Gesetz zur Regelung der Immunität (GzRdN)

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    Gesetz zur Regelung der Immunität (GzRdN)

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    Gesetz zur Regelung der Immunität (GzRdN)

    § 1 [Immunität]
    (1) Mitglieder von Verfassungsorganen der Freien Republik Tir Na nÒg genießen strafrechtliche Immunität.
    (2) Über die Aufhebung der Immunität aus Abs. 1 entscheidet der Rat der Gerechtigkeit.

    § 2 [Diplomatische Immunität]
    (1) Mitglieder der Regierung Tir Na nÒgs, von ihr ernannte Vertreter und Gesandte im Ausland, sowie benannte und akreditierte Vertreter ausländischer Mächte in Tir Na nÒg und Mitglieder ihrer Verfassungsorgane genießen diplomatische Immunität.
    (2) Diplomatische Immunität bedeutet Schutz vor jeglicher Verfolgung fremder Staatsmacht.

    § 3 [Schlusbestimmungen]
    (1) Dieses Gesetz hebt das Gesetz zur Regelung der Immunität vom 19. September 2002 auf.
    (2) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.



    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust: