Vorschlag einer parlamentarischen Geschäftsordnung

    welche richtungen?
    du forderst einen platz, ergo ein parlament, wo sich die räte beraten durfen, was in einer basisdemokratischen gesellschaft jedoch sinnlos ist, da es einfach zu viele räte gibt die jedoch nicht mit parlamentariern zu vergleich sind.


    ich stelle mal den antrag beide fassungen zur abstimmung zu stellen und die parlamentarier abstimmen zu lassen da wir wohl so zu keinem konsens kommen und uns langsam im kreis drehen.
    Nein nun wartet doch mal, bis ich mal wieder da bin.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Wie ich bekommen einen ganzen Tag um eine Überarbeitung vorzunehmen? wie großzügig :p

    *ilovetir* *prost*


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Ja und bis Montag bin ich nich da, also einen Tga


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    am WE wie schon gesagt :)


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Neuer Vorschlag:

    Geschäftsordnung des Parlamentarischen Rates (GdPR)

    §1 Mitglieder des Parlamentarischen Rates (PR) sind alle gewählten Volksvertreter (VV) als stimmberechtigte Räte, sowie weitere Mitglieder mit beratender Stimme.
    §1a Mindestens zwei Volksvertreter oder einer mit mehr als einem Stimmrecht können sich in Fraktionen zusammenschließen.
    §1b Volksvertreter die 1 Monat lang kein Wort im Parlamentarischen Rat gesagt haben, sind durch Ihre Listen durch einen aktiveren Vertreter zu ersetzen, sollten sie wieder aktiv werden, kann die Ersetzung wieder rückgängig gemacht werden, wenn es von ihrer Liste so gewollt ist.

    §2a Die Volksvertreter leiten die Sitzungen des Parlamentarischen Rates selbst.
    §2b Der Großrat übt das Hausrecht im Parlamentarischen Rat aus.
    §2c Der Großrat ahndet Verstöße gegen diese Geschäftsordnung.
    §2d Jeder nÒgel hat Rederecht, es sei denn er mißbraucht sein Rederecht um die Arbeit des Parlamentarischen Rates zu stören, dann kann es ihm vom Großrat entzogen werden.
    §2e Der Großrat kann bei kleineren Verfehlungen und Verstößen gegen die Geschäftsordnung Verwarnungen erteilen.
    §2f Der Großrat kann bei Verstößen gegen diese Geschäftsordnung einen Ordnungsruf erteilen, das Rederecht entziehen und bei weiterer Zuwiderhandlung den Ausschluss von der Debatte verhängen.
    §2g Bei schweren Verfehlungen, besonders bei schweren Beleidigungen, kann der Großrat den Generalvolksanwalt anrufen, um den Beschuldigten vor dem Rat der Gerechtigkeit anzuklagen.

    §3 Der PR tagt rund um die Uhr im Forum "Parlamentarischer Rat". Jedes Mitglied nach §1 dieses Gesetzes ist rede- und initiativ berechtigt.

    §4 Abstimmungen werden nach 14-tägiger Diskussionszeit automatisch von einem beliebigen Volksvertreter eingeleitet und dauern, wenn nicht anders beantragt, 5 Tage oder mindestens solange, bis die Mehrheit der Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben und das Ergebnis nicht mehr durch Abgabe fehlender Stimmen geändert werden kann. Bei der Abstimmung muß der Abstimmungsinhalt und eine eindeutige Frage die Abstimmung einleiten.

    §5 Abstimmungen werden öffentlich abgehalten. Sie müssen jedoch auf Antrag eines Volksvertreters geheim abgehalten werden. Dies muss vor der Sachabstimmung im Diskussionsthread beantragt werden. Wahlen sind generell geheim.

    §7 Mehrheit im Sinne dieses Gesetzes ist, wenn von der Verfassung nicht anders bestimmt, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

    §8 Jeder Volksvertreter kann im Parlamentarischen Rat eine kleine Anfrage stellen. Sie stellt eine konkrete Anfrage an einen Volksrat dar und muss binnen einer Woche beantwortet werden.
    §8b Eine Fristverlängerung kann der Volksrat beim Großrat unter Nennung von Gründen beantragen.
    §8c Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben wird dem Volksrat vom Großdruiden angedroht ihn seines Amtes zu entheben. Sollte innerhalb einer Frist von 1 Woche keine Antwort des Volksrates eingehen muss der Volksrat vom Großdruiden des Amtes enthoben werden.

    §9 Große Anfragen können nur von Fraktionen an die Regierung gestellt werden und fordern eine Regierungserklärung des Obervolksrates. Die angesprochenen Volksräte und Behörden haben diesen dafür zuzuarbeiten. Der Regierung bleiben 2 Wochen Zeit, um eine Große Anfrage zu beantworten.
    §9b Eine Fristverlängerung kann der Volksrat beim Großrat unter Nennung von Gründen beantragen.
    §9c Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben muss der gesamten Regierung vom Großdruiden die Amtsenthebung angedroht werden. Sollte innerhalb einer Frist von einer Woche keine Antwort der Regierung eingehen muss die Regierung vom Großdruiden des Amtes enthoben werden.

    §10 Diese Geschäftsordnung gilt, bis der PR eine neue beschließt.
    Fàilte

    Benjamin O'Hara
    Der Großrat ist von der Verfassung her schon mit großer Machtfülle ausgestattet, ich würde daher lieber eine/n eigenständige/n PR wie bisher und zusätzlich StellvertreterInnen einsetzen.

    Ansonsten große Zustimmung zum Entwurf.
    Uuups. da waren noch Elemente aus dem Vorschlag aus dem anderen Thread drin, richtig sollte der Vorschlag so aussehen:

    §1 Mitglieder des Parlamentarischen Rates (PR) sind alle gewählten Volksvertreter (VV) als stimmberechtigte Räte, sowie weitere Mitglieder mit beratender Stimme.
    §1a Mindestens zwei Volksvertreter oder einer mit mehr als einem Stimmrecht können sich in Fraktionen zusammenschließen.
    §1b Volksvertreter die 1 Monat lang kein Wort im Parlamentarischen Rat gesagt haben, sind durch Ihre Listen durch einen aktiveren Vertreter zu ersetzen, sollten sie wieder aktiv werden, kann die Ersetzung wieder rückgängig gemacht werden, wenn es von ihrer Liste so gewollt ist.

    §2 Der Parlamentarische Rat (PR) wählt aus seiner Mitte mit 2/3-Mehrheit den Parlamentarischen Ratpräsidenten (PRP).
    §2a Er leitet die Sitzungen, beruft diese ein und beendet sie. Er übt das Hausrecht aus.
    §2b Der PRP ahndet Verstöße gegen diese Geschäftsordnung.
    §2c Jeder nÒgel hat Rederecht, es sei denn er mißbraucht sein Rederecht um die Arbeit des Parlamentarischen Rates zu stören, dann kann es ihm vom PRP entzogen werden.
    §2d Der PRP kann bei kleineren Verfehlungen und Verstößen gegen die Geschäftsordnung Verwarnungen erteilen.
    §2e Der PRP kann bei Verstößen gegen diese Geschäftsordnung einen Ordnungsruf erteilen, das Rederecht entziehen und bei weiterer Zuwiderhandlung den Ausschluss von der Debatte verhängen.
    §2f Bei schweren Verfehlungen, besonders bei schweren Beleidigungen, kann der PRP den Generalvolksanwalt anrufen, um den Beschuldigten vor dem Rat der Gerechtigkeit anzuklagen.
    §2g Die Amtszeit des PRP endet mit der Wahl eines Nachfolgers oder mit dem Ende der Legislaturperiode.
    §2h Der PRP ernennt einen Stellvertreter.

    §3 Der PR tagt rund um die Uhr im Forum "Parlamentarischer Rat". Jedes Mitglied nach §1 dieses Gesetzes ist rede- und initiativ berechtigt.

    §4 Abstimmungen werden nach 14-tägiger Diskussionszeit automatisch, auch ohne den PRP eingeleitet und dauern, wenn nicht anders beantragt, 5 Tage oder mindestens solange, bis die Mehrheit der Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben und das Ergebnis nicht mehr durch Abgabe fehlender Stimmen geändert werden kann. Bei der Abstimmung muß der Abstimmungsinhalt und eine eindeutige Frage die Abstimmung einleiten.

    §5 Abstimmungen werden öffentlich abgehalten. Sie müssen jedoch auf Antrag eines Volksvertreters geheim abgehalten werden. Dies muss vor der Sachabstimmung im Diskussionsthread beantragt werden. Wahlen sind generell geheim.

    §6 Mehrheit im Sinne dieses Gesetzes ist, wenn von der Verfassung nicht anders bestimmt, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

    §7 Jeder Volksvertreter kann im Parlamentarischen Rat eine kleine Anfrage stellen. Sie stellt eine konkrete Anfrage an einen Volksrat dar und muss binnen einer Woche beantwortet werden.
    §7b Eine Fristverlängerung kann der Volksrat beim Großrat unter Nennung von Gründen beantragen.
    §7c Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben wird dem Volksrat vom Großdruiden angedroht ihn seines Amtes zu entheben. Sollte innerhalb einer Frist von 1 Woche keine Antwort des Volksrates eingehen muss der Volksrat vom Großdruiden des Amtes enthoben werden.

    §8 Große Anfragen können nur von Fraktionen an die Regierung gestellt werden und fordern eine Regierungserklärung des Obervolksrates. Die angesprochenen Volksräte und Behörden haben diesen dafür zuzuarbeiten. Der Regierung bleiben 2 Wochen Zeit, um eine Große Anfrage zu beantworten.
    §8b Eine Fristverlängerung kann der Volksrat beim Großrat unter Nennung von Gründen beantragen.
    §8c Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben muss der gesamten Regierung vom Großdruiden die Amtsenthebung angedroht werden. Sollte innerhalb einer Frist von einer Woche keine Antwort der Regierung eingehen muss die Regierung vom Großdruiden des Amtes enthoben werden.

    §9 Diese Geschäftsordnung gilt, bis der PR eine neue beschließt.
    Fàilte

    Benjamin O'Hara
    Original von Benjamin O Hara
    Uuups. da waren noch Elemente aus dem Vorschlag aus dem anderen Thread drin, richtig sollte der Vorschlag so aussehen:

    §1 Mitglieder des Parlamentarischen Rates (PR) sind alle gewählten Volksvertreter (VV) als stimmberechtigte Räte, , die Volksräte mit beratender Stimme, sowie weitere Mitglieder mit beratender Stimme.
    §1a Mindestens zwei Volksvertreter oder einer mit mehr als einem Stimmrecht können sich in Fraktionen zusammenschließen.
    §1b Volksvertreter die 1 Monat lang kein Wort im Parlamentarischen Rat gesagt haben, sind durch Ihre Listen durch einen aktiveren Vertreter zu ersetzen, sollten sie wieder aktiv werden, kann die Ersetzung wieder rückgängig gemacht werden, wenn es von ihrer Liste so gewollt ist.

    dann müssten inzwischen fast alle VV abberufen werden..is doch schwachsinn....dagegen!!

    §2 Der Parlamentarische Rat (PR) wählt aus seiner Mitte mit 2/3-Mehrheit den Parlamentarischen Ratpräsidenten (PRP).
    §2a Er leitet die Sitzungen, beruft diese ein und beendet sie. Er übt das Hausrecht aus.
    §2b Der PRP ahndet Verstöße gegen diese Geschäftsordnung.
    §2c Jeder nÒgel hat Rederecht, es sei denn er mißbraucht sein Rederecht um die Arbeit des Parlamentarischen Rates zu stören, dann kann es ihm vom PRP entzogen werden.
    §2d Der PRP kann bei kleineren Verfehlungen und Verstößen gegen die Geschäftsordnung Verwarnungen erteilen.
    §2e Der PRP kann bei Verstößen gegen diese Geschäftsordnung einen Ordnungsruf erteilen, das Rederecht entziehen und bei weiterer Zuwiderhandlung den Ausschluss von der Debatte verhängen.
    §2f Bei schweren Verfehlungen, besonders bei schweren Beleidigungen, kann der PRP den Generalvolksanwalt anrufen, um den Beschuldigten vor dem Rat der Gerechtigkeit anzuklagen.
    §2g Die Amtszeit des PRP endet mit der Wahl eines Nachfolgers oder mit dem Ende der Legislaturperiode.
    §2h Der PRP ernennt einen Stellvertreter.

    §3 Der PR tagt rund um die Uhr im Forum "Parlamentarischer Rat". Jedes Mitglied nach §1 dieses Gesetzes ist rede- und initiativ berechtigt.

    §4 Abstimmungen werden nach 14-tägiger Diskussionszeit automatisch, auch ohne den PRP eingeleitet und dauern, wenn nicht anders beantragt, 5 Tage oder mindestens solange, bis die Mehrheit der Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben und das Ergebnis nicht mehr durch Abgabe fehlender Stimmen geändert werden kann. Bei der Abstimmung muß der Abstimmungsinhalt und eine eindeutige Frage die Abstimmung einleiten.

    §5 Abstimmungen werden öffentlich abgehalten. Sie müssen jedoch auf Antrag eines Volksvertreters geheim abgehalten werden. Dies muss vor der Sachabstimmung im Diskussionsthread beantragt werden. Wahlen sind generell geheim.

    §6 Mehrheit im Sinne dieses Gesetzes ist, wenn von der Verfassung nicht anders bestimmt, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

    §7 Jeder Volksvertreter kann im Parlamentarischen Rat eine kleine Anfrage stellen. Sie stellt eine konkrete Anfrage an einen Volksrat dar und muss binnen einer Woche beantwortet werden.
    §7b Eine Fristverlängerung kann der Volksrat beim Großrat unter Nennung von Gründen beantragen.
    §7c Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben wird dem Volksrat vom Großdruiden angedroht ihn seines Amtes zu entheben. Sollte innerhalb einer Frist von 1 Woche keine Antwort des Volksrates eingehen muss der Volksrat vom Großdruiden des Amtes enthoben werden.

    §8 Große Anfragen können nur von Fraktionen an die Regierung gestellt werden und fordern eine Regierungserklärung des Obervolksrates. Die angesprochenen Volksräte und Behörden haben diesen dafür zuzuarbeiten. Der Regierung bleiben 2 Wochen Zeit, um eine Große Anfrage zu beantworten.
    §8b Eine Fristverlängerung kann der Volksrat beim Großrat unter Nennung von Gründen beantragen.
    §8c Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben muss der gesamten Regierung vom Großdruiden die Amtsenthebung angedroht werden. Sollte innerhalb einer Frist von einer Woche keine Antwort der Regierung eingehen muss die Regierung vom Großdruiden des Amtes enthoben werden.

    §9 Diese Geschäftsordnung gilt, bis der PR eine neue beschließt.

    Original von Benjamin O Hara

    §1b Volksvertreter die 1 Monat lang kein Wort im Parlamentarischen Rat gesagt haben, sind durch Ihre Listen durch einen aktiveren Vertreter zu ersetzen, sollten sie wieder aktiv werden, kann die Ersetzung wieder rückgängig gemacht werden, wenn es von ihrer Liste so gewollt ist.

    dann müssten inzwischen fast alle VV abberufen werden..is doch schwachsinn....dagegen!!

    weil fast alle VV haben diesen und letzten Monat nix gesagt...und außerdem bringt das nix...