Eheschließung geben kann, das klingt so als bedarf die Eheschließung der Zustimmung von bereits verheirateten, darum geht es mir und deswegen bitte ich um die Änderung.
    :rstern: :gstern: :rstern: :Tir: :rstern: :gstern: :rstern:
    Handlung

    wendet sich kurz der Präsidentin zu


    Frau Präsidentin, dies werden demnächst, ich bitte noch um kurzen Aufschub der Debatte.

    Handlung

    wendet sich wieder Liam zu


    Unter dem Punkte kann ich ihnen Zustimmen, Kollege Liam. Ich hätte folgenden Antragstext für Sie:

    Dokument

    Der Parlamentarische Rat möge das nachfolgende beschließen:
    A. Der Parlamentarische Rat fordert im Sinne des Artikel 16 der Verfassung die Abhaltung einer Volksabstimmung mit dem Inhalt aus Antragspunkt B. Die abgegebenen Ja-Stimmen für den Antrag sind die zu zählenden Stimmen für die 10% Hürde des Artikels 16 der Verfassung.

    B. Die Volksabstimmung hat zum Inhalt:
    "Der Große Rat, die Versammlung aller Bürgerinnen und Bürger der Freien Republik, beschließt folgende (rot markierte) Änderungen an der Verfassung:

    Artikel 3
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder Mensch ist unabhängig von seiner Herkunft, seinem Geschlecht seiner geschlechtlichen oder sexuellen Identität, seinem Alter, seinen Eigenschaften und seiner Lebensweise frei und gleich und für sein Handeln selbst verantwortlich. Jeder soll auf seine Weise in der Gemeinschaft des ganzen Volkes glücklich werden.

    [..]

    Artikel 4b
    Die Ehe und Familie steht unter dem Schutz der Freien Republik. Die Ehe muss vor dem Staate erklärt werden und setzt die Volljährigkeit und Zustimmung der beteiligten Ehepartner voraus."

    Nicolas Monnier
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    Artikel 4b
    => Passt meiner Meinung nach noch immer besser als 3b. Artikel 4 ist die Bekenntnisfreiheit, das hat nix mit der Ehe zu tun.

    Die Ehe und Familie steht unter dem Schutz der Freien Republik.
    => Für mich sollte das Verb im Plural stehen, da Ehe und Familie 2 Dinge sind, oder habe ich doch schlimmer Fieber als gedacht? (;

    Die Ehe muss vor dem Staate erklärt werden und setzt die Volljährigkeit und Zustimmung der beteiligten Ehepartner voraus."
    => Das Wort beteiligt würde ich kürzen, das ist redundant und klingt in meinen Ohren unschön.

    4. Frage: Ich frage mich, ob es nicht eine geschlechterneutrale Formulierung geben könnte. Gerade bei einem LGBT*-Gesetz finde ich es unschön diese generische Maskulinum zu nutzen. "Ehepartner*innen" wird einige optisch vielleicht stören, allein, ich bin gerade zu unkreativ ...

    @Frau Präsidentin. Ich weiß, dass es Kleinigkeiten sind, im Grunde sind wir uns ja alle einig. Aber gerade bei einer Verfassungsänderung finde ich keinen Tag der Neuberatung zu viel. Hier dürfen wir gern höhere Ansprüche haben.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Wer übernimmt denn Ihre Stellvertretung während der Zeit Ihrer Abwesenheit?
    Immerhin darf es nicht zum Stillstand innerhalb des Parlamentes kommen.

    @Sidd:
    Punkt 1: Ich würde am liebsten aus 4b eine eigenständig Zahl als Artikel Nummerierung nehmen, jedoch müsste man dann in der Verfassung fortlaufend alle Nummern austauschen und dies wäre auch im Wege der Quellangabe problematisch. Aber ich weiß nicht ob ein 3b besser passen würde als ein 4b :thinking:

    Punkt 2: Da gebe ich Ihnen Recht, so ist Familie auch nicht direkt an die Ehe gebunden bzw. gekoppelt.

    Punkt 3: Inwiefern ist dies redunant? Der Kollege Liam hatte diesbezüglich eine schöne Begründung vorgebracht wieso dieses Wort wichtig ist.

    Punkt 4: Ich würde dann Vorschlagen die Formulierung "Ehepartnerinnen und Ehepartnern" zu nehmen. Auch wenn dies, wie ich finde, zum Ansatz der Unabhängigkeit der Geschlächter der Ehepartner steht.
    Nicolas Monnier
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