Diplomatiegesetz

    Siddbaatar schrieb:

    Mit dieser Änderung könnte ich gut leben, wie sieht es der Antragsteller?


    Jepp mit der Änderung könnte ich/wir als LA auch leben.

    Wenn bis Ende der Woche keine weiteren Einwände kommen, würde ich bitten zur Abstimmung zu schreiten Frau Präsidentin.

    Held der Arbeit seit 2.1.2018

    Seit LP 16 im Parlamentarischen Rat (25. Mai 2015)




    Wollten wir nicht noch ein paar differenzierte diplomatische Stufen ergänzen?


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Ja, ich möchte das, weil Außenpolitik wenig Sinn ergibt, wenn man nur schwarz und weiß unterscheidet. Gerade die Grautöne, dieses sukzessive Aufsteigen, mal eine Stufe runter, bewirkt eine Eigendynamik.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Wie wäre es mit 9 Stufen, dann hätten wir etwas Spielraum ohne aller 2 Wochen verändern zu müssen wie bei Bens 25 Stufen:

    (1) Das Amt des Großen Rates veröffentlicht auf Antrag des Generalrates eine Diplomatieliste, die jedem Staat einen Status zuordnet. Die Abstufung erfolgt graduell gemäß folgender Auflistung:
    1. feindlich
    2. angespannt
    3. anerkannt
    4. neutral (bedarf den Abschluss eines Anerkennungsvertrages)
    5. kooperativ
    6. freundschaftlich (bedarf ein Freundschaftsvertrages)
    7. gemeinschaftlich
    8. verbündet (bedarf eines Bündnisvertrages)
    9. verbrüdert (nach Abschluss eines Allianzvertrages/Unionsvertrages)

    (2) Findet binnen eines Jahres kein Treffen zwischen den Vertragspartners statt, so wird der Status mit dem Zusatz „eingeschlafen“ gekennzeichnet.
    Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
    "Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
    Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."

    (Bertold Brecht)
    Erstmal zwei Einwürfe von mir..

    Wenn ein Diplomat oder ein Mitglied einer Botschaft/Konsulat etc. unsere Gesetze missachtet - kann er zur Persona non Grata erklärt werden.Der Entsendestaat muss ihn dann heimholen,das kann man in Verträge so einarbeiten.
    Zu Cecile 9 Punkten - wie entscheiden wir - welcher Staat wie einsortiert wird ausser 4/6/8/9?
    Das wird ausverhandelt und schafft endlich etwas (außenpolitische) Aktivität. So kann man einen Staat mal eine Stufe herabsetzen, dann wieder hoch. Am besten wäre es, wenn Botschafter diese Veränderungen vorschlagen. Entscheiden kann letztlich aber wohl nur der Generalrat.
    Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
    "Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
    Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."

    (Bertold Brecht)

    Cécile Jónsdóttir schrieb:

    Das wird ausverhandelt und schafft endlich etwas (außenpolitische) Aktivität. So kann man einen Staat mal eine Stufe herabsetzen, dann wieder hoch. Am besten wäre es, wenn Botschafter diese Veränderungen vorschlagen. Entscheiden kann letztlich aber wohl nur der Generalrat.

    Na klasse Kollegin Jónsdóttir,dann mache die Generalräte zukünftig EneMene Muh?
    Wir schafften es ja bis jetzt nichtmal einen Aussenrat zu benennen,dann sollen wir mehrere Botschafter finden?
    Wie schliessen wir zudem aus,das bei solch einem wichtigen Amt Korruption ausgeschlossen ist?
    Ich fange hinten an, lieber Kollege.

    Korruption schließen wir aus, indem alle Ämter maximal auf 6 Monate befristet sind. Wer sich etwas zu schulden hat kommen, der verliert also Amt und Reputation. Niemand ist unersetzbar. Nur der Großrat, also würde er jetzt sagen ^^

    Einen Außenrat haben wir doch gerade benannt, zudem haben Owen und du gesagt, dass ihr Außenpolitik gestalten wollt. Also haben wir schon 3 Leute, die mit ihren Fachmeinungen eine Umstufung eines Landes beantragen können - natürlich fundiert mit Quellen, Beweisen, Begründungen - nie nach enemenemuh. Soviel Vertrauen sollten wir schon in uns gegenseitig haben, oder?
    Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
    "Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
    Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."

    (Bertold Brecht)
    Zumindest muss eine neue Regierung sie erneut bestätigen. Die genauen Abläufe sollte man regeln, vielleicht auch genauer in diesem Gesetz.
    Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
    "Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
    Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."

    (Bertold Brecht)
    Es wäre schön, wenn wir die ganzen Ideen(fetzen) mal in eine Version zusammen führen können. Diese Debatte verläuft mal wieder aus dem Ufer, weil sich niemand verantwortlich fühlt, die Ideen und Interessen zu vereinen. Es wäre unschön, wenn auch der nächste PR noch damit kämpfen müsste. Es wäre doch schöner, wenn Außenpolitik praktisch würde.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Ich ebenso, denn ich weiß gerade gar nicht, über welche Fassung gerade geredet wird. Vielleicht findet sich ja jemand mit Zeit und Geduld, die Debatte noch einmal genau nachzuvollziehen.
    Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
    "Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
    Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."

    (Bertold Brecht)
    Ich fasse es nochmals zusammen:


    Diplomatiegesetz der Freien Republik Tir Na nÒg

    1. Abschnitt Grundsätze

    § 1 Grundsätze

    Die Grundsätze der Diplomatie der Freien Republik Tir Na nÒg:
    (1) Internationalismus:
    Man muss alles transnational, global sehen und nicht nur national.
    (2) Pazifismus:
    Man muss bedingungslose Friedensbereitschaft zeigen, und jede Form der Gewaltanwendung kompromisslos ablehnen.
    (3) Humanismus:
    Man muss stets um die Menschenrechte, Menschenwürde, freie Persönlichkeitsentfaltung, sozial gerechte Gestaltung des Lebens, Bildung und Erziehung im Sinne der Menschenrechte, und die dafür notwendigen Lebens- und Umweltbedingungen schaffen.
    2. Abschnitt Ausländische Diplomaten

    § 2 Diplomaten

    (1) Als Diplomaten gelten Vertreter anderer Staaten, die in ihrem Herkunftsland und in der Freien Republik Tir Na nÒg als Diplomaten anerkannt sind.
    (2) Ebenso gelten Staatsoberhäupter, Regierungschefs und Außenminister anderer Staaten als Diplomaten.
    (3) Jeder Staats- und Ehrenbürger der Freien Republik Tir Na nÒg, der abhängige Republik bibeltreuer Kommunisten Kaputistan und der Volksrepublik Wolfenstein, kann vom Volksrat für Äußeres zum Botschafter (Konsule, Gesandte, Abgesandte, usw.) ernannt werden.
    (4) Falls kein Volksrat für Äußeres zur Verfügung steht, kann der Großrat diese Aufgabe solange übernehmen, bis ein Volksrat für Äußeres gefunden worden ist.
    (5a) Diplomaten anderer Länder besitzen diplomatische Immunität.
    (5b)Die Immunität können nur der Großrat, einem Volksrat und dem Großdruide aufgehoben werden. Der Parlamentarische Rat kann die Aufhebung der Immunität fordern, wenn einem Diplomaten die Anklage vor dem Rat der Gerechtigkeit droht.
    (6) Kommt ein Diplomat nicht seinen Aufgaben nach, so kann der Volksrat für Äußeres ihn entlassen.

    Aufgaben des Diplomaten

    (7) Der Diplomat ist berufen, bei der Zusammenarbeit zwischen der Freien Republik Tir Na nÒg und dem Empfangsstaat namentlich auf den Gebieten Diplomatie, Außenhandel und entwicklungspolitischer Beziehungen, des Verkehrs, der Kultur und der Rechtspflege mitzuwirken, sowie gemeinsame Initiativen, Vereine, Aktivitäten usw. erarbeiten,
    (8) Regelmäßige Berichte im Forum für den Auswärtigen Dienst für das jeweilige Land im Fachrat für Äußeres abzugeben, der kurz die Geschehnisse des jeweiligen Empfangsstaates schildert, sowie regelmäßige Information über Aktivitäten Rederecht in diesem Forum und ggfs. das Passwort zu diesem Forum.
    (9) Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben die Botschafter (Konsule, Gesandte, Abgesandte, usw.) das Ansehen und die Interessen der Freien Republik Tir Na nÒg nach besten Kräften zu schützen und zu fördern.


    § 3 Akkreditierung

    Diplomaten können vom Generalrat oder Großrat akkreditiert werden.


    § 4 Ausweisung

    Diplomaten können vom Großrat und Volksrat jederzeit ausgewiesen werden, wenn sie gegen das nÒgelsche Recht verstoßen haben.

    § 5 Exterritorialität

    Gebäude, Fahrzeuge und andere Liegenschaften, die im Besitz einer diplomatischen Botschaft stehen, gelten als Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates und dürfen nur mit dessen Zustimmung betreten werden.

    3. Abschnitt Diplomatischer Status

    § 6 Diplomatischer Status

    (1) Jeder Staat, der noch nicht mit Tir Na nÒg in Kontakt getreten ist, wird als „Neutraler Status“ bezeichnet
    (2) Wird zwischen beiden Staaten ein Grundlagenvertrag ratifiziert, wird der Status als „Freundschaftlicher Status“ bezeichnet
    (3) Wurde Tir Na nÒg angegriffen oder militärisch provoziert, so wird der Status als „Feindlicher Status“ gesetzt
    (4) Findet kein Treffen nach spätestens 2 Jahren zwischen den Vertragspartners statt, so wird der Status als „eingeschlafener Status“ gekennzeichnet.

    § 6.1 Statùs von Ländern
    (5) Das Amt des Großen Rates veröffentlicht auf Antrag des Generalrates eine Diplomatieliste, die jedem Staat einen Status zuordnet. Die Abstufung erfolgt graduell gemäß folgender Auflistung:
    1. feindlich
    2. angespannt
    3. anerkannt
    4. neutral (bedarf den Abschluss eines Anerkennungsvertrages)
    5. kooperativ
    6. freundschaftlich (bedarf ein Freundschaftsvertrages)
    7. gemeinschaftlich
    8. verbündet (bedarf eines Bündnisvertrages)
    9. verbrüdert (nach Abschluss eines Allianzvertrages/Unionsvertrages)

    (2) Findet binnen eines Jahres kein Treffen zwischen den Vertragspartners statt, so wird der Status mit dem Zusatz „eingeschlafen“ gekennzeichnet.


    § 7 Anerkennung von Staaten

    (1) Staaten dürfen nur anerkannt werden, wenn sie eine Internetpräsenz und mindestens einen Bürger haben.
    (2) Über die Anerkennung von Staaten entscheidet der Volksrat( für Äußeres).
    (3) Der Parlamentarische Rat kann die Anerkennung eines Staates aufheben.
    (4) nach der Anerkennung ist der Diplomatische Status zunächst einmal neutral.

    § 8 Verträge

    (1) Verträge dürfen nur mit anerkannten Staaten geschlossen werden.
    (2) Verträge, die gegen die Verfassung oder Gesetze verstoßen, sind ungültig.
    (3) Ebenso sind für die Freie Republik Tir Na nÒg einseitige Verträge ungültig.
    (4) Der Großrat unterzeichnet Verträge. Er kann einen Volksrat damit beauftragen.
    (5) Der Parlamentarische Rat kann Verträge für ungültig erklären, muss dafür aber eine einfache Mehrheit erzielen.
    (6) Für Städtepartnerschaften gilt die Ausnahme, dass darüber der zuständige Bürgermeister, oder falls vakant der zuständige Bezirksrat, oder falls dieser auch vakant ist der für Regionalpolitik zuständige Volksrat entscheiden darf.

    § 9 Allianzen/Unionen

    (1) Als Allianzen/Unionen gelten Verträge, die die Freie Republik Tir Na nÒg mit anderen Staaten zu einem bestimmten Zweck oder ein bestimmtes Ziel zusammenschließt.


    § 10 Föderationen

    (1) Als Föderationen gelten Verträge, die die Freie Republik Tir Na nÒg mit anderen Staaten verbindet, aber ohne die eigene Souveränität aufzugeben

    § 11 Vereinigungsverträge

    (1) Als Vereinigungsverträge gelten Verträge, die die Freie Republik Tir Na nÒg mit anderen Staaten vereinigt.



    Hier ist jetzt die Abstufung von Cecile drin und das eig. Diplomatiegesetz.
    Seit 13. Oktober 2015 im Parlamentarischen Rat (LP 17)

    Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin

    Ich würde gerne folgendes noch aufnehmen:

    Owen McCoy schrieb:

    Vorschrift über das diplomatische Berichtswesen


    [...]
    Ich bitte um Diskussion.



    Diplomatiegesetz der Freien Republik Tir Na nÒg

    1. Abschnitt Grundsätze

    § 1 Grundsätze

    Die Grundsätze der Diplomatie der Freien Republik Tir Na nÒg:
    (1) Internationalismus:
    Man muss alles transnational, global sehen und nicht nur national.
    (2) Pazifismus:
    Man muss bedingungslose Friedensbereitschaft zeigen, und jede Form der Gewaltanwendung kompromisslos ablehnen.
    (3) Humanismus:
    Man muss stets um die Menschenrechte, Menschenwürde, freie Persönlichkeitsentfaltung, sozial gerechte Gestaltung des Lebens, Bildung und Erziehung im Sinne der Menschenrechte, und die dafür notwendigen Lebens- und Umweltbedingungen schaffen.
    2. Abschnitt Ausländische Diplomaten

    § 2 Diplomaten

    (1) Als Diplomaten gelten Vertreter anderer Staaten, die in ihrem Herkunftsland und in der Freien Republik Tir Na nÒg als Diplomaten anerkannt sind.
    (2) Ebenso gelten Staatsoberhäupter, Regierungschefs und Außenminister anderer Staaten als Diplomaten.
    (3) Jeder Staats- und Ehrenbürger der Freien Republik Tir Na nÒg, der abhängige Republik bibeltreuer Kommunisten Kaputistan und der Volksrepublik Wolfenstein, kann vom Volksrat für Äußeres zum Botschafter (Konsule, Gesandte, Abgesandte, usw.) ernannt werden.
    (4) Falls kein Volksrat für Äußeres zur Verfügung steht, kann der Großrat diese Aufgabe solange übernehmen, bis ein Volksrat für Äußeres gefunden worden ist.
    (5a) Diplomaten anderer Länder besitzen diplomatische Immunität.
    (5b)Die Immunität können nur der Großrat, einem Volksrat und dem Großdruide aufgehoben werden. Der Parlamentarische Rat kann die Aufhebung der Immunität fordern, wenn einem Diplomaten die Anklage vor dem Rat der Gerechtigkeit droht.
    (6) Kommt ein Diplomat nicht seinen Aufgaben nach, so kann der Volksrat für Äußeres ihn entlassen.

    Aufgaben des Diplomaten

    (7) Der Diplomat ist berufen, bei der Zusammenarbeit zwischen der Freien Republik Tir Na nÒg und dem Empfangsstaat namentlich auf den Gebieten Diplomatie, Außenhandel und entwicklungspolitischer Beziehungen, des Verkehrs, der Kultur und der Rechtspflege mitzuwirken, sowie gemeinsame Initiativen, Vereine, Aktivitäten usw. erarbeiten,
    (8) Regelmäßige Berichte im Forum für den Auswärtigen Dienst für das jeweilige Land im Fachrat für Äußeres abzugeben, der kurz die Geschehnisse des jeweiligen Empfangsstaates schildert, sowie regelmäßige Information über Aktivitäten Rederecht in diesem Forum und ggfs. das Passwort zu diesem Forum.
    (9) Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben die Botschafter (Konsule, Gesandte, Abgesandte, usw.) das Ansehen und die Interessen der Freien Republik Tir Na nÒg nach besten Kräften zu schützen und zu fördern.


    § 3 Akkreditierung

    Diplomaten können vom Generalrat oder Großrat akkreditiert werden.


    § 4 Ausweisung

    Diplomaten können vom Großrat und Volksrat jederzeit ausgewiesen werden, wenn sie gegen das nÒgelsche Recht verstoßen haben.

    § 5 Exterritorialität

    Gebäude, Fahrzeuge und andere Liegenschaften, die im Besitz einer diplomatischen Botschaft stehen, gelten als Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates und dürfen nur mit dessen Zustimmung betreten werden.

    3. Abschnitt Diplomatischer Status

    § 6 Diplomatischer Status

    (1) Jeder Staat, der noch nicht mit Tir Na nÒg in Kontakt getreten ist, wird als „Neutraler Status“ bezeichnet
    (2) Wird zwischen beiden Staaten ein Grundlagenvertrag ratifiziert, wird der Status als „Freundschaftlicher Status“ bezeichnet
    (3) Wurde Tir Na nÒg angegriffen oder militärisch provoziert, so wird der Status als „Feindlicher Status“ gesetzt
    (4) Findet kein Treffen nach spätestens 2 Jahren zwischen den Vertragspartners statt, so wird der Status als „eingeschlafener Status“ gekennzeichnet.

    § 6.1 Statùs von Ländern
    (5) Das Amt des Großen Rates veröffentlicht auf Antrag des Generalrates eine Diplomatieliste, die jedem Staat einen Status zuordnet. Die Abstufung erfolgt graduell gemäß folgender Auflistung:
    1. feindlich
    2. angespannt
    3. anerkannt
    4. neutral (bedarf den Abschluss eines Anerkennungsvertrages)
    5. kooperativ
    6. freundschaftlich (bedarf ein Freundschaftsvertrages)
    7. gemeinschaftlich
    8. verbündet (bedarf eines Bündnisvertrages)
    9. verbrüdert (nach Abschluss eines Allianzvertrages/Unionsvertrages)

    (2) Findet binnen eines Jahres kein Treffen zwischen den Vertragspartners statt, so wird der Status mit dem Zusatz „eingeschlafen“ gekennzeichnet.

    § 7 Erstbericht

    Die Botschafter (Konsule, Gesandte, Abgesandte, usw.) sind berufen einen ausführlichen Erstbericht im Forum für den Auswärtigen Dienst für das jeweilige Land (Organisation/Institution, usw. im Fachrat für Äußeres abzugeben, der kurz die Geschehnisse des jeweiligen Empfangsstaates (Empfangsorganisation, Empfangsinstitution, usw.) (beinhaltet Grunddaten (Amtssprache, sonstige Sprachen, Hauptstadt, Staatsform, Staatsoberhaupt, Regierungschef, Fläche, Simon-Bevölkerung, (Spieleranzahl/Simoff-Bevölkerung), Gründung, Währung, Titel der Nationalhymne, Nationalfeiertag, int. Vorwahl, int. Kennzeichen, Websitelink, Forumlink, Verwaltungsgliederung (Gebietsaufteilung der MN)) Staatsorganisation, Politik, Regierung, Militär, Wirtschaft, Technik, Soziales, Umwelt, Kultur & Geschichte) schildert.

    § 8 regelmäßiger Berichte

    Danach sollen sie regelmäßige Berichte zu Wahlen bzw. Änderungen der Regierungsstruktur (inklusive (aktuelle Spieleranzahl/aktuelle Simoff-Bevölkerung)) des jeweiligen Empfangstaates erstellen.

    § 9 Sonderberichte

    Außerdem sollen sie Sonderberichte mit Informationen über besondere Aktivitäten (Feierlichkeiten, besondere militärische Ereignisse, besonderen außenpolitischen Ereignissen, Revolutionen, Menschenrechtsverletzungen, besondere Umweltereignisse, besondere Forschungserfolge, Naturkatastrophen, besondere soziale Ungerechtigkeiten, usw.) zu den hier genannten Anlässen erstellen.

    § 10 Rederecht im Parlamentarischen Rat

    Hierfür bekommen die Botschafter (Konsule, Gesandte, Abgesandte, usw.) Rederecht im Parlamentarischen Rat.



    § 11 Anerkennung von Staaten

    (1) Staaten dürfen nur anerkannt werden, wenn sie eine Internetpräsenz und mindestens einen Bürger haben.
    (2) Über die Anerkennung von Staaten entscheidet der Volksrat( für Äußeres).
    (3) Der Parlamentarische Rat kann die Anerkennung eines Staates aufheben.
    (4) nach der Anerkennung ist der Diplomatische Status zunächst einmal neutral.

    § 12 Verträge

    (1) Verträge dürfen nur mit anerkannten Staaten geschlossen werden.
    (2) Verträge, die gegen die Verfassung oder Gesetze verstoßen, sind ungültig.
    (3) Ebenso sind für die Freie Republik Tir Na nÒg einseitige Verträge ungültig.
    (4) Der Großrat unterzeichnet Verträge. Er kann einen Volksrat damit beauftragen.
    (5) Der Parlamentarische Rat kann Verträge für ungültig erklären, muss dafür aber eine einfache Mehrheit erzielen.
    (6) Für Städtepartnerschaften gilt die Ausnahme, dass darüber der zuständige Bürgermeister, oder falls vakant der zuständige Bezirksrat, oder falls dieser auch vakant ist der für Regionalpolitik zuständige Volksrat entscheiden darf.

    § 13 Allianzen/Unionen

    (1) Als Allianzen/Unionen gelten Verträge, die die Freie Republik Tir Na nÒg mit anderen Staaten zu einem bestimmten Zweck oder ein bestimmtes Ziel zusammenschließt.


    § 14 Föderationen

    (1) Als Föderationen gelten Verträge, die die Freie Republik Tir Na nÒg mit anderen Staaten verbindet, aber ohne die eigene Souveränität aufzugeben

    § 15 Vereinigungsverträge

    (1) Als Vereinigungsverträge gelten Verträge, die die Freie Republik Tir Na nÒg mit anderen Staaten vereinigt.

    Held der Arbeit seit 2.1.2018

    Seit LP 16 im Parlamentarischen Rat (25. Mai 2015)