Anerkennungs- und Grundlagenvertrag zwischen der
Unabhängigen Sozialistischen Sowjetrepublik am Tierpark und der Freien Republik
Tir Na nÒg
Paragraph 1 - Diplomatische Anerkennung
Die Unabhängige Sozialistische Sowjetrepublik Am Tierpark
und die Freie Republik Tir na nÒg erkennen sich – sowie alle mit Ihnen
verbundenen Gebiete - mit Ratifizierung dieses Grundlagenvertrages diplomatisch
an.
Paragraph 2 - Botschaften
Die Unterzeichner beschließen den Austausch von Botschaftern.
Botschafter genießen die üblichen diplomatischen Rechte. Ein Gelände für eine
diplomatische Vertretung wird vom jeweiligen Land zur Verfügung gestellt, dabei
sind die Botschaften jeweils unverletzbares exterritoriales Territorium des
jeweils anderen Vertragspartners, ebenso wie die Fahrzeuge im Dienste der
Botschaften. Die als Botschaftergesandte Person genießt selbstverständlich
diplomatische Immunität. Desweiteren verpflichtet man sich, mindestens einmal
im halben Jahr einen wechselseitig Besuch bei einem der Vertragspartner zu
absolvieren. Dies soll zur Verständigung der Völker, zur partnerschaftlichen
Zusammenarbeit und letztendlich zur Sicherung des Friedens in der Welt dienen.
Paragraph 3 - Neutralitätsverpflichtung
Die Unterzeichner verpflichten sich, gegenseitige
kriegerische Aktionen zu unterlassen. Auch Einmischungen bei Konflikten mit
Dritten sind zu unterlassen, außer es tangiert die eigene Außenpolitik oder es
ist ausdrücklich erwünscht.
Paragraph 4 - Anti-Geheimdienst-Abkommen
Die Unterzeichner verpflichten sich, geheimdienstliche
Aktivitäten gegen den Anderen zu unterlassen.
Paragraph 5 - Status
Die Unterzeichner setzen den diplomatischen Status des
jeweils anderen mindestens auf "neutral" oder äquivalent.
Paragraph 6 Innenpolitik
Die Unterzeichner verpflichten sich, sich nicht in die
Innenpolitik des Anderen einzumischen, außer es ist ausdrücklich erwünscht.
Paragraph 7 Hilfeleistung im Katastrophenfall
Die Unterzeichner verpflichten sich im Rahmen Ihrer
Möglichkeiten dem anderen Vertragspartner bei Notwendigkeit humanitäre Hilfe zu
leisten.
Paragraph 8 Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Die Vertragspartner fördern den Ausbau ihrer
wirtschaftlichen Beziehungen. Unternehmen beider Staaten ist eine Investition
beziehungsweise Ausweitung des Geschäftsfeldes in dem Territorium des jeweils
anderen Staates möglich, insofern die Regelungen des jeweiligen Staates
beachtet und die dafür nötigen Genehmigungen erteilt werden. Im Rahmen der
Förderung der Beziehungen sollte stets zugunsten der jeweiligen Unternehmen des
Anderen entschieden werden.
Paragraph 9 Gültigkeit des Vertrages
Der Vertrag ist nach Unterzeichnung und dem Weg durch die
Instanzen gültig. Er gilt zwischen den Staaten und nicht zwischen den
unterzeichnenden Personen. Eine Kündigung ist mit einer zwei wöchigen Frist
einseitig und mit Begründung von einem der Unterzeichner möglich.
Zusatzprotokoll zum Anerkennungs- und Grundlagenvertrag
der USSRAT und der Freien Republik Tír na nÒg
§1 Union Sozialistischer Bruderstaaten
Die USSRAT versucht über die Diplomatie und im Sinne des
Weltfriedens, im Sinne der Völker zum Wachsen und Gedeihen, für den Fortschritt
in Natur, Umwelt und Technik, die Mitgliedschaft in der Union Sozialistischer
Bruderstaaten zu erlangen. Sie wird nicht aufgeben und sich stets weiter
bemühen.
§2 Zusammenarbeit in Kultur und Sport
Die USSRAT und die Freie Republik Tir na nÖg streben eine
Zusammenarbeit – im Sinne der Völkerverständigung – in den Bereichen Kultur und
Sport an. Sie schaffen es gemeinsam durch die Bildung der Internationalen
Kultur- und Sport Föderation, ein Verband der die Kultur alle beteiligten
Nationen fördern und zeigen soll, der den Sport über gemeinsame Ligen zusammen
bringen möge.
§3 Reisefreiheit
Zwischen den beiden Nationen gilt die Freiheit des Bürgers
zu reisen. Jeder Bürger der USSRAT und der Freien Republik Tir na nÖg darf in
das jeweils andere Land reisen, es sei denn, ihm wird die Einreise aus
rechtlichen Gründen verwehrt.
beschlossen und verkündet, Droch Aimsir am 18. September 2011
Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
"Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx)